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Gestürzt auf vereister Straße, wer ist für selbige zuständig?

AW: Gestürzt auf vereister Straße, wer ist für selbige zuständig?

Wer mit einem 4-Rad nicht fahren kann, sollte es durchaus bleiben lassen. Dazu gehört leider halt sanftes Anfahren, vorausschauendes Bremsen und vernünftiges Kurven fahren. All das unter Beachtung, dass man mit einem 2-Rad niemals sicherer in der Kurve fahren kann als mit einem 4-Rad.

Wieso um alles in der Welt glaubt ihr, fährt kein Mensch Motorrad bei solchen Witterungsbedingungen, wenn es so sicher ist? Mit dem Rad fährt man mit 5kmh, mit dem Auto halt mit 50kmh, natürlich ist der Bremsweg und die Kontrolle bei solchen Geschwindigkeiten nicht vergleichbar mit dem Rad bei 5kmh.

Es bleibt dabei, bei Eis und Schnee muss man mit Unfall oder Sturz rechnen. Während ich mit einem 4-Rad rutsche, fliege ich mit einem 2-Rad eben bereits hin. So einfach ist das. Sei denn ich fahr mit Stützrädern, dann hab ich aber bereits wieder 4 Räder.
Aber hallo,
bei 5 KMH brauche ich kein Rad.
Spikereifen fürs 2Rad ,nicht motorisiert, haben Straßenzulassung

Es gibt keine Zulassung für Spike Reifen Auto /Motorad., Damit wäre es auch besser,
Noch nie was von Eispeedway gehört.
also immer mal auf dem teppich bleiben,
Natürlich hat man bei einem Unfall mit dem Auto mehr Knautschzone.
 
AW: Gestürzt auf vereister Straße, wer ist für selbige zuständig?

Letztes Jahr gab es bei uns in Linz (Österreich) einen gaanz tollen Fall
wo viel diskutiert wurde. Kurz nach Linz geht ein Stück des Donau-
radweges (ca. 500m) über den Privatgrund deines Yachthafen-,
Waldbesitzers. Wer das nicht weiß wird es beim Radfahren auch nicht
bemerken. Der (ganze) Radweg wird üblicherweise ganz sporadisch von
Schnee befreit, oft natürlich auch nicht. Wenn mal die Sonne rauskommt
und es +2, 3°C bekommt schwimmt natürlich der ganze Radweg. Sobald
die Sonne untergeht hat es sofort eine Glatze (welch Erkentniss :rolleyes:)

So, im Jän. letzten Jahres fährt einer mitn Rad ganau auf diesen 500m
Privatgrund (am Radweg), kommt auf eine Eisplatte, stürzt und bricht
sich einen Arm. Das kluge Kerlchen erstattet darauf Anzeige und will
von dem Grundbesitzter (der ohne Gegenleistung freiwillig den Radweg
über sein Grundstück gehen lässt) € 12.000.- Schmerzensgeld.
Der Grundbesitzter geht natürlich zur Zeitung, und schon steht einige
tage später die Geschichte in der Zeitung. Er selber sagt wenn die
Klage wirklich durchgeht wird er den Radweg auf seinem Grundstück
sperren. Ganz toll. Die Reaktionen (deperte Radfahrer) waren ebenso
toll.

Ich selbst kann auch nur den Kopf schütteln wenn im Winter, wo es
im Stundentakt zwischen nasser Straße und Glatteis wechseln kann,
einer mitn Fahrrad aufs Maul fällt und dann anfängt "hier hätte geräumt
sein müssen". Wer zu dieser Jahreszeit fährt muss ganz einfach damit
rechnen das es glatt ist. Was solche Aktionen dann in der Zeitung
bedeuten könnt ihr euch alle denken.

Selbiges gilt auch für Forststraßen & Co. Viele Landwirte, Waldbesitzter
stellen nur deshalb "Radfahren verboten" Schilder auf, weil es immer
wie solche Spinner gibt, die mit 50km/h eine Schotterstraße
runterglühen, aufs Maul fallen und dann den Besitzter klagen.

Jo, das sieht hier , bis auf TETRADEN jeder so.
Aber für ihn sind natürlich die andern schuld.ist halt typisch Deutsch, immer sind die anderen Schuld....
 
AW: Gestürzt auf vereister Straße, wer ist für selbige zuständig?

Jo, das sieht hier , bis auf TETRADEN jeder so.
Aber für ihn sind natürlich die andern schuld.ist halt typisch Deutsch, immer sind die anderen Schuld....

Wenn ich das richtig gelesen habe, geht es darum den/die Zuständige Person/Stelle damit zu beauftragen diese "Öffentliche Straße" von dem Eis zu befreien bzw. abzustreuen. Die Schuldfrage oder Klage wäre nur als Mittel des Denkanstossen zu verstehen gewesen.
Ob das jetzt typisch Deutsch ist oder nicht sei dahingestellt. Eine vereiste Fahrbahn ist per se für jeden Verkehrsteilnehmer gefährlich, egal welches Fortbewegungsmittel bevorzugt wird.

Irgendwo in diesem Theard.....ach ja hier habe ich es gefunden:

"Ich erwarte, dass da bei wechselnden Plus- und Minusgraden wenigstens Sand liegt, der hätte das schon verhindert.
In der Kurve waren "schlieren" von richtigem glatteis, der Rest des Asphalts war von gefrohrenem Rauhreif etwas glatter.
Hat sich übrigens erledigt. Gestern Nacht nach mir ist ein Auto in der Kurve geradeaus und in den gefüllten Graben gerutscht...
Bei dem ist die Stadt plötzlich schuld.
Na mir solls egal sein, ab jetzt steht da entweder das Warnschild, oder es wird verünftig gestreut, da bin ich mir sicher."

Jetzt alles klar, es ging nicht um den Schaden ansich, sondern darum das die Gefahrenstelle als solche behandelt wird um schlimmeres zu verhindern.
Es sei denn ich habe jetzt immernoch etwas falsch verstanden.
 
AW: Gestürzt auf vereister Straße, wer ist für selbige zuständig?

Aber hallo,
bei 5 KMH brauche ich kein Rad.
Spikereifen fürs 2Rad ,nicht motorisiert, haben Straßenzulassung

Es gibt keine Zulassung für Spike Reifen Auto /Motorad., Damit wäre es auch besser,
Noch nie was von Eispeedway gehört.
also immer mal auf dem teppich bleiben,
Natürlich hat man bei einem Unfall mit dem Auto mehr Knautschzone.

Wenn du meinst, du bist mit 2 Rädern sicherer unterwegs, dann fahr einfach mit 2 Rädern ;-)

Von Stürzen mit dem Auto hab ich zumindest noch nie gehört ;)

Blechschaden hast du mit dem Rad allemal wenn du stürzt, Fahrerpersonenschaden zudem häufig auch ;-)
 
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Habe jetzt nicht alles gelesen, aber wer kommt denn auf die Idee, wenn er mit dem Rennrad unterwegs ist und sich lang macht Schadenersatz zu verlangen? Dann könnte man auch Schadenersatz verlangen, wenn man bei dem Wetter mit Sommerreifen vor ne Wand fährt. Ein Rennrad ist und bleibt bei den Verhältnissen kein geeignetes Verkehrsmittel. Wem soll man denn klar machen, dass 23 mm breite Sliks bei kaltem Wetter/Schnee/Eis genug Haftung bieten? Die Gummi-Mischung ist doch völlig hart, weil sie auf Sommertemperaturen ausgelegt ist. Bin selbst schon bei -7 Grad gefahren, wäre aber nie auf die Idee gekommen, einem Anderen die Schuld zu geben, wenn ich wegrutsche.

Sachen gibts...
 
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Ich danke dir Henry_Wilt, exakt so war es gemeint.
Für alle nicht-lesenden: http://www.rennrad-news.de/forum/showpost.php?p=1459357&postcount=83

Dann antworte ich mal auf deine Frage.. ich nehme an die besagte Straße ist im Stadtgebiet Magdeburg. Auf dem Internetportal der Stadt Magdeburg gibt es das Dokument "Hinweise zur Straßenreinigung und zum Winterdienst" unter folgender Adresse: http://www.magdeburg.de/index.phtml?La=1&ffsn=false&object=tx|698.2274.1&sub=0

Mitarbeiter des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes und Stadtordnungsdienstes geben weitere Auskünfte (für E-Mailadressen und Telefonnummern siehe obigen Link)

Des Weiteren kann ein Blick in das Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA, Link: http://www.landesrecht.sachsen-anha...case=1&doc.part=X&paramfromHL=true#focuspoint) oder die Satzung über die Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Magdeburg (Straßenreinigungssatzung, Link: http://www.magdeburg.de/media/custom/loadDocument.phtml?ObjSvrID=312&ObjID=1508&ObjLa=1&Ext=PDF ) nicht schaden.

...

Zusatz: Sollte ein Verstoß gegen das obige Gesetz, Satzung, allgemein gegen das Grundgesetz oder sonstige Menschenrechtskonventionen bleibt einem natürlich das Recht gegen die Stadt Magdeburg vorzugehen
 
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