Wer darf eigentlich Schulbusse vom Format Sprinter/Boxer/Traffique fahren? Heute ist einer erst an mich von hinten rangefahren, um dann zu überholen, als noch ein Fahrzeug im Gegenverkehr war, statt die zwei Sekunden noch abzuwarten....
D.h. also m.E. (ich bin kein Jurist), dass der Fahrer des 8-sitizgen Sprinter/Boxer/VW-Bus/... , der einen Personentransport für ein Altenheim durchführt, Kinder eines abgelegenen Dorfes von/zur Schule bringt oder der Fahrer des Mannschaftsbusses für eine Handballmannschaft keinen Personenbeförderungsschein benötigen. Das deckt sich mit meiner Erfahrung bei der Bundeswehr, wo jeder Militärkraftfahrer mit der Klasse B einen vollbesetzten VW-Bus fahren durfte.
Besonders der längere Text, welcher einen Führerschein für Radfahrer fordert. Die Regeln von Zebrastreifen und Überholverbot (und wann das gilt) brauchen beim Autor selbst wohl noch etwas Auffrischung.
Also hat sich seit meiner Zivizeit nix geändert. Wobei ein Personenbeförderungsschein an dem Verhalten gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern genau gar nichts ändert.
Bielefeld?Ob jetzt das Gehupe wohl weniger wird, wo eine Nachbarstadt schon für die Autofahrer Schilder aufstellt, auf denen groß steht, daß Radfahrer trotz Radweg die Straße benutzen dürfen?
--> http://www.nw.de/lokal/bielefeld/stieghorst/stieghorst/20556155_Radler-muessen-nicht-auf-Radweg.html
Die Kommentare zu dem Artikel sind jedenfalls göttlich.
So löblich die ganze Aktion ist, zeigt der Artikel doch, dass auch die zitierten Verkehrsbeauftragten leider nicht den vollen Durchblick in Punkto Radwege haben. Zitat: "Zumal für Kinder bis acht Jahren auch die Pflicht zur Benutzung des Radwegs gelte, wie Weber einräumt."Ob jetzt das Gehupe wohl weniger wird, wo eine Nachbarstadt schon für die Autofahrer Schilder aufstellt, auf denen groß steht, daß Radfahrer trotz Radweg die Straße benutzen dürfen?
--> http://www.nw.de/lokal/bielefeld/stieghorst/stieghorst/20556155_Radler-muessen-nicht-auf-Radweg.html
Die Kommentare zu dem Artikel sind jedenfalls göttlich.
Eben das stimmt so nicht. Kinder bis 8 Jahren müssen laut StVO auf dem Gehweg fahren.
Kleines Detail zwar, aber nicht ganz unwichtig.
Was bedeutet, dass wenn es nur die Straße und einen Radweg (Zeichen 237) gibt, das Kind auf der Straße fahren darf?
Im Prinzip neinWas bedeutet, dass wenn es nur die Straße und einen Radweg (Zeichen 237) gibt, das Kind auf der Straße fahren darf?
oder
http://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/personenbefoerderung.html
"[...] Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen führt, benötigt zusätzlich eine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung. [...]"
Wobei... darüber müsste man nachdenken. So unbequem sind die gar nicht. Und man hat ein recht bequemes Bett, Aussicht, und RundumbetreuungGut, dass es dafür gesorgt ist, dass Krankenkraftwagen nicht ohne gültige Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen eingesetzt werden dürfen
Besonders der längere Text, welcher einen Führerschein für Radfahrer fordert. Die Regeln von Zebrastreifen und Überholverbot (und wann das gilt) brauchen beim Autor selbst wohl noch etwas Auffrischung.
Das Kind hat gefälligst zu Hause zu bleiben bis es <strike>18</strike>40 ist. Ist alles viel zu gefährlich da draussen.