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Bei der Blutalkoholkonzentration (BAK) ist rechtlich einerseits die strafrechtliche Grenze von der..."In Deutschland liegt der erlaubte Alkohol-Grenzwert für Autofahrer bei 0,5 Promille. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Strafe von 500 Euro, vier Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. ...
Danke für die Richtigstellung - ich hab' den Teil einfach ohne weitere Prüfung oder Zweifel kopiert und übernommen (daher Gänsefüsschen & kursiv) - mein Fehler!So sehr ich Dir inhaltlich - thematisch - auch zustimme - Das hier ist falsch:
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Sonst wär er nicht Sparkassendirektor geworden
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So ist es.1,6 Promille für Radfahrer als Grenzwert für die "absolute Fahruntüchtigkeit" sind übrigens lächerlich viel, meine ich.
Die meisten fallen da ja schon tot vom Rad.
Es muss dabei nicht einmal zum Unfall kommen, eine konkrete Gefährdung reicht aus, z. B. eine Vorfahrtsverletzung, die nur deshalb folgenlos bleibt, weil der andere bremst oder ausweicht....Übrigens kann man allerdings auch als Radfahrer mit lediglichen 0,3 Promille Ärger bekommen, wenn dessen verkehrsauffälliges Verhalten ursächlich für den Unfall war (s. § 315 c StGB)...
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Ich halte das alles für komplizierten Blödsinn.
Einfach alle Promillegrenzen auf 0,0 runterfahren und Alkohol im Straßenverkehr verbieten:
Wer säuft, soll gefälligst die Eier haben, zu Fuß zu gehen...oder Geld fürs Taxi.
Es war ein Heidenspaß, vollkommen blau mit dem Faltrad nach Hause zu rollen.
Ich war noch nüchtern genug zu wissen, daß ich die für Radfahrer noch zulässige Grenze von 1,6 Promille
nicht überschritten hatte.
Das ist kein Blödsinn.
Es geht darum die Freiheit der Leute nicht unnötig einzuschränken. Es geht bei dem Gesetz nicht darum ob man Alkohol getrunken hat, sondern, ob man noch einwandfrei Auto fahren kann. Bei Restalkohol oder geringen Mengen braucht man dann eben Grenzwerte ungleich 0. Finde bis zu dem Punkt an dem niemand gefährdet wird, sollen die Leute so viel trinken, wie sie wollen....
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Was ist das denn für eine Freiheit, die es einem erlaubt, andere zu gefährden ?
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Was hat das mit "Freiheit" zu tun ?
Es gehört bitteschön zu meiner Freiheit, davon ausgehen zu dürfen, daß hinter dem Lenkrad ein fahrtüchtiger Mensch sitzt,
dessen Sinne nicht durch Alkohol benebelt sind. Zumal die Wirkung von Alkohol bei jedem Menschen unterschiedlich ist.
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Andere Länder haben die 0,0 Promille schon lange - und fahren gut damit. (...).
Das tut doch niemand mit 0,5. Das wichtigste Argument für 0 ist, dass man damit in den Leuten eine komplette Enthaltung bewirken will (damit nicht aus 0,5 aus "Versehen" 0,6...1,2..2,4 werden). Das hat auch sicherlich eine Verbesserung der Unfallzahlen zur folge, aber diese erzwungene Enthaltung ist meines Erachtens trotzdem unverhältnismäßig. Das ist im Prinzip das gleiche wie mit dem Tempolimit auf der Autobahn, dem Waffengesetz oder der Helmpflicht für Fahrradfahrer. Klar, man kann alles mögliche verbieten und alles in Watte packen, man muss aber wissen, dass man damit auch Freiheiten einschränkt.
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Er ist dazu - ohne das hier vertiefen zu wollen - sogar von Gesetzes wegen verpflichtet !
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Und hier gibt es - mit Verlaub - kein einziges Argument für die - beliebig gewählte - 0,3 Promille-Grenze.
Äh ja schon, der Grundsatz kommt bei dir aber iwie falsch rüber: Der Gesetzgeber soll einem möglichst Freiheiten lassen und nur im Zweifel eingreifen(dazu ist er verpflichtet, ja). D.h. es ist zunächst nicht alles verboten und wird dann nach und nach erlaubt, sondern umgekehrt.
Es ist damit so, dass Du dringende Argumente liefern musst um die Freiheit einzuschränken und nicht umgekehrt.
Und ich sehe da keine Argumente, da Leute mit bis zu 0,5 niemanden signifikant genug gefährden. Bürokratisch spart man auch nichts, die Messungen bleiben die gleichen.
Solche Grenzen sind immer fließend, das eine Argument dagegen oder dafür gibt es nicht. D.h. ob nun 0,4 oder 0,6 das Richtige ist,
weiß ich nicht, aber das ist wie beim Tempolimit, 30,50, 120 oder 130 sind jeweils auch relativ beliebige Werte.
Woher beziehst du dein Sollen? In einer Demokratie werden Volksvertreter gewählt und diese bestimmen über Gesetze. (...)
(...) warum sollte man sie nicht an die Stelle setzen, wo man sehr sicher gehen kann, dass negative Auswirkungen von Rauschmitteln nicht mehr auftreten können? Das wäre dann eine gut begründete Grenze --> dein Vagheitsargument zieht hier also nicht.
Auch hier liegst du falsch. Nachweislich sinken die Überlebenschancen bei zunehmender Geschwindigkeit. Gerade im Innenstadtbereich gibt es kein Argument für Tempo 50, da z.B. die Durchschnittsgeschwindigkeit in der Regel wesentlich niedriger liegt, man also gar nicht schneller voran kommt.(...)
Anders ausgedrückt: Sollte deine Freiheit, mal ein paar Bierchen zu kippen bevor du in dein Auto steigst, höher gewertet werden, als die Sicherheit und im Extremfall das Leben anderer Menschen?
Die aktuellen Gesetze basieren auf der (demokratisch verabschiedeten) Verfassung.
Jahr für Jahr gibt um die 15.000 Unfälle, die unter Alkoholeinfluss stattfinden. Bei wie vielen davon Alkohol der Auslöser war oder begünstigend war, geht daraus freilich nicht hervor.
Abschließend noch folgendes: Freiheit gegen Sicherheit, das ist der Deal. Warum sollten Menschen sich für eine Gesellschaft entscheiden, indem sie einen Haufen Freiheiten aufgeben, um dann vom Staat keine Gegenleistung (Sicherheit) zu bekommen? Klar ist auch, man sollte nicht alle Freiheiten aufgeben. Aber dort, wo sie nachweislich niemanden ernsthaft schädigt, man dafür aber einen großen Nutzen haben, scheint mir das ggf. schon angebracht.
Anders ausgedrückt: Sollte deine Freiheit, mal ein paar Bierchen zu kippen bevor du in dein Auto steigst, höher gewertet werden, als die Sicherheit und im Extremfall das Leben anderer Menschen?