Verjährung hat nichts mit Garantie zu tun.Im Übrigen habe ich gerade folgendes in einem Juraforum entdeckt:
Lt. BGH VIII ZR 16/05 beginnt die Verjährung nach § 438 BGB bei der Lieferung einer Ersatzsache nach § 439 BGB in der Regel neu.
Da kommen aber noch Zoll und Einfuhrumsatzsteuer drauf oder?352,35 € und „free standard shipping“ auf der Hammerhead-Website. Keine Ahnung, wie rund der inzwischen läuft, da würde ich DCRainmaker befragen.
Aber mit GewährleistungVerjährung hat nichts mit Garantie zu tun.
Bin wirklich froh dass ich meinen Karoo rechtzeitig storniert habe. Im Rox12 und in den beiden Wahoos steckt übrigens genau so viel Android, und die sind wenigstens nicht so schwer dass reihenweise die Garminfüße abreißen.So ganz rund läuft der laut MTB-News Thread noch nicht.
Kommt drauf an, ob Garmin das Angebot der Direktabwicklung mehr als Dienst am Endverbraucher betrachtet oder mehr als Dienst am Vertriebspartner. Manchen Unternehmen ist letzteres sehr viel wichtiger als ersteres.Garmin müsste eigentlich gar nichts akzeptieren, wenn Du das Gerät nicht direkt von denen bezogen hast, denn sie sind ja nur Vetragspartner, wen direkt über Garmin gekauft wurde. Von daher glaube ich, dass es denen egal ist, so lange Du eine rechnung vorlegst.
Changes made from version 6.43 to 6.44:
- Fixed elevation zooming issue with large courses/activities/segments (>100mi or km).
- Fixed ANT sensor battery low notifications.