AlexExtreme
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Tja, so hätte man es machen sollen: Benutzungspflicht generell abschaffen, die blauen Lollies zeigen dann nur noch einen Radweg an. Wenn man auf einer nicht Kraftfahrstraße oder Autobahn keine Radler haben will, dann muss man die dort mit rundem Schild mit schwarzem Rad auf weißem Grund und roten Rand verbieten. Und das geht dann natürlich nur bei sehr hohen Ansprüchen an den Ersatzradweg: beidseitig, breit, baulich getrennt vom ebenfalls vorhandenem Fußweg, Auf- und Abfahrten, die es erlauben sich in den fließenden Verkehr einzuordnen, markiert und ohne irgendwelche kreative Wegführung.
Genau so hätte man es machen sollen.
Mal in die Runde gefragt: Wenn jetzt die Kommunen munter anfangen sollten, der Konjunktiv ist hier wichtig, massenweise Radwege zu bauen und diese legaler Weise mit einer Benutzungspflicht zu versehen, dann kann ich doch weiter noch Klage dagegen einreichen, wenn die Wege nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen genügen und/oder in einem so schlechten Zustand sind, dass ihre Benutzung gefährlich ist?! Im letzteren Fall wird ja dann traditionell das Schild mit der Aufschrift "Schäden an Radweg" bzw. "Schäden an Rad-und Gehweg" aufgestellt, dass eine Benutzungspflicht aufhebt, wobei die blauen Lollis meist trotzdem stehen bleiben.
Mein Punkt ist, dass die Bereitschaft zur Nutzung von Radwegen exponentiell steigen würde, wenn sie in einem ordentlich Zustand gebaut und erhalten werden würden. Gerade letzteres findet ja oftmals nicht statt. Da hat man rechts einen benutzungspflichtigen Radweg, der total kaputt ist, und links davon eine Fahrbahn, die im guten bis sehr guten Zustand ist. Natürlich fährt man dann nicht auf dem Radweg.