Wer sich, vielleicht auch beruflich, tiefgreifender damit beschäftigen möchte/muss, dem sei diese Handreichung des Bundes empfohlen. Auch mit Fallbeispielen, was geht, was nicht geht, dass man es sich nicht zu einfach machen darf, etc..
https://www.bafa.de/SharedDocs/Down...mmenarbeit_in_der_lieferkette.html?nn=1469788
Bin man gespannt, wie sich das entwickelt, wenn die EU, und also auch wir hier in DE sauber sind und weiterhin auf dem Globalen Markt bestehen wollen, die sich solche Beschränkungen nicht auferlegen.
Man darf ohne Übertreibung sagen, uns erwartet eine neue, bessere, gerechtere Welt..
Ein wenig schmunzeln musste ich dann auch bei solch einer Passage:
Denkbar ist, dass ein verpflichtetes Unternehmen seinen Zulieferer um Unterstützung bei der Zugänglichmachung seines Beschwerdeverfahrens bittet, indem der Zulieferer Beschwerden für den Kunden entgegennimmt und an diesen weitergibt.
Bedeutet im Klartext: Der Sklave, das arbeitende Kind, möge sich bitte an seinen "Arbeitgeber" wenden, dieser wird dann dafür Sorge tragen, dass dieser die Beschwerde an "Amazon/IKEA/.." weiterleitet, damit diese entsprechende Maßnahmen "mit dem Arbeitgeber zusammen" ergreifen können. Gleiches gilt für den Umweltaktivisten im Regenwald, er möge sich einfach direkt an die Goldschürfer oder abholzenden Großgrundbesitzer wenden (RIP).
Wäre ja auch unmöglich für die GlobalPlayer, über die Website eines Anwaltes einer anerkannten Menschenrechts- oder Umweltorganisation einen Beschwerde-Zugang einzurichten.
Dann würde ein Schuh draus. Denn, wenn man ehrlich ist, auch die ärmsten Menschen der Welt haben zumindest Zugang zu einem Handy mit Internet-Zugang.
Überhaupt wundert mich in der Handreichung, wie sehr dort die Zulieferer in Schutz genommen werden, wie sehr auf Datenschutz und Schwierigkeiten verwiesen wird, aber immer mit der gleichzeitigen Verpflichtung, alles unter Kontrolle zu haben.