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Unfall mit 40 km/h

AW: Unfall mit 40 km/h

hmm als rennradfahrer ist man im strassenverkehr doch einfach immer der dumme.
fährt man auf der strasse wird man von autos bedrängt genötigt oder im schlimmsten falle angefahren.
fährt man auf dem radweg, muss man alle 5 meter anhalten weil irgendjemand mitten auf dem weg rumlatscht oder n radfahrer entgegen kommt, bzw man bei dem tempo auf nen radfahrer aufläuft. dann braucht man ne klingel, damit einem überhaupt platz gemacht wird. man muss trotzdem alle paar meter den tritt rausnehmen. deshalb benutzt man ja die strasse. die paar autos können ja problemlos überholen.
und wenn dann was passiert, ist man selber auch noch mit schuld.
aber wie soll man denn auf radwegen trainieren??
jetzt ma von ausnahmen abgesehen. aber die meisten radwege haben einfach zu viel gegenverkehr um richtig im tritt zu sein.

keiner mag uns :heul: :heul: :heul: :heul:
 

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Re: Unfall mit 40 km/h
AW: Unfall mit 40 km/h

Den Riss der Achillessehne wird der jeweilige Unglücksrabe nicht am Geräusch erkennen, sondern daran, dass ihm "ein wenig die Kontrolle über den Fuß verloren gegangen ist". Den Riss der Achillessehne stellt man sofort fest. Also mach Dir da keine Sorgen.

Die Abwicklung sollte auch nicht 6 - 9 Monate dauern. Und wer redet hier schon gleich vom Richter? Wer macht denn hier den zweiten vor dem ersten Schritt?

Ich würde meine Forderungen an die Versicherung richten. Warte nicht auf einen Fragebogen. Schreibe Deine Schilderung formlos auf und füge eine Aufstellung Deiner Forderungen bei. Ein KVA oder Einschätzung Deines Händlers sollte fürs erste reichen. Wenn ein Gutachten gewünscht wird, soll doch die Versicherung einen Gutachter auf ihre Kosten beauftragen. Sollte das Ergebnis nicht Deine Zustimmung finden, kannst Du immer noch dagegen angehen. Ich halte es nicht für den richtigen Weg einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Dann sprich lieber mit der Versicherung die Einschaltung eines öffentl. bestellten Fahrradsachverständigen ab. Lass die Beauftragung ruhig über die Versicherung laufen. Dann steht nicht Dein Name auf der Rechnung. Wenn Du von der Versicherung eine Unbedenklichkeitserklärung für die Carbongabel verlangst, werden sie sich damit sehr schwer tun und erfahrungsgemäß einem Totalschade zustimmen. Natürlich bekommst Du nur den Zeitwert, aber wenn Du dich selber evtl. bei den ganzen Regulierungskosten schadenmindern verhältst (Anwalt, Sachverständigen) kommt Dir die Versicherung vielleicht auch entgegen. Vielleicht kannst Du auch noch Teile an Deinem Fahrrad weiterverwenden? Wenn Du irgendwann nicht weiter kommst, kannst Du immer noch zum Anwalt gehen.

Ich bin kein Befürworter im ersten Kontakt immer gleich mit einem Rechtsstreit zu drohen. Ich habe bislang gute Erfahrungen gemacht selber den Dialog zu suchen, ob mit Behörden oder Versicherungen. Ansonsten kann Dich vielleicht auch Dein Versicherungsberater oder Makler unterstützen.

Gute Besserung.

Moin,

der völlig falsche Weg. Natürlich sollte die Abwicklung keine 6 - 9 Monate dauern. Dummerweise dauert es meist so lange. Tatsächlich sind mir aus meinem Umfeld Fälle bekannt die sich schon 2 Jahre hinziehen. Meist Aufgrund der unterschiedlichen Bewertung von Verletzungsfolgen und der Tatsache das Versichungssachbearbeiter ein völlig falsches Bild bei Kosten von Fahrradteilen haben.
Ebenso kann ich von KV bei Händlern abraten. Ein KV ist nun einmal kein Gutachten und der Händler steht für Folgen daraus nicht grade. Außerdem sind alle KV die ich kenne niedriger ausgefallen als Gutachten vereidigter Sachverständiger. Diese kennen sich der Materie der Schadenbewertung und Analyse naturgemäß wesentlich besser aus.
Extrem Dämlich wenn nicht sogar vorsätzlich falsch ist der Rat sich einen Gutachter von der Versicherung stellen zu lassen. Das ist, mit verlaub, das dümmste was man tun kann. Nie, grundsätzlich nie versuchen mit der Versicherung im Vorfeld einen "Deal" zu machen. Das sind Profis und uns geschädigten Laien haushoch überlegen.
Von Rechtsstreit oder Richter hat keine Mensch gesprochen. Es ist mehr als legitim sich bei einer solchen Sache von einem Rechtsanwalt beraten zulassen. Schon kleine Formfehler können zu großen Negativen Folgen führen und dies wird von Versicherungen, die auf einem hart umkämpften Markt arbeiten, schamlos ausgenutzt.
Wie soll eine Laie eine "Aufstellung seiner Forderungen" machen?? Woher soll der denn wissen was ihm zusteht?:eek: :confused: :mad:
Bei den Ratschlägen von Schattenjäger kann man den Verdacht haben mit einem Versicherungsmitarbeiter beraten zu werden.

Gruß k67
 
AW: Unfall mit 40 km/h

Es gibt doch auch noch den Unterschied zwischen Radweg (Benutzung vorgschrieben) und dem Fußweg der "Radfahrer frei" ist. Oder ???
 
AW: Unfall mit 40 km/h

Moin,

der völlig falsche Weg. Natürlich sollte die Abwicklung keine 6 - 9 Monate dauern. Dummerweise dauert es meist so lange. Tatsächlich sind mir aus meinem Umfeld Fälle bekannt die sich schon 2 Jahre hinziehen. Meist Aufgrund der unterschiedlichen Bewertung von Verletzungsfolgen und der Tatsache das Versichungssachbearbeiter ein völlig falsches Bild bei Kosten von Fahrradteilen haben.
Ebenso kann ich von KV bei Händlern abraten. Ein KV ist nun einmal kein Gutachten und der Händler steht für Folgen daraus nicht grade. Außerdem sind alle KV die ich kenne niedriger ausgefallen als Gutachten vereidigter Sachverständiger. Diese kennen sich der Materie der Schadenbewertung und Analyse naturgemäß wesentlich besser aus.
Extrem Dämlich wenn nicht sogar vorsätzlich falsch ist der Rat sich einen Gutachter von der Versicherung stellen zu lassen. Das ist, mit verlaub, das dümmste was man tun kann. Nie, grundsätzlich nie versuchen mit der Versicherung im Vorfeld einen "Deal" zu machen. Das sind Profis und uns geschädigten Laien haushoch überlegen.
Von Rechtsstreit oder Richter hat keine Mensch gesprochen. Es ist mehr als legitim sich bei einer solchen Sache von einem Rechtsanwalt beraten zulassen. Schon kleine Formfehler können zu großen Negativen Folgen führen und dies wird von Versicherungen, die auf einem hart umkämpften Markt arbeiten, schamlos ausgenutzt.
Wie soll eine Laie eine "Aufstellung seiner Forderungen" machen?? Woher soll der denn wissen was ihm zusteht?:eek: :confused: :mad:
Bei den Ratschlägen von Schattenjäger kann man den Verdacht haben mit einem Versicherungsmitarbeiter beraten zu werden.

Gruß k67

Falscher Eindruck. Ich komme natürlich auch nicht aus der Rechtsberatung. Und für eine Umschulung bin ich auch zu alt. Ich habe als Verkehrsteilnehmer aber auch selber häufiger mit Versicherungen zu tun gehabt. Als Geschädigter fühlte ich mich da eigentlich gut behandelt. Die Schuldfragen waren aber auch stets eindeutig. Ausserdem bin ich durch meinen Versicherungsmakler gut betreut. Der konnte dann auch Tips geben. Bei den Forderungen habe ich immer alles aufgeführt, was ich tatsächlich an Einbußen hatte. Ist beim Auto aber auch ganz einfach. Aber es waren zum Glück nie körperliche Verletzungen dabei.

Letztendlich zahle ich die Kosten über meine Versicherungsbeiträge ja auch mit. Und ich ärgere mich, wenn irgendwelche Versicherungsbeiträge für mein Auto ständig steigen.

Druck erzeugt stets Gegendruck. Und ich bin mit etwas Diplomatie stets an mein Ziel gekommen. Mir wurde auch mal ein Kontakt zu einem KfzSachverständigen angeboten, der sehr "gute" Gutachten schreiben würde. Das sind dann aber wahrscheinlich die Fälle; die 2 jahre lang diskutiert werden müssen? Meine Autos wurden jeweils in der Werkstatt repariert und dann war es gut. Vielleicht gehöre ich mit meiner Einstellung aber auch zu einer "austerbenden Spezies". Ich kann natürlich nicht beurteilen, ob ein Kfz Sachverständiger auch Fahrräder beurteilen kann. Aber warum gibt es dann extra Fahrrad Sachverständige??

Aber um kastel67 zu beruhigen würde ich natürlich auch um mein Recht kämpfen. Jeder soll bekommen, was ihm zusteht. Meine Rechtsschutz habe ich aber noch nie in Anspruch nehmen müssen.
 
AW: Unfall mit 40 km/h

wenn man nicht Schuld ist sollte man immer direkt zum Anwalt gehen.

So sichert man auch deutsche Arbeitsplätze



Am besten geht man immer zum Anwalt, und lässt prüfen ob alles richtig ist. So kann man sich sicher sein keinen Fehler gemacht zu haben.
 
AW: Unfall mit 40 km/h

Aber um kastel67 zu beruhigen würde ich natürlich auch um mein Recht kämpfen. Jeder soll bekommen, was ihm zusteht. Meine Rechtsschutz habe ich aber noch nie in Anspruch nehmen müssen.

Moin,

nur wie will man um sein Recht kämpfen wenn man nicht weiß was einem zusteht. Sich in dem Fall von der Versicherung beraten zu lassen, die letztendlich den Schaden bezahlen muss ist wenig Ziel führend.

Gruß k67
 
AW: Unfall mit 40 km/h

Namd!

Nach nochmaligem Arztbesuch stellte sich nun eine sogenannte Volkmannfraktur am rechten Bein heraus.--6 Wochen Gips.
Vorbei der Sommer.
Da ich nun an der Fortbewegung gehindert bin, kommen viele Kosten auf mich zu. Hab mir deshalb für Donnerstag einen Anwaltstermin geholt.
Hab nämlich kein Plan, was mir alles zu steht.
Fakt ist, Radweg war vorhanden.
Fakt ist aber auch, dass der Radweg nicht durchweg beschildert ist.

MFG
 
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Erst mal herzliches Mitleid zu der nicht mehr erwarteten Schwere der Verletzung. Das ist natürlich sch....!:wut:

Aber welcher Sommer? Immerhin verletzt Du dich kurz vor dem Winter...falls Du schon wieder grinsen kannst.:D

Jetzt hilft leider wirklich nur noch der Anwalt. Denn die Kranken- und Folgekosten werden jetzt in Bereiche gehen, die den "behördlichen Weg" nötig machen.

Deshalb kommt es wohl leider doch darauf an, wie das mit dem Radweg bewertet wird. Ich würde - ohne dabei konkrete Erfahrungen zu haben - nur auf Nachfrage was sagen. Und dann etwa: "Ja, ich weiß, dass da ein Radweg ist, aber der ist unzumutbar, weil...." und dann müssen nur Sicherheitsaspekte kommen. Bei einem kombinierten Geh- und Radweg musst Du bereits sein, auf Kinder etc. zu reagieren. Deshalb "muss" der Radweg in einigen Passagen so schwer einzusehen sein, dass Du auch mit ca. 20km/h (also stark reduzierter Geschwindigkeit) nicht sicher auf herausspringende Kinder oder Autos reagieren kannst und deshalb aus Sicherheitsgründen die Straße nimmst.
Falls wirklich tlw. die Schilder fehlen: Gratuliere...dann darfst Du Dich nur nicht verplappern/verschreiben.

Es kann aber immer noch sein, dass man wie Schattenjäger vorgehen kann: Ich arbeite nämlich bei einer Versicherung - allerdings nicht im Autobereich. Trotzdem: Versicherungen wägen immer zwischen Aufwand und Ertrag ab. Deshalb winken die "typische" Unfälle ohne größere Prüfung durch. Dafür müssen Schadenverlauf und -höhe eben typisch sein. Ein Polizeiprotokoll mit eindeutiger Schuldlage hilft auch immer. Wenn Du also entweder einen dummen oder fahradfreundlichen Polizisten hattest, ist im Unfallprotokoll der Radweg vielleicht gar nicht erwähnt??? Dann würde ich - rein auf den Sachschaden bezogen - einen fairen Preis in Rechnung stellen. Die Prüfprogramme arbeiten tlw. schon automatisch. Kann also sein, dass der Rechner nichts verdächtiges meldet...kann natürlich auch sein, dass Fahrrad und die Summe beim Rennrad ne menschliche Prüfung erforderlich macht....

Insofern ist das ja auch kein Deal mit der Versicherung (bei der der kleine Verbraucher gegen das Großkapital...darum geht es hier grad mal nicht;) )- sondern der kluge Versuch, um eine intensivere Prüfung herumzukommen, bei dem dann jemand der Radweg "einfallen" kann. Durch den höheren Schaden (sorry: Deine Verletzungen und Behandlungen interessieren die Versicherung nur bzgl. des Geldes) steigt die Wahrscheinlichkeit einer solchen Prüfung leider...

Also: Unfallprotokoll der Polizei ansehen und/oder Strategie für Minimierung der Teilschuld überlegen.

Gute Genesung und viel Glück!!!
 
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Vielleicht war der Radweg zugeparkt, so dass Du gerade dort auf die Fahrbahn ausweichen musstest. Das darfst Du natürlich nur angeben, wenn es stimmt.
 
AW: Unfall mit 40 km/h

Insofern ist das ja auch kein Deal mit der Versicherung (bei der der kleine Verbraucher gegen das Großkapital...darum geht es hier grad mal nicht;) )- sondern der kluge Versuch, um eine intensivere Prüfung herumzukommen,

:daumen: :D

und ich dachte, bei ner versicherung arbeiten nur humorlose menschen hüstel ;)
 
AW: Unfall mit 40 km/h

Radweg ist "Muss", Radfahrer frei ist "Kann".
Falsch. "Muss" nur dann, wenn der Radweg mit einem entsprechenden blauen Schild gekennzeichnet ist (Zeichen 237, 240 oder 241, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Radweg ). Dieses muss an Kreuzungen und Einmündungen wiederholt werden, sonst endet der benutzungspflichtige Radweg dort.

Vielleicht war der Radweg zugeparkt, so dass Du gerade dort auf die Fahrbahn ausweichen musstest. Das darfst Du natürlich nur angeben, wenn es stimmt.
Ja. Mir passiert das auch immer, dass der Radweg zugeparkt ist.
 
AW: Unfall mit 40 km/h

erwähne deine verletzungen und verzichte auf schmerzensgeld, erwähne nie und nirgends den radweg.
.........
die werden drauf eingehen und dir eine verzichtserklärung zuschicken,dass mit der summe die sie zahlen alles abgegolten ist.

Siehste.
Und genau das wäre jetzt nach der neuen Diagnose echt blöd gewesen ... :eek:
 
AW: Unfall mit 40 km/h

Namd!
Fakt ist, Radweg war vorhanden.
Fakt ist aber auch, dass der Radweg nicht durchweg beschildert ist.

Erstmal gute Besserung!

Wenn der Radweg nicht durchgehend beschildert ist, kann Dein Anwalt damit argumentieren, dass ein ständiger Wechsel zwischen Fahrbahn und Radweg unzumutbar ist. A la "wenn die Fahrbahn wirklich so gefährlich wäre, warum ist dann der Radweg nicht durchgängig beschildert?".

Eine weitere Möglichkeit bestünde darin, zu überprüfen, ob die Beschilderung auch "ordentlich" war - siehe dazu Kettler:

http://www.xn--recht-fr-radfahrer-s6b.de/Aktuelles.html

den Absatz unter "Vorschriftszeichen".

Genauere Aussagen kann man nur bei einer Ortsbesichtigung treffen.

Viel Glück.
 
AW: Unfall mit 40 km/h

Gute Besserung: Sieh es vielleicht positiv, dass es nicht im Frühjahr passiert ist. Auch wenn das wenig Trost ist. Halte uns doch mal bitte informiert, wie die Rechtslage am Ende tatsächlich entschieden wurde. Ist für uns alle vielleicht mal Interessant zu wissen, mit welcher Mitschuld man evtl rechnen müßte.
 
AW: Unfall mit 40 km/h

Ja das sind die besten Rechtsberater:lol:

Das soll ja kein Wettstreit werden, wo man die beste Rechtsberatung gibt. Es wird ja auch Anwälte geben, die ein anderes Spezialgebiet haben. Jeder hat seine Existenzberechtigung. Meines Wissens darf der Makler gar keine Rechtsberatung geben, er kann aber Tipps aus dem Versicherungsalltag geben.

Ich habe im Berufsleben viel mit Kunden und auch Beschwerdemanagement zu tun. Kern meiner Aussage soll nur sein, dass man mit leisen Tönen und direkten Kontakt auch häufig an sein Ziel kommt. Kommt man selber nicht weiter, kann man immer noch den Rechtsweg suchen. Es wird mir einfach zu selten das Gespräch gesucht, und zu häufig gleich mit irrsinnigen Rechtsschritten gedroht. Ich habe ja auch selber eine Rechtsschutz.

Bei der Körperverletzung jetzt kann man alleine aber natürlich auch schnell den Überblick verlieren, wenn es auch um Berufsausfall geht etc. Wenn es nicht nur um ein paar Prellungen und das Fahrrad geht ist der Gang zu einem Anwalt meiner Meinung nach auch angebracht.

Was mich abseits dieses Unfalls interessieren würde:

@tudor: wenn Du so auf die Versicherungen schimpfst, würdest Du ein Mandat des Versicherers in diesem Fall ablehnen?
 
AW: Unfall mit 40 km/h

Wenn das Rad einen Totalschaden hat zahlt die gegnerische Versicherung auch nur den Zeitwert - ich hatte einen Totalschaden mit meinem 10 Jahre alten Rad - Anschaffungswert ca. 3200,00 DM - Versicherung schätzte den Zeitwert auf 600,- Euro und zog davon noch den Restwert(wiederverwendbare Teile) ab. Bekommen hab ich also 500,00 Euro. Verwenden konnte ich noch die fast neue Bereifung - ca. 60,- Euro, den Flaschenhalter, ca. 28,- Euro und werde noch versuchen, die Record-Bremsen bei Ebay zu verscherbeln. -

Besser ist es also, keinen Totalschaden zu reklamieren, sondern die Maschine reparieren zu lassen.
Bei der Summe des Kostenvoranschlags meiner Versicherung für die Reparatur kam allerdings bei mir der Sachverständige, der nur noch den Zeitwert anerkannte, was leider rechtens ist.
 
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