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Wiedereinführung der allgemeinen Radwegebnutzungspflicht heute beschlossen

Tja, so hätte man es machen sollen: Benutzungspflicht generell abschaffen, die blauen Lollies zeigen dann nur noch einen Radweg an. Wenn man auf einer nicht Kraftfahrstraße oder Autobahn keine Radler haben will, dann muss man die dort mit rundem Schild mit schwarzem Rad auf weißem Grund und roten Rand verbieten. Und das geht dann natürlich nur bei sehr hohen Ansprüchen an den Ersatzradweg: beidseitig, breit, baulich getrennt vom ebenfalls vorhandenem Fußweg, Auf- und Abfahrten, die es erlauben sich in den fließenden Verkehr einzuordnen, markiert und ohne irgendwelche kreative Wegführung.

Genau so hätte man es machen sollen.

Mal in die Runde gefragt: Wenn jetzt die Kommunen munter anfangen sollten, der Konjunktiv ist hier wichtig, massenweise Radwege zu bauen und diese legaler Weise mit einer Benutzungspflicht zu versehen, dann kann ich doch weiter noch Klage dagegen einreichen, wenn die Wege nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen genügen und/oder in einem so schlechten Zustand sind, dass ihre Benutzung gefährlich ist?! Im letzteren Fall wird ja dann traditionell das Schild mit der Aufschrift "Schäden an Radweg" bzw. "Schäden an Rad-und Gehweg" aufgestellt, dass eine Benutzungspflicht aufhebt, wobei die blauen Lollis meist trotzdem stehen bleiben.
Mein Punkt ist, dass die Bereitschaft zur Nutzung von Radwegen exponentiell steigen würde, wenn sie in einem ordentlich Zustand gebaut und erhalten werden würden. Gerade letzteres findet ja oftmals nicht statt. Da hat man rechts einen benutzungspflichtigen Radweg, der total kaputt ist, und links davon eine Fahrbahn, die im guten bis sehr guten Zustand ist. Natürlich fährt man dann nicht auf dem Radweg.
 

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Re: Wiedereinführung der allgemeinen Radwegebnutzungspflicht heute beschlossen
Tja, so hätte man es machen sollen: Benutzungspflicht generell abschaffen, die blauen Lollies zeigen dann nur noch einen Radweg an. Wenn man auf einer nicht Kraftfahrstraße oder Autobahn keine Radler haben will, dann muss man die dort mit rundem Schild mit schwarzem Rad auf weißem Grund und roten Rand verbieten. Und das geht dann natürlich nur bei sehr hohen Ansprüchen an den Ersatzradweg: beidseitig, breit, baulich getrennt vom ebenfalls vorhandenem Fußweg, Auf- und Abfahrten, die es erlauben sich in den fließenden Verkehr einzuordnen, markiert und ohne irgendwelche kreative Wegführung.

Aber mich fragt ja keiner...
Die idee ist ja nun nicht neu. Von offizieller Seite hieß es dazu halt immer nur dass das dann im Widerspruch zum Wiener Abkommen stehen würde. Ich habe mir mal die deutsche Übersetzung zu Gemüte geführt und ja, demnach kann man das so sehen.
 
Mal in die Runde gefragt: Wenn jetzt die Kommunen munter anfangen sollten, der Konjunktiv ist hier wichtig, massenweise Radwege zu bauen und diese legaler Weise mit einer Benutzungspflicht zu versehen, dann kann ich doch weiter noch Klage dagegen einreichen, wenn die Wege nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen genügen und/oder in einem so schlechten Zustand sind, dass ihre Benutzung gefährlich ist?!

Natürlich kannst du.
Aber: Der bisherige Hebel über die Voraussetzung einer örtlichen Gefahrenlage, welche die normale erheblich übersteigt ist dank BVerwG und allen später erstrittenen Urteilen einigermaßen mächtig. Das müsste mittels entsprechender Klagen über andere Hebel (Verhältnismäßigkeit, Zustand, usw.) erst einmal wieder erreicht werden. Wer hat schon schon Geld, Zeit und den juristischen Beistand (bei höheren Instanzen herrscht ja Anwaltspflicht und es sollte einer mit genug Ehrgeiz für Radrechte engagiert werden) hierfür?
Ich meine bisher konnte auch der einfache Bürger eine Benutzungspflicht-Klage gewinnen. Das hat der ADFC nun effektiv torpediert und ggf. dauert es wieder Jahre, bis die entsprechende Rechtsprechung etabliert ist. Der ADFC hat es doch tatsächlich fertig gebracht, den Kampf gegen benutzungspflichtige Schrottwege nach 1998 zurückzuwerfen. Vielleicht sogar noch weiter. :mad:
 
Wenn jetzt die Kommunen munter anfangen sollten, der Konjunktiv ist hier wichtig, massenweise Radwege zu bauen und diese legaler Weise mit einer Benutzungspflicht zu versehen, dann kann ich doch weiter noch Klage dagegen einreichen, wenn die Wege nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen genügen und/oder in einem so schlechten Zustand sind, dass ihre Benutzung gefährlich ist?
Natürlich kann man klagen. Man kann auch einen Besen mitführen, um verschmutzte Radwege vor dem Befahren zu kehren. Oder es kümmert einen alles nicht und man fährt auf der Fahrbahn wo es angemessen ist. So wie es die Maßregler unter den Autofahrern nicht kümmert, welchen Status der Weg nebenan hat.
 
Oder es kümmert einen alles nicht und man fährt auf der Fahrbahn wo es angemessen ist. So wie es die Maßregler unter den Autofahrern nicht kümmert, welchen Status der Weg nebenan hat.
Ein Problem dabei: Haftung / Schadensersatz bei Unfall. Das kann ggf. wenns dumm kommt durchaus ruinös werden, weil Mißachtung von Fahrbahnverbot/Benutzungspflicht i.d.R. automatisch ein Mitverschulden auslösen dürfte.
Argumentationen, dass der Radweg wegen xyz gefährlicher sei als die Fahrbahn, ziehen ja jetzt wohl ohnehin nicht mehr, da die Flüssigkeit des Autoverkehrs nunmehr Priorität vor höherer Gefährdung für den Radverkehr hat, die per se auf der Fahrbahn als gegeben angenommen wird.

Keine Ahnung, wer da was wie weit gedacht hat, z.B. wie Berufspendler eigentlich auf Linksseitigen Zwangsradwegen bei Regen und Dunkelheit mit dem Abblendlicht der Autos klarkommen sollen.

Als Brillenträger hab ich da definitiv bei Regen im Dunkeln keinerlei Chance wenn ich auf linkem Radweg fahre, es sei denn in "angemessenem Tempo" also bei Autoverkehr-Gegenlicht in Schrittgeschwindigkeit und ggf. halt Anhalten.
Fahren ohne die eigene Fahrfläche zu überblicken führt ja wohl leider auch zu Hauptschuld bei Alleinunfall, wenn man da Schlagloch oder Igel übersehen hat, also ebenfalls kein Schadensersatz o.ä.
Also?
Doch wieder ein Auto anschaffen?

Hatte bislang die Hoffnung, dass da mal eine halbwegs praktikable Losung gefunden wird (entweder beidseitige Radwege auch ausserorts, oder eben keine Benutzungspflicht zumindest für den bekloppten Linksverkehr ...)
Stattdessen hat der ADFC (Bundesebene) jetzt noch mal für eine weitere Verschärfung gesorgt.

In einigen Städten gibt es ja durchaus gute Ortsgruppen, die sich dafür einsetzen, dass auch überregionaler Alltagsradverkehr wieder möglich wird, aber nutzt ja alles nichts, wenn das 'von Oben' so konsequent konterkariert wird.
Vielleicht ist ja der 'fahrradfreundliche' Hintergedanke:
" Wartet einfach mal 2-5 Jahrzehnte ab, dann gibts bei euch auch einen ADFC-zertifizierten Radschnellweg durch Wald und Wiese falls die Schuldenbremsen und Haushaltssicherungen zwischenzeitlich verschwinden sollten. Dann noch etwas Glück, dass weder Wohnung noch Arbeit abseits des ADFC-zertifizierten Radschnellweges liegen, und schon ist das Problem gelöst.
Derweil könnt ihr ja bei schönem Wetter im Hellen gelegentlich Rad fahren und sonst das Auto nehmen. "
DANKE ADFC.
 
Ein Problem dabei: Haftung / Schadensersatz bei Unfall. Das kann ggf. wenns dumm kommt durchaus ruinös werden, weil Mißachtung von Fahrbahnverbot/Benutzungspflicht i.d.R. automatisch ein Mitverschulden auslösen dürfte.
Entweder als allgemeines Lebensrisiko hinnehmen oder solche Straßen vermeiden. Für teilschuldige Radfahreropfer auf der Fahrbahn springt die KFZ-Haftplichtversicherung des Autofahrers zumindest teilweise ein. Nach einem Unfall mit einem Radfahrer auf einem Zwangsradweg kann man dagegen völlig leer ausgehen, da keine Privathaftpflichtversicherung vorhanden sein muss.
Keine Ahnung, wer da was wie weit gedacht hat, z.B. wie Berufspendler eigentlich auf Linksseitigen Zwangsradwegen bei Regen und Dunkelheit mit dem Abblendlicht der Autos klarkommen sollen.
So einen habe ich nebenan, der auch noch so unter dem Niveau der Fahrbahn liegt, dass man maximal geblendet wird. Man sieht gar nichts mehr und muss anhalten bis kein Auto kommt.
 
Argumentationen, dass der Radweg wegen xyz gefährlicher sei als die Fahrbahn, ziehen ja jetzt wohl ohnehin nicht mehr, da die Flüssigkeit des Autoverkehrs nunmehr Priorität vor höherer Gefährdung für den Radverkehr hat, die per se auf der Fahrbahn als gegeben angenommen wird.
Dann muss man die Sachen eben anders aufziehen.
Es gibt z.B. immer noch das Recht auf Unversehrtheit.
Auch darf Niemand den Verkehr gefährden - daran hat sich nichts geändert.
Besteht die Vermutung, dass eine Verkehrsführung mit an einem Unfall Schuld sein könnte, dann ab mit den Verantwortlichen auf die Anklagebank.
 
Meiner Meinung nach gibt es schon eine Verpflichtung Radwege sicher zu bauen und sie auch so zu unterhalten. Aber Radwege werden (wurden?) oft nur für eine Geschwindigkeit bis 15 km/h ausgelegt. Für Radfahren die derart schleichen, ist dann vermutlich alles geeignet. Auch eine Buckelpliste.

Deswegen dürfte das kein geeigneter Hebel sein. Wenn man in so einem Prozess dennoch gewinnt, würde im Ergebnis auch meist nicht das Blauschild entfernt werden müssen, sondern der Radweg saniert. Das dauert natürlich noch viel länger und bringt uns am Ende gar nichts, weil dann im Zweifel, der Radweg immer noch schmal und verwinkelt ist, aber eben für ein paar Jahre eine glattere Oberfläche hat.

Ich bin ernsthaft gespannt, wie der ADFC in Zukunft gegen solche Radwege vorgehen will.
 
Meiner Meinung nach gibt es schon eine Verpflichtung Radwege sicher zu bauen und sie auch so zu unterhalten. Aber Radwege werden (wurden?) oft nur für eine Geschwindigkeit bis 15 km/h ausgelegt.
Dann sollte man konsequenterweise Tempolimits auf Radwegen einfordern, die der jeweiligen Gefahrenlage angemessen sind. So rigoros wie das auf Fahrbahnen schon lange gemacht wird. Dann wäre endlich mal offiziell klargestellt, dass eine nennenswerte Fortbewegung per Rennrad auf vielen Radwegen nicht möglich ist.
 
Dann sollte man konsequenterweise Tempolimits auf Radwegen einfordern, die der jeweiligen Gefahrenlage angemessen sind. ...
Dafür brauchen wir kein Tempolimit, weil Du ohnehin immer mit einer Geschwindigkeit zu fahren hast,
die der "jeweiligen Gefahrenlage" angepaßt sein muß. Das ist geltendes Recht.
"Tempolimit auf Radwegen" ist insoweit hoffentlich scherzhaft gemeint, weil dann auch ein geeichter Tacho für
jedes Rad verpflichtend wäre.
 
Dafür brauchen wir kein Tempolimit, weil Du ohnehin immer mit einer Geschwindigkeit zu fahren hast,
die der "jeweiligen Gefahrenlage" angepaßt sein muß. Das ist geltendes Recht.
"Tempolimit auf Radwegen" ist insoweit hoffentlich scherzhaft gemeint, weil dann auch ein geeichter Tacho für
jedes Rad verpflichtend wäre.
Stimmt. Es wären etliche Tempolimits auch auf Fahrbahnen überflüssig, wenn man darauf vertrauen könnte, dass die Leute vernünftig angepasst fahren. Ein geeichter Tacho wäre das geringste Problem.
Tatsache ist, gute Fahrbahnen und Radwege kosten viel Geld. Vielleicht müssen wir uns das Recht erkaufen, auf dem jeweils geeignetsten Weg fahren zu dürfen. Ich plädiere für eine zweckgebundene Fahrradfahrer-Steuer und eine Fahrradfahrerhaftpflichtversicherung. Anders als beim KFZ sollte sie personenbezogen nach jährlicher Fahrleistung sein. Ich kann mir vorstellen 1 bis 2 Cent pro Km zu zahlen. Auf das Gesamtgewicht und die Wegeabnutzung bezogen, würde so der Fahrradverkehr ein Mehrfaches gegenüber dem Autoverkehr zu Erhaltung und Ausbau der Wege-Infrastruktur beitragen. Dann würden wir nicht mehr nur als lästige Verkehrshindernisse sondern als ernstzunehmende gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer wahrgenommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tatsache ist, gute Fahrbahnen und Radwege kosten viel Geld. Vielleicht müssen wir uns das Recht erkaufen, auf dem jeweils geeignetsten Weg fahren zu dürfen. Ich plädiere für eine zweckgebundene Fahrradfahrer-Steuer und eine Fahrradfahrerhaftpflichtversicherung. Anders als beim KFZ sollte sie personenbezogen nach jährlicher Fahrleistung sein. Ich kann mir vorstellen 1 bis 2 Cent pro Km zu zahlen. Auf das Gesamtgewicht und die Wegeabnutzung bezogen, würde so der Fahrradverkehr ein Mehrfaches gegenüber dem Autoverkehr zu Erhaltung und Ausbau der Wege-Infrastruktur beitragen. Dann würden wir nicht mehr nur als lästige Verkehrshindernisse sondern als ernstzunehmende gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer wahrgenommen.
Tatsache ist die guten Fahrbahnen für Fahrradfahrer gibt es schon. Die nennen sich Fahrbahnen.
Tatsache ist, dass ich kein Auto fahre wenn ich auf dem Rad sitze. Warum soll ich also zusätzlich Steuern zahlen wenn ich mein Auto stehen lasse?
Tatsache ist, dass ich nicht möchte, dass noch mehr Naturflächen vernichtet werden nur um eine Fahrradinfrastruktur zu installieren damit der motorisierte Verkehr sich nicht gestört fühlt.
 
Meiner Meinung nach gibt es schon eine Verpflichtung Radwege sicher zu bauen und sie auch so zu unterhalten.

Aber die Argumentation des Gerichtes lautet dann in der Regel: je gefährlicher die Straße, desto schlechter darf der benutzungspflichtige Radweg sein, weil die Gefahren auf dem Radweg und die Komforteinbußen das kleinere Übel darstellen. Je gefährlicher man Straßen allgemein darstellen kann (unabhängig von der objektiven Situation), desto mehr kann man bei Radwege schlampen.
 
Müssen Traktoren jetzt eigentlich auch von der Fahrbahn runter, da der Geschwindigkeitsunterschied zum PKW ja per se als Gefährlich eingestuft wird...
 
Müssen Traktoren jetzt eigentlich auch von der Fahrbahn runter, da der Geschwindigkeitsunterschied zum PKW ja per se als Gefährlich eingestuft wird...
Das reicht nicht! Bis auf wenige, speziell beschilderte Radwege müssen alle Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen auf der Strasse fahren. Auch die Motorroller und/oder Mini-Autos, die nur 25km/h fahren dürfen. Also die Dinger, die man mit dem Rennrad laufend überholt.
 
Kann mir das vielleicht nochmal jemand erklären? Ich bin zu doof dafür.

Beschlossen wurde ja nun:


Ich finde keine Version der StVO, in der § 45 Absatz 9 fünf Sätze hat und es es eine Nummer 2 gibt, der man eine 2a hintenan stellen kann.

Das war am Anfang auch genau mein Problem. Ich dachte schon, ich bin zu doof. Danke für die Aufklärung! :daumen:
 
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