Komisch. Ich habe vor etwa 30 Jahren bei Freising ein knapp unterhalb der erlaubten 80 km/h fahrendes Polizieauto mit ebendiesen 80 km/h überholt. Der Vorgang hat sich über 1 km hingezogen (gerade, ebene, übersichtliche Strecke). Die hatten keine Einwände.
Von einer Mindestdifferenz als Vorschrift habe ich noch nie gehört. Es handelt sich wohl um eine Empfehlung, die aus § 1 (?) der StVO abzuleiten ist, nach der man andere nicht unvermeidbar behindern darf.