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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Moin!

Nur mal sone kurze Frage: wer von euch war eig. schon mal in einer Bürgersprechstunde und hat seine Probleme geschildert?
Was unternehmt ihr sonst so um die Ärgernisse abzubauen?

Übrigens: ein ähnliches Schild (Erlaubnis die Straße nutzen zu dürfen) gibt es hier in Augsburg an einem Unfallschwerpunkt und einer Engstelle durch Tunnel (kombinierter Rad.- und Fußweg mit minimal 60cm Breite) schon seit ungefähr 2 Jahren.
Die Straße ist 2 spurig und sehr stark befahren.
Erfahrungsgemäß ist es gerade in den Stoßzeiten geraten lieber nicht die Straße zu nutzen!! :eek:
Problem ist eine Billigtanke die sehr gut besucht ist.
Oft passiert es das die Spacken länger an der Ausfahrt stehen müssen weil entweder der Rad/Fußweg gut genutzt wird und/oder der Verkehr auf der viel befahrenen Ausfallstrasse keine Lücken aufweist.
Wenn die dann mal länger als 2 3 Minuten stehen müssen sind die teilweise so geladen, dass die dann das Pedal voll durchtreten.
Dabei wird es hochgefährlich für alle Beteiligten!
Gerade die mit ordentlich Pferden unter der Haube und wenig Fahrerfahrung brauchen aber oft keine längere Wartezeit, die geben immer alles.. o_O

Hier gab es schon viele Unfälle mit Radlern und Fußgängern.
Neben den Stoßzeiten ist es stellenweise auch mal ungefährlich.

Tschau
 
Nur mal sone kurze Frage: wer von euch war eig. schon mal in einer Bürgersprechstunde und hat seine Probleme geschildert?
Was unternehmt ihr sonst so um die Ärgernisse abzubauen?

Ich war schon bei verschiedenen Veranstaltungen der Stadt, in denen u.a. über Mobilität und Verkehr diskutiert wurde. Z.B. bei einem Beteiligungsverfahren zu einem Radverkehrskonzept.

Über so eine Problem-Melde-App hab ich mich hier über einen unnötigen und viel zu schmalen Radweg beschwert. Der wurde nach einigen Monaten tatsächlich anders ausgeschildert ("Radfahrer frei" auf dem Gehweg statt blauer Lolli). \o/

Und heute bin ich zum ersten Mal bei einer Critical Mass mitgefahren. :)


Immer öfter denke ich aber: das einzige was wirklich was bringt, ist schlechte Radwege "wegzuklagen". Das ist die Sprache, die Behörden verstehen. Was hier zum Teil ausgeschildert oder neu gebaut (!) wird, ist absolut albern. Aber auf den Aufwand hab ich keine Lust.
 
Bloß weil eine Radwegbenutzungspflicht wegfiele, heißt das ja nicht, dass nun alle auf der Straße radeln müssen. Ich nutze ja selbst auch den ein oder anderen Radweg.
 
Da hast du natürlich absolut recht und das sagt ja auch keiner.

Es ging ja um eine freiwillige Nutzung der Straße die eben durchaus, wie von mir ja auch geschildert, gefährlich sein kann.
Auch glaube ich das manche Autofahrer sich dadurch erst recht provoziert fühlen, wenn trotz „Pseudoradweg mit wie geschrieben an der engsten Stelle 60 cm Breite“, der Radfahrer von seinem eingeräumten Recht die Straße zu nutzen auch Gebrauch macht.

Ich kann nur jedem der sich von solchen Dingen gestört/beeinträchtigt fühlt empfehlen, auch dagegen vor zu gehen.
Ein Bekannter ist Abgeordneter und ist für jede Eingabe dankbar, weil dadurch eben deutlich wird, das Handlungsbedarf besteht!
Oft wird nämlich garnicht absichtlich dem Radler das Leben schwer gemacht, sondern die Verkehrsplaner können sich schlichtweg nicht in die Situation der Radler rein versetzen.

Viele Unfälle könnten so vermieden werden oder wenigstens in ihren Folgen abgemildert werden.

Auch Radfahrer haben schließlich Rechte und sind keine Verkehrsteilnehmer 2ter Klasse.
Um das deutlich zu machen braucht es aber eben Menschen die willens sind sich für eben jene Rechte auch stark zu machen!

Die Critical Mass ist da durchaus auch eine Möglichkeit die anderen Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam zu machen.
Ich nehme da schon seit Jahren immer wieder mal Teil, wenn die Zeit es zulässt.
Abgesehen davon ist das auch immer eine Rechte Gaudi!

In dem Sinne
Schönes WE!
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Thema Radwege.

Mein Arbeitsweg führt über eine radweglose Landstraße, hügelig und kurvig. Eine Bürgerinitiative setzt sich schon länger für einen Radweg dort ein. ( Ich bin dagegen)

Jetzt hat die Politik reagiert. 1 Million wollen sie (landesweit) für von Bürgerinitiativen geforderte Radwege zu Verfügung stellen. Nur muss diese Initiative 45.000€ für eine Machbarkeitsstudie vorstrecken, um vielleicht einen Teil dieser Millione zu bekommen, die wahrscheinlich nicht einmal reichen würde, wenn man sie komplett bekäme. Und die ortsansässige Journallie feiert dies auch noch:crash:

Zum Nachlesen:

http://itstartedwithafight.de/2019/08/14/wer-muss-hier-seine-hausaufgaben-machen/
 
... weil dadurch eben deutlich wird, das Handlungsbedarf besteht!
Oft wird nämlich garnicht absichtlich dem Radler das Leben schwer gemacht, sondern die Verkehrsplaner können sich schlichtweg nicht in die Situation der Radler rein versetzen.

Blöd wirds eben dann, wenn die denken, dass sie möglichst viele Radwege ausschildern sollen ("Die Radfahrer wollen ja Radwege!1"), der notwendige Platz aber nicht da ist, oder kein Geld da ist, um einen ordentlichen Weg anzulegen. Dann fährt man irgendwo lang, und der 50cm breite Gehweg ist plötzlich ein kombinierter Rad-/Gehweg mit benutzungspflicht.

Klar: nutze ich dann einfach nicht. Aber den "Da ist ein Radweg!!!"-Effekt bei den Autofahrern kann man ja sehr oft beobachten. Das geht ja schon bei "Radfahrer frei" los, weil die keine Ahnung haben. Wie du ja schreibst...
 
Moin!

Nur mal sone kurze Frage: wer von euch war eig. schon mal in einer Bürgersprechstunde und hat seine Probleme geschildert?
Was unternehmt ihr sonst so um die Ärgernisse abzubauen? (...)
Ab und zu melde ich mal was (so alle 3-4 Jahre ;-) ), z.B. Baustellen mit grausig + gefährlich aufgestellten Radwegschildern (dem entsprechenden Verkehrsamt), oder letztens weil mich 2x kurz hintereinander ein ÖV-Bus derselben Firma "wegen" zu schmalem Radstreifen an quasi derselben Stelle fast über den Haufen gefahren hätte weil er dachte, er könne ja überholen weil da eine "Fahrbahntrennung" sei (direkt der Firma gemeldet + dem Fahrradbeauftragtem der Stadt). Das erste mal hatte ich noch mit dem entsprechenden Fahrer ein nettes aufklärendes Gespräch (nicht ironisch gemeint), aber als es 2 Wochen später das zweite Mal passierte (keine Ahnung ob's der selbe Fahrer war), ging's mir zu weit.
Man sollte sich aber auch nicht allzu viel von solchen Aktionen erhoffen, aber wenn keiner was sagt, wird sich eben auch nichts ändern.
 
Ich kann nur jedem der sich von solchen Dingen gestört/beeinträchtigt fühlt empfehlen, auch dagegen vor zu gehen.
Ein Bekannter ist Abgeordneter und ist für jede Eingabe dankbar, weil dadurch eben deutlich wird, das Handlungsbedarf besteht!
Oft wird nämlich garnicht absichtlich dem Radler das Leben schwer gemacht, sondern die Verkehrsplaner können sich schlichtweg nicht in die Situation der Radler rein versetzen.

Ich melde sowas schon seit Jahren immer wieder Mal, mit gemischten Erfolg. Ich habe es zwar schon erlebt, dass aufgrund einer Meldung eine Benutzungspflicht zeitnah aufgehoben wurde, meist prallt man aber gegen Betonköpfe.
Dazu passt auch, dass viele offensichtlich wiedrige Benutzungspflichten erst kosten- und zeitintensiv weggeklagt werden müssen. Und selbst wenn sie dann erfolgreich weggeklagt wurden, wird gerne mal einfach nicht gehandelt und die Beschilderung nicht angepasst.

Mein Respekt jedem, der sich sowas antut, mir persönlich ist meine Zeit dafür zu schade. Melden mache ich noch, aber in Vorkasse für Beschwerde gehen und ggf. eine Klage durchziehen übersteigt dann doch beträchtlich meinen persönlichen Engagemantwillen.
 
Es ist mal wieder Zeit für einen Schwank von meinem Arbeitsweg. Und nein, diesmal bin ich zur Abwechslung nicht gleich umgenietet worden :rolleyes:

Ende März diesen Jahres musste mich abends ein PKW-Fahrer noch unbedingt in der Einfahrt zum Kreisverkehr überholen. Sprich: Ich wurde zur Seite gedrängt, da knapp 30km/h als Einfahrtsgeschwindigkeit in einen Kreisel einfach zu langsam sind.
694489

Das sieht auf demVideo wenig spektakulär aus, da die Weitwinkelkamera Abstände größer erscheinen lässt und ich im Reflex ungefähr einen Meter nach rechts ausgewichen bin. Eine Nacht darüber geschlafen, am nächsten Tag nochmal angesehen, wie ich sonst in den Kreisel einfahre und dann abends mit Notebook bewaffnet bei der Polizeiinspektion nachgefragt, was man dort davon hält. Die Aussage der Beamten war ganz einfach: Nötigung. Neben dem völlig unnötigen Überholmanöver könne man meinerseits ein Betätigen der linken Bremse gut erkennen. Aktion des Beschuldigten und erforderliche (ungewollte) Reaktion des Geschädigten.

Also meine Aussage gemacht und Strafantrag gestellt. Viel habe ich mir ohnehin nicht erhofft, es war natürlich ein Geschäftswagen und den Fahrer habe ich nicht gesehen, Aber vielleicht reicht es ja zumindest für Fahrtenbuchpflicht, dann müssten sie wenigstens regelmäßig an mich denken.
Das Video habe ich ihnen später als gebrannte CD (!) zukommen lassen, da man anscheinend nicht gut auf irgendwelche Online-Speicher zugreifen kann. Einen USB-Stick wollte ich auch nicht in einen Polizeicomputer stecken. Wer weiß, welche Trojaner man sich da einfängt...

Hat eine Weile gedauert und jetzt kam das Schreiben der Staatsanwaltschaft, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Ich zitiere:

Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Das Verfahren wird gemäß § 43 OWiG zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit(en) an die Verwaltungsbehörde abgegeben.
Gründe:
Dem Beschuldigten lag zur Last, am 27.03.2019 auf d. <Straße> mit dem Pkw [...] gefahren zu sein und dabe <bada-boom> auf seinem Rennrad genötigt zu haben, indem er diesen so kurz vor dem Kreisverkehr überholte, dass dieser nach rechts ausweichen musste.
Der Beschuldigte gibt an, er sei zwar am 27.03.2019 mit dem Pkw [...] gefahren zu sein, könne sich aber an keinen derartigen Vorfall erinnern.
Es besteht kein genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage.
Auf der von dem Geschädigten gefertigten Videoaufnahme ist zwar zu erkennen, dass der Beschuldigte sorgfaltswidrig sehr knapp vor dem Kreisverkehr überholt. Jedoch ist eine etwaige Nötigung nicht nachweisbar, da der Tatbestand vorsätzliches Handeln verlangt. Der Beschuldigten nahm aber nicht nachweislich mindestens billigend in Kauf, dass er <bada-boom> zu einer bestimmten Fahrweise zwingen würde; möglicherweise verkannte er nur aus Nachlässigkeit die Verkehrs- und Gefährdungslage. Die Tat kann daher nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt.
Ordnungswidrigkeiten werden von Amts wegen von der Verwaltungsbehörde weiterverfolgt.


Persönliches Resümee:
  • Ich werde es bei Notwendigkeit wieder tun. Dass jemand mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert wird sollte hoffentlich ausreichend heilsam sein.
  • Meine Aussage werde ich beim nächsten Mal vorformulieren. Der Beamte war zwar äußerst umgänglich und nett, nur war er nicht so flüssig im Formulieren von Zeugenaussagen, so dass ich doch eine ganze Weile in der Polizeiwache stand.
  • Nach irgendwelchem Datenschutzkram wegen anlassloser Überwachung des öffentlichen Verkehrsraums hat keiner gefragt. Ich habe lediglich angegeben, dass ich die Kamera nur an bekannten Gefahrenstellen einschalte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist mal wieder Zeit für einen Schwank von meinem Arbeitsweg. Und nein, diesmal bin ich zur Abwechslung nicht gleich umgenietet worden :rolleyes:

Ende März diesen Jahres musste mich abends ein PKW-Fahrer noch unbedingt in der Einfahrt zum Kreisverkehr überholen. Sprich: Ich wurde zur Seite gedrängt, da knapp 30km/h als Einfahrtsgeschwindigkeit in einen Kreisel einfach zu langsam sind.
Anhang anzeigen 694489
Das sieht auf demVideo wenig spektakulär aus, da die Weitwinkelkamera Abstände größer erscheinen lässt und ich im Reflex ungefähr einen Meter nach rechts ausgewichen bin. Eine Nacht darüber geschlafen, am nächsten Tag nochmal angesehen, wie ich sonst in den Kreisel einfahre und dann abends mit Notebook bewaffnet bei der Polizeiinspektion nachgefragt, was man dort davon hält. Die Aussage der Beamten war ganz einfach: Nötigung. Neben dem völlig unnötigen Überholmanöver könne man meinerseits ein Betätigen der linken Bremse gut erkennen. Aktion des Beschuldigten und erforderliche (ungewollte) Reaktion des Geschädigten.

Also meine Aussage gemacht und Strafantrag gestellt. Viel habe ich mir ohnehin nicht erhofft, es war natürlich ein Geschäftswagen und den Fahrer habe ich nicht gesehen, Aber vielleicht reicht es ja zumindest für Fahrtenbuchpflicht, dann müssten sie wenigstens regelmäßig an mich denken.
Das Video habe ich ihnen später als gebrannte CD (!) zukommen lassen, da man anscheinend nicht gut auf irgendwelche Online-Speicher zugreifen kann. Einen USB-Stick wollte ich auch nicht in einen Polizeicomputer stecken. Wer weiß, welche Trojaner man sich da einfängt...

Hat eine Weile gedauert und jetzt kam das Schreiben der Staatsanwaltschaft, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Ich zitiere:

Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Das Verfahren wird gemäß § 43 OWiG zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit(en) an die Verwaltungsbehörde abgegeben.
Gründe:
Dem Beschuldigten lag zur Last, am 27.03.2019 auf d. <Straße> mit dem Pkw [...] gefahren zu sein und dabe <bada-boom> auf seinem Rennrad genötigt zu haben, indem er diesen so kurz vor dem Kreisverkehr überholte, dass dieser nach rechts ausweichen musste.
Der Beschuldigte gibt an, er sei zwar am 27.03.2019 mit dem Pkw [...] gefahren zu sein, könne sich aber an keinen derartigen Vorfall erinnern.
Es besteht kein genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage.
Auf der von dem Geschädigten gefertigten Videoaufnahme ist zwar zu erkennen, dass der Beschuldigte sorgfaltswidrig sehr knapp vor dem Kreisverkehr überholt. Jedoch ist eine etwaige Nötigung nicht nachweisbar, da der Tatbestand vorsätzliches Handeln verlangt. Der Beschuldigten nahm aber nicht nachweislich mindestens billigend in Kauf, dass er <bada-boom> zu einer bestimmten Fahrweise zwingen würde; möglicherweise verkannte er nur aus Nachlässigkeit die Verkehrs- und Gefährdungslage. Die Tat kann daher nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt.
Ordnungswidrigkeiten werden von Amts wegen von der Verwaltungsbehörde weiterverfolgt.


Persönliches Resümee:
  • Ich werde es bei Notwendigkeit wieder tun. Dass jemand mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert wird sollte hoffentlich ausreichend heilsam sein.
  • Meine Aussage werde ich beim nächsten Mal vorformulieren. Der Beamte war zwar äußerst umgänglich und nett, nur war er nicht so flüssig im Formulieren von Zeugenaussagen, so dass ich doch eine ganze Weile in der Polizeiwache stand.
  • Nach irgendwelchem Datenschutzkram wegen anlassloser Überwachung des öffentlichen Verkehrsraums hat keiner gefragt. Ich habe lediglich angegeben, dass ich die Kamera nur an bekannten Gefahrenstellen einschalte.

War eigentlich klar. Wenn der Kerl zumindest einen Zettel als ordnungswidrigkeit erhält ist das mE auch schonmal gewonnen. Offenbar haben die zumindest mal bei ihm nachgefragt. So ein Anruf von der Rennleitung mag ja eventuell auch ganz hilfreich sein, um Besserung einzuleiten...
 
Das hoffe ich auch. Andererseits: wenn man immer merkt, dass man ja eh nichts zu befürchten hat, kann sich das auch negativ auswirken.
 
Das hoffe ich auch. Andererseits: wenn man immer merkt, dass man ja eh nichts zu befürchten hat, kann sich das auch negativ auswirken.
Zumindest hat hcire ein bisschen Stress zurückgegeben. Viiileiiiicht sorgt schon das dafür, dass der Rüpel sich diesen Stress sparen will und soetwas in Zukunft unterlässt.
 
@bada-boom

Vielen Dank für Deinen interessanten Beitrag nebst Video.

Leider bestätigt es genau das, was ich schon früher in diesem Thread geschrieben hatte, das ist kein Einzelfall, sondern leider der tägliche Wahnsinn, dem man sich aussetzt, wenn man Teil des öffentlichen Straßenverkehrs ist.

Zum Glück geht es meist glimpflich ab, aber oft genug werden durch solche rücksichtslosen Fahrweisen unnötigerweise Unfälle produziert, wo man sich fragt, ob derjenige noch ganz dicht ist. Was soll das, so ein gefährdendes Überholen kurz vorm Kreisverkehr? Dieser Blödmann hat hierdurch vermutlich wenige Sekunden "gewonnen", aber dafür einen anderen Verkehrsteilnehmer - nämlich Dich - in Schwierigkeiten gebracht.

Man muß heutzutage echt schon ziemlich hartgesotten sein, um im Straßenverkehr unfallfrei zu bestehen. Viele gefährliche Situationen kann man ja durch vorausschauendes Fahren verhindern, aber man kann kann nicht immer alles und zu jeder Zeit im Blick haben. Ein Restrisiko bleibt immer, und es wird erhöht, wenn solche [**] zensiert.....unterwegs sind.

Ich persönlich habe es mir zur Gewohnheit gemacht, daß ich mich im Straßenverkehr nicht ablenken lasse. Also keine Ohrhörer auf oder sonstiges. Ich brauche alle meine Sinne, und wenn ich indiskutable Radwege ignoriere und auf der Straße fahre, achte ich nicht nur auf das, was vor mir passiert, sondern ich habe auch den Rückraum regelmäßig im Auge. So oft es geht, versuche ich auch, Blickkontakt zum Autofahrer herzustellen.

Das sind natürlich alles nur Behelfsmittel, es gibt keine generelle Verhaltensempfehlung. Dafür sind die Gegebenheiten im Straßenverkehr zu komplex, das ist klar. Aber ich tue alles dafür, daß meine Knochen heile bleiben.
 
Ende März diesen Jahres musste mich abends ein PKW-Fahrer noch unbedingt in der Einfahrt zum Kreisverkehr überholen. Sprich: Ich wurde zur Seite gedrängt, da knapp 30km/h als Einfahrtsgeschwindigkeit in einen Kreisel einfach zu langsam sind.
Kenne ich. Hab auch schon die Autos im Kreisverkehr dann wieder überholt und auch schon mal beim Vorbeifahren ans Blech geklopft. Gefällt denen nicht, habe ich festgestellt.
Seit ein paar Vorkommnissen dieser Art fahre ich kurz vor Kreisverkehren weiter links. Das gefällt vielen auch nicht, ist mir aber wurscht; im Kreisel bin ich eh schneller. An allen Rädern habe ich Rückspiegel (Zefal Spy), da bin ich informiert, was sich hinter mir tut.
 
@CYJU : Bitte nicht auf Blickkontakt vertrauen. Mich haben schon oft Leute freundlich angeguckt, um mir dann im nächsten Moment doch die Vorfahrt zu nehmen oder mich anderweitig zu gefährden.

@Wernersberger : Ja, raumgreifendes Fahren ist definitiv der richtige Ansatz. In diesem Fall musste ich allerdings dem Blech ausweichen.

Was mich am Schreiben der Staatsanwaltschaft erheblich irritiert ist die Formulierung "möglicherweise verkannte er nur aus Nachlässigkeit die Verkehrs- und Gefährdungslage". Ist es die Aufgabe eines Staatsanwalts, die Tat mit Vermutungen zu entschuldigen? Dieser Satz trägt meines Erachtens überhaupt nicht zur Begründung bei, sondern hinterlässt eher einen schalen Beigeschmack.

Egal, ich werde weiterhin proaktiv zur Verkehrssicherheit für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer beitragen. Die nächste Gelegenheit ist sicher nur eine Frage der Zeit :(
 
Ich hatte auch zwei eher unschöne Erlebnisse vergangenen Freitag und am Sonntag. Am Freitag fuhr an einer Kreuzung aus einer Nebenstraße vor einer Abfahrt auf dem Hausberg ein Baufirma-Pritschenwagen relativ langsam raus, da ahnte ich schon, was auf der Abfahrt kommen würde. Anfangs war ich wegen der vorangegangenen Kraft-am-Berg-Einheit noch etwas geplättet, so dass sich der Abstand des wohl konstant 60km/h fahrenden Fahrzeugs zum mir erst vergrößerte, der sich dann aber -nachdem ich wieder ordentlich Drehzahl zustandbekam- wieder recht zügig verkürzte, wohl auch weil der Fahrer etwas abbremste, obohl vor ihm kein Fahrzeug war. Es kam, wie es kommen mußte, als ich dann an einer geraden Stelle vorbei wollte, hat der Typ dann ebenfalls beschleunigt, bis er wohl Autotacho 80 km/h draufhatte, und eventuell der Beifahrer meinte, dass es jetzt gut sei. Dann konnte ich mich noch vorbeiquetschen.
Am Sonntag eine ähnliche Situation in einer abschüssigen Ortsdurchfahrt. Am Ortseingang war eine Ampel an einer Baustelle, da ist dann bei Grün einer mit einem weißen Kombi und MKK-Kennzeichen (MKK=Meist Kolossale Kotzbrocken) langsam losgezuckelt, ich kam von hinten noch mit etwas Fahrtüberschuß an. Ich ging davon aus, dass er wohl rechts ran will, ohne zu blinken, oder einen Parkplatz sucht, und bin dann links ausgeschert-da gibt der Penner ebenfalls Gas wie blöd bis etwas über 60km/h, ich war knapp schneller. Ein entgegenkommendes Fahrzeug hat die Situation wohl richtig erkannt und ist ganz nach rechts gefahren, kurz bevor im mich vorbeidrücken konnte. Am folgenden Anstieg habe ich mich dann erst mal breitgemacht und beim Vorbeifahren des Idioten aus Leibeskräften in meine Pfeife geblasen. Mehr habe ich mich dann nicht getraut (Mittelfinger oder so), um keine Auseinandersetzung zu riskieren. Um für solche Fälle gewappnet zu sein, bin ich mittlerweile am Überlegen, zukünftig Pfefferspray mitzuführen, um im Falle einer Auseinandersetzung mit einem solchen Zeitgenossen noch ein As im Ärmel zu haben, damit der mir nicht nach- und mich dann überfahren kann. Oder sollte ich es dabei bewenden lassen, dass es nochmal gut ausging, um keine Eskalationsspirale in Gang zu setzen, in deren Folge entweder ich oder ein unbeteiligter Radkollege dann von einem Autofahrer eine Ladung Pfefferspray abbekommt-zumal ich mich in beiden Fällen letzlich durchsetzen konnte.

Ich weiß, eigentlich gibt der Klügere nach-aber als Radfahrer ist man ja eh meist der Dumme.
 
Ich mache Fehler, genau wie es auch andere machen und zum Unglück gehören meist zwei Parteien...
Hier geht es imho gerade nicht um Fehler und um Unglücke, sondern um mangelnden Respekt für andere Verkehrsteilnehmer und um die Einsicht in der Gefährlichkeit seines Verhaltens.

zB Wie soll man sich auf der Straße anders verhalten, wenn man ständig als rollendes Hinternis wahrgenommen wird? Da kann man nur die Straßen meiden, was schlecht geht, wenn kein Radweg vorhanden ist. Also bleibt nur da nicht mehr Fahrrad fahren.
 
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"Angepaßte defensive Fahrweise"-ich sah es in beiden Fällen eben nicht ein, mir von denen ihre Fahrweise aufzwingen zu lassen, insbesondere im zweiten Fall wäre die Alternative gewesen, hinter dem Autofahrer mit 30km/h durch die Ortschaft zu zuckeln, um dann in beiden Fällen den Herrschaften das Glücksgefühl zu verschaffen, wahrscheinlich nicht zum ersten Mal einen der verhaßten Radfahrer gemaßregelt zu haben. Der eine oder andere mag bisher gut damit gefahren sein, nach der rechten Backe die linke hinzuhalten, meiner Lebenseinstellung entspricht das nicht. Mir wurde schon früher eingebleut, mir nichts gefallen zu lassen. Mein Großvater sagte immer: "Niemals feige, niemals wehrlos, niemals ehrlos". Da nachzugeben, hieße ja, dass der Schwächere auf den Stärkeren Rücksicht zu nehmen hat, was-mit Verlaub- dann doch etwas weltfremd ist.
Außerdem waren das keine "Fehler", sondern eher schon eine vorsätzliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Ich für meinen Teil lasse mir sowas eben nicht bieten.
 
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