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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Tja in DE sieht die Realität aber nunmal oft so aus:
(...)
Und glaub mir, das ist Alltag in den meisten deutschen Städten.
Ich sach nur... Berlin, ick liebe Dir... :D
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Eine Umfrage der TU Kaiserslautern - scheint für die Leserinnen und Leser dieses Threads gestaltet worden zu sein:

"Für eine Umfrage suchen die Forscher Menschen, die regelmäßig Fahrrad oder Pedelec fahren, die schon einmal in einen Unfall mit einem Fahrrad oder Pedelec verwickelt waren oder die Autofahrer sind und brenzlige Situationen mit Fahrrädern oder Pedelecs beobachtet haben. Mit diesen Erfahrungen und Eindrücken lassen sich die technischen Systeme besser entwickeln."

Spoiler: Es geht hauptsächlich um Zusatzbeleuchtungssysteme und andere technische Möglichkeiten zur Kollisionsvermeidung. Vielleicht kann mir jemand das mit der Blendwirkung erklären, das hatte ich nicht so recht verstanden.
 
Tja in DE sieht die Realität aber nunmal oft so aus:
Ausserorts:
  • 50cm-70cm "breiter" Weg. Für Fußgänger UND Radfahrer verpflichtend UND in BEIDE Richtungen!
  • Wege zu obigem gerne mit Wurzelaufbrüchen und / oder Schlaglöchern übersät, im Herbst / Winter dann gerne noch voller heruntergefallener Äste, Laub oder Schnee und Eis
  • alle paar hundert Meter eine Einfahrt zu einem Hof oder Feld
  • (bei uns in SH vielfach zugeschissen mit Pferdekot und voller Traktorenmist vom Feld)
  • starkes Auf und Ab und zig Kurven um Alleebäume herum, 90° Einfahrten in diese Zwangswege mit Seitenwechsel alle paar Kilometer OHNE sichere Querungshilfe (währen die Straße daneben kerzengerade ohne einen Höhenmeter verlaufen)

Innerstädtisch:
  • zu schmale Radwege in der Dooringzone von Autos und LKW
  • zu schmale, geteilte Rad- & Gehwege, immernoch in der Dooringzone der KFZ
  • dementsprechend Leute die rücksichtslos und völlig unberechenbar auf dem Radweg rumtorkeln. Sobald man was sagt wird gepöbelt oder schlimmeres
  • o.g. gerne auch als verpflichtender Weg in BEIDE Richtungen
  • Straßenschilder mitten auf Radwegen
  • Bushaltestellen mitten auf Radwegen
  • Mülltonnen mitten auf Radwegen
  • parkende Fahrzeuge aller Art auf Radwegen
  • Wege zu obigem gerne mit Wurzelaufbrüchen und / oder Schlaglöchern übersät, im Herbst / Winter dann gerne noch voller heruntergefallener Äste, Laub oder Schnee und Eis, ganzjährig anzutreffen sind Scherbenhaufen
  • an Hauptverkehrsstraßen mit Ampeln wird der Radweg zur Radampel / Fußgängerfuhrt die man nutzen muss erstmal zig Meter um die Kurve geführt bevor man queren darf um geradeaus weiter zu fahren (hier nehmen mir zu 90% die Rechtsabbieger die Vorfahrt). Bis man dort ist, ist die Radampel dann oft rot, während die Autoampel noch grün zeigt!

Die paar Beispiele sind mein täglicher Alltag hier im Umkreis von 50km.
Wundert es dich da noch, wenn wir hier kotzen, wenn wir auf dem "Rad(WEG VON DER STRAßE!!!)weg fahren sollen?!

Und glaub mir, das ist Alltag in den meisten deutschen Städten.

Einen hätte ich noch
- Glascontainer direkt am Radweg, nachdem ich jetzt zum 2. Mal einen Platten hatte, fahre ich lieber über die Bundesstraße, was aber äußerst stressig ist und natürlich zu entsprechenden Reaktionen der Autofahrer führt
 
Ich habe selbst sicher keine Freude daran, dass mein Velo-Verkehrsfluss gebremst wird. Aus meiner Warte finde ich das aber auch nicht schlimm (habe ich ja geschrieben).
Nochmal: Das Problem ist, dass auch die Verantwortlichen für die Radwege so denken und entsprechend planen. Im Gegenzug denken die dann aber auch, dass ein gebremster Pkw-Verkehrfluss gefährlich ist. (hast du auch geschrieben).
Ich wünsche mir aber, dass die Radwege genau mit den gleichen Prämissen wie die Pkw-Wege geplant und gebaut und unterhalten werden.
Also Radfahrende und Pkwfahrende gleichberechtigt sind. Was nicht heißt, dass der Radfahrende auf der Straße fahren muss.

Noch ein Beispiel: Eine ehemalige Bahnstrecke auf deren Bahndamm ein guter Radweg/Fußweg gebaut wurde, der stark von Radfahrenden und Fußgehenden benutzt wird. Trotzdem hat jeder querende Flurweg für landwirtschaftliche Fahrzeuge Vorrang, obwohl die nur sehr wenig benutzt werden. Dh aber für den Radfahrenden, dass er bei jeder dieser Querungen abbremsen und schauen muss, ob nicht doch mal einer kommt.
 
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Einen hätte ich noch
- Glascontainer direkt am Radweg, nachdem ich jetzt zum 2. Mal einen Platten hatte, fahre ich lieber über die Bundesstraße, was aber äußerst stressig ist und natürlich zu entsprechenden Reaktionen der Autofahrer führt

Da es offenbar zum guten Ton gehört, Spirituosenflaschen jeglicher Art (Bier, Schnaps, Wein) aus dem Autofenster zu entsorgen, hat man oftmals das Problem auch auf Radwegen, wo keine Glascontainer stehen. Wenn es Idioten auf vier Rädern gibt, die meinen, am Steuer saufen zu müssen, sollen die doch gefälligst die Flaschen in den dafür vorgesehenen Containern entsorgen. Glauben die denn ernsthaft, im Fall des Falles würden die Polizisten die Alkoholfahne nicht riechen? Und wenn es nach dem Willen der Grünen geht (Legalisierung von Cannabis), kann man sich demnächst auch noch mit bekifften Autofahrern rumärgern. Dank der Klimaanlagen kann man heute schon des öfteren diesen süßlichen Geruch hinter einigen Autos wahrnehmen.
 
Da es offenbar zum guten Ton gehört, Spirituosenflaschen jeglicher Art (Bier, Schnaps, Wein) aus dem Autofenster zu entsorgen, hat man oftmals das Problem auch auf Radwegen, wo keine Glascontainer stehen.
Das gibt's tatsächlich. Mir ist schon mal aus einem Auto raus eine Wodkaflasche ~5m vor dem Vorderrad zerschellt. Aber die typischen Radwegscherben stammen in meiner Beobachtung überwiegend von zu Fuß gehendem/radelndem Partyvolk, das nachts von Dorf zu Dorf unterwegs ist (gilt selbstverständlich auch in der Stadt/Parkanlagen).
 
Da es offenbar zum guten Ton gehört, Spirituosenflaschen jeglicher Art (Bier, Schnaps, Wein) aus dem Autofenster zu entsorgen, hat man oftmals das Problem auch auf Radwegen, wo keine Glascontainer stehen. Wenn es Idioten auf vier Rädern gibt, die meinen, am Steuer saufen zu müssen, sollen die doch gefälligst die Flaschen in den dafür vorgesehenen Containern entsorgen. Glauben die denn ernsthaft, im Fall des Falles würden die Polizisten die Alkoholfahne nicht riechen? Und wenn es nach dem Willen der Grünen geht (Legalisierung von Cannabis), kann man sich demnächst auch noch mit bekifften Autofahrern rumärgern. Dank der Klimaanlagen kann man heute schon des öfteren diesen süßlichen Geruch hinter einigen Autos wahrnehmen.
Die Flaschen die aus dem KFZ geworfen werden, sind von den Beifahrern. :)
Wie unachtsam die Leute beim Schmeißen der Flaschen sind, hat man leider jetzt auch mit dem Partyzug gesehen, bei dem ein Kleinkind schwer Verletzt worden ist.
Ich bin mal auf die Strafe gespannt, eine Absicht/Vorsatz kann dem Täter ja nicht unterstellt werden.
 
Fehlt da ein Smiley oder so....??
Wieso? Dem Werfer kann man sicher nicht unterstellen, dass er das kleine Mädchen treffen wollte. Der war lediglich rücksichtslos und dämlich, das Ganze noch in Verbindung mit alkoholbedingter Unzurechnungsfähigkeit. Ich fürchte, das läuft auf eine Minimalstrafe raus.
 
Durch diese Aktion nimmt der Werfer das billigend in Kauf.

Man wirft einfach keine Flaschen aus dem fahrenden Zug !

Es gab vor etlichen Jahre mehrere Fälle in denen Steine von einer Brücke auf die Autobahn darunter geworfen wurden. Dabei soll es sogar zu schweren Unfällen gekommen sein. Laut Gericht (siehe Link) soll dabei der Tatbestand des versuchten Mordes erfüllt gewesen sein. D.h. also auch dann, wenn nicht die Absicht bestand eine Person gezielt zu treiffen. Link:

noch ein Zitat aus dem Artikel (damit nicht jeder draufklicken muss):"Das Gericht sah den Tatbestand des versuchten Mordes erfüllt, da es für die Angeklagten nicht kontrollierbar gewesen sei, was durch die Steinwürfe passiere. "

edit: Nachtrag, es ist natürlich klar, dass es sich da um betroffene Autofahrer gehandelt hat ... ob bei Radfahrern zweierlei Maß genommen wird ...? Wer sich mit dem Rad mal hingelegt hat, der weiß wie "unangenehm" das ist und dazu reichen auch kleinere Steine oder eben Glasscherben. Ich kneife immer noch die Mundwinkel unbewusst zusammen, wenn ich einen kleinen Stein mit einem leichten Peng unter dem Reifen zur Seite spritzen höre (und dabei sollte man keine Schräglage haben, denn das Wegrutschen ist dabei deutlich zu spüren).
 
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Zwar kein Konflikt im Verkehr, aber wieder Stimmungsmache
https://web.de/magazine/auto/gelten-tempolimits-radfahrer-34175938Wieviele Radfahrer fahren schneller als 30kmh?
Och, ich kenne eine 30er Zone, wo du mit 15% Gefälle einfährst :cool:. Da kommt selbst die Oma mit Hollandrad auf über 30!:D
Aber ansonsten stimmt's natürlich. In Flachen kommt der 08/15 Radler selten in die Nähe von 30, selbst elektrisch unterstützt nicht.
Wobei das was dort steht, ja im Prinzip faktisch richtig ist. Eine 30er Zone gilt auch für Radfahrer, sowie jede andere Geschwindigkeitsbegrenzung auch. Außnahmen gibt's eigentlich nur für die allgemeine Begrenzung 50 km/h in geschlossenen Ortschaften, die gilt nicht für Radfahrer. (100 km/h auf Landstraßen im Prinzip auch nicht, das dürfte aber weniger relevant sein).
 
Außnahmen gibt's eigentlich nur für die allgemeine Begrenzung 50 km/h in geschlossenen Ortschaften, die gilt nicht für Radfahrer. (100 km/h auf Landstraßen im Prinzip auch nicht, das dürfte aber weniger relevant sein).
Kannst Du das erläutern?
Verstehe ich richtig:
  • Wenn ich ein Schild für Geschwindigkeitsbegrenzung (roter Kreis, innen weiss, mit Zahl) habe, dann gilt das.
  • Wenn ich ein Zone 30 oder Verkehrsberuhigter Bereich usw. habe dann gilt das.
  • Wenn ich nur das Ortsschild habe, dann habe ich keine Geschwindigkeitsbegrenzung als Velofahrer?
  • Wird ein vorhergehendes 60 km/h Schild durch das Ortsschild dann aufgelöst?
 
Kannst Du das erläutern?
Verstehe ich richtig:
  • Wenn ich ein Schild für Geschwindigkeitsbegrenzung (roter Kreis, innen weiss, mit Zahl) habe, dann gilt das.
  • Wenn ich ein Zone 30 oder Verkehrsberuhigter Bereich usw. habe dann gilt das.
  • Wenn ich nur das Ortsschild habe, dann habe ich keine Geschwindigkeitsbegrenzung als Velofahrer?
  • Wird ein vorhergehendes 60 km/h Schild durch das Ortsschild dann aufgelöst?
Im Prinzip korrekt

Nach STVO §3 gilt in Deutschland eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung für Kraftfahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h.
Kraftfahrzeuge wiederum sind motorisierte, nicht schienengebunden Fahrzeuge (Hier gilt StVG §1). Ein Fahrrad ist nicht motorisiert, also kein Kraftfahrzeug, daher gilt diese allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht für Fahrräder. (Anderes Beispiel wäre eine Straßenbahn, die zwar motorisiert aber schienengebunden ist. Auch die darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 fahren.)
Eine geschlossene Ortschaft wird dabei immer durch Zeichen 311 markiert (schwarzer Ortsname auf gelbem Grund), Zeichen 385 (die kleinen grünen Schilder) haben lediglich Hinweischarakter und bedingen keine Geschwindigkeitsbegrenzung)
Zeichen 274 (rundes, Weißes Schild mit rotem Rand und schwarzer Zahl) zeigt allerdings eine Geschwindigkeitsbeschränkung für jegliche Fahrzeuge, also auch für Fahrräder.
 
Und wenn ich jetzt aus einer Geschwindigkeitsbegrenzung mit 60 km/h komme und ein Ortsschild passiere?
Dann gilt für mich als Velofahrer immernoch 60 km/h oder wie ?
 
Und wenn ich jetzt aus einer Geschwindigkeitsbegrenzung mit 60 km/h komme und ein Ortsschild passiere?
Dann gilt für mich als Velofahrer immernoch 60 km/h oder wie ?
Kniffelig. Normalerweise gilt, dass ein neues Verkehrszeichen das vorangegangene aufhebt, wenn es den gleichen Sachverhalt betrifft, von daher würde ich sagen, dass die 60 durch das Ortseingangschild auch für Fahrräder aufgehoben werden. Aber die Regelung ist hier in der Tat nicht 100 % eindeutig, so dass das mit letzter Gewissheit ein Verkehrsrechtsexperte beantworten müsste.
Wie oft das in der Praxis relevant ist, ist wieder eine andere Frage.
 
Geschwindigkeitsbegrenzung gilt also nicht für Fahrrad? Ist ja kein Kraftfahrzeug.

(Smiley vergessen) :D:cool:
 
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Geschwindigkeitsbegrenzung gilt also nicht für Fahrrad? Ist ja kein Kraftfahrzeug.
Liest du eigentlich auch, was andere geschrieben haben? Hier nochmal für dich:
Nach STVO §3 gilt in Deutschland eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung für Kraftfahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h.
Kraftfahrzeuge wiederum sind motorisierte, nicht schienengebunden Fahrzeuge (Hier gilt StVG §1). Ein Fahrrad ist nicht motorisiert, also kein Kraftfahrzeug, daher gilt diese allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht für Fahrräder. (Anderes Beispiel wäre eine Straßenbahn, die zwar motorisiert aber schienengebunden ist. Auch die darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 fahren.)
Eine geschlossene Ortschaft wird dabei immer durch Zeichen 311 markiert (schwarzer Ortsname auf gelbem Grund), Zeichen 385 (die kleinen grünen Schilder) haben lediglich Hinweischarakter und bedingen keine Geschwindigkeitsbegrenzung)
Zeichen 274 (rundes, Weißes Schild mit rotem Rand und schwarzer Zahl) zeigt allerdings eine Geschwindigkeitsbeschränkung für jegliche Fahrzeuge, also auch für Fahrräder.
 
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