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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Warum sollte man über eine rote Ampel fahren? Deutlicher gehts ja wohl nicht.
Die Ampel steht da, damit Fußgänger die Bundesstraße überqueren können. Meine Frage war, gilt die auch für den kombinierten Rad-/Fußweg😅 Ich finde es eben nicht deutlich, weil jemand der aus meiner Richtung kommt zB mit einem Fußgänger, der die Straße überquert und dann rechts abbiegt, keinen Berührungspunkt hat.
 
Die Ampel steht da, damit Fußgänger die Bundesstraße überqueren können.

Es handelt sich dort also nur um die Ampel für diesen Fußüberweg? Die hat mit deiner Fahrtrichtung nichts zu tun und der Autofahrer hat dir einfach die Vorfahrt genommen.
 
Es handelt sich dort also nur um die Ampel für diesen Fußüberweg? Die hat mit deiner Fahrtrichtung nichts zu tun und der Autofahrer hat dir einfach die Vorfahrt genommen.
So ist es. Der Sachverhalt mit dem Auto ist für mich klar. Ich habe mich in dem Zusammenhang nur gefragt inwiefern mich diese Ampel dann auch tangiert.
 
Es handelt sich dort also nur um die Ampel für diesen Fußüberweg? Die hat mit deiner Fahrtrichtung nichts zu tun und der Autofahrer hat dir einfach die Vorfahrt genommen.
Selbst wenn es eine Ampel wäre, die für die einmündene Straße ist: Solange es eine Fußgängerampel ist (erkennbar daran, dass nur ein Fußgänger als Motiv des Ampellichts dient und nicht ein Radfahrer bzw. beide gemeinsam), gilt soweit ich weiß die Ampel der Straße. Dementsprechend wäre das Verhalten, was man in der Stadt oft sieht (Radfahrer überfährt Radfahr-/Straßenampel und fährt bis zur Fußgängerampel vor) eigentlich ein Rotverstoß und der Radfahrer kann eigentlich gar nicht wissen, ob er fahren darf oder nicht.

Allerdings wäre (wenn der einmündende Verkehr grün hat) neben der Fußgängerampel natürlich auch die Ampel auf der Straße rot, von daher macht's keinen Unterschied.
 
Heute hatten wir im Taunus viermal(!) PKWs, die uns auf unserer Spur entgegengekommen sind. Sonntage im Sommer sind hier echt eine Katastrophe.
 
Heute fast von einem Abbieger überfahren worden. Im Wortgefecht danach hat er sich auf die rote Ampel berufen. Ich bin sicher im Recht gewesen zu sein - alleine schon weil die Ampel erst nach der "Kreuzung" kommt und eine reine Fußgänger-Drücker-Ampel ist; da wo er rausgefahren kam gab es keine Ampel die für ihn hätte grün sein können.

Mich interessiert aber trotzdem ob ich nach der Kreuzung bei dieser roten Ampel als Radfahrer anhalten muss oder nicht🤔 Leider gibt es kein Street View an der Stelle.Anhang anzeigen 1280855
Ich würde sagen, Recht gehabt aber vom Pech getroffen.

Der Radfahrer (Grünpfeil) auf dem Radweg -es muss auch einer sein- muss die Fußgängerampel und natürlich die Fußgänger beachten und bei Rot für die Fahrbahnen nach STVO eigentlich halten. Weil rechts der Fußgängerampel kein Weg ist, von dem ein Vorfahrt- oder Vorgangsberechtigter (Grünsignal) kommen könnte, darf der Radler nach Auffassung verschiedener Juristen an der roten Ampel vorbei fahren, sofern dort kein Haltelinie ist. So habe ich es schon gelesen und so schreibt der ADFC (im verlinkten PDF Seite 9 oben). https://www.adfc.de/fileadmin/user_...loads/Verkehrsrecht_fuer_Radfahrende_6.20.pdf
hier mit Bild, Verhalten an T-Kreuzung:
https://hamburg.adfc.de/artikel/welche-ampel-gilt-fuer-den-radverkehr

Am Fußgängerüberweg ist keine Haltelinie und vor der Lönsstraße auf dem Radweg auch nicht. Somit hätte der aus der Lönsstraße kommende Autofahrer halten müssen. Die Lönsstraße liegt nicht an der Ampel. Deshalb kann es nur darum gehen, ob der Radfahrer direkt vor der Ampel hinter der Querung der Lönsstraße halten müsste oder mangels Haltelinie nicht muss. Die Hauptfahrbahn hat eine Haltelinie vor der Straßeneinmündung. Das sollte den Autofahrer kein Recht zum Nachteil des Radfahrers geben. Der Autofahrer hatte kein Grün! Dieser Autofahrer hat wohl eine Ausrede gesucht. Quer einfahrende Autofahrer übersehen doch sonst auch Radfahrer auf Radwegen. Der Autofahrer war überfordert, wie so oft sonst auch.
Das hier ist keine Rechtsberatung, nur meine Auffassung. Letztendlich kommt es auf die Auslegung des Gerichts an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Somit hätte der aus der Lönsstraße kommende Autofahrer halten müssen.

Zumal dort eine Wartelinie ist.

Hermann-Löns-Straße 27, 30952 Ronnenberg

https://www.geobasis.niedersachsen....lnDop&id=5b1067c7-d16b-4ea9-b744-4e4dcf172ee5
SmartSelect_20230626-002341_Brave.jpg
 
Selbst wenn man als Radler an dieser roten Ampel anhalten muss, dann sicherlich erst nach der Kreuzung, direkt vor der Ampel. Also Vorfahrt missachtet.
 
Selbst wenn man als Radler an dieser roten Ampel anhalten muss, dann sicherlich erst nach der Kreuzung, direkt vor der Ampel. Also Vorfahrt missachtet.
Nach dem Bild oben gibt's für den Geradeaus-Verkehr, der auf die Ampel zufährt eine Haltelinie vor der Kreuzung (direkt an der Ampel gibt's noch eine Haltelinie für die Rechtsabbieger aus der "Seitenstraße").

Hört sich so an, als wäre der Autofahrer im Recht gewesen - wenn er aus dem Augenwinkel die Ampel als Rot erkennt, muß er (wenn er die Haltelinie kennt) nicht damit rechnen, dass jemand da nicht stehenbleibt.
 
Der Radweg hat keine Haltelinie! Der einbiegende Autofahrer muss warten, bis alle stehen oder keine mehr kommt. Viele Menschen sind im Verkehr überfordert und Hektik ist üblich.
Das ist m.M.n. das Entscheidende dafür, dass
a) @cm1702 Vorfahrt hatte, aber auch
b) der Autofahrer das mit der fehlenden Haltelinie nicht wissen muss (kann?), und deswegen
c) §1 ggs. Rücksichtnahme und defensives Fahren immer wieder die Mittel der Wahl sind.
 
Apple hat Bilder von der Kreuzung:
Bildschirmfoto 2023-06-26 um 21.38.46.png


Und aus der Seitenstraße:
Bildschirmfoto 2023-06-26 um 21.39.18.png

(Fun fact: Entlang der Hauptstraße ist doch tatsächlich das lächerliche, gepflasterte Stück Etwas/Bushaltestelle neben der Straße beidseitig benutzungspflichtig mit Z240 geschildert...)
 
Nach dem Apple-Bild ist vollständig eindeutig, dass der Autofahrer wartepflichtig war.
Klassisches Stopschild überfahren mit Gefährdung, kann jeder nachschauen, was das kostet. Wenn du Dashcamaufnahmen hast, könnte es sich sogar lohnen, das anzuzeigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klassischer Rotlichtverstoß.
Das Auto ist nie über die Ampel. Anyway, das Rad hatte Vorfahrt. Und genau die Diskussion hier verdeutlicht mir, dass wir zu viele und dadurch komplizierte Regeln, Markierungen und Beschilderungen haben. Die allermeisten Verkehrsteilnehmer blicken es nicht.
 
Da ich etwa fünfzig Beiträge verschoben habe: Hier soll es weiterhin hauptsächlich um konkrete Situationen gehen, also bspw. Vorfahrts- oder Unfallbewertung.

Bei Vorfällen, die wahrscheinlich gesellschaftliche oder verkehrspolitische Grundsatzdiskussionen hervorrufen, ist es möglicherweise sinnvoll, sie direkt in "Allgemeine Diskussionen" hier direkt nebenan zu posten.

https://www.rennrad-news.de/forum/threads/allgemeine-verkehrsdiskussion.184929/
 
Das Thema ist halt sehr komplex und die Übergänge zum Beispiel zu Verkehrspolitik oder gesellschaftlichen Diskussionen sind oft fließend.

Früher (vor dem Ende des TF) gab es hier in dem Thema nicht soviele Beiträge und das Ganze hat sich meistens selber reguliert.

Nachdem es vor einiger Zeit viele Meldungen zu Offtopic hier aus dem Thema gab, hatte ich aus den gemeldete Postings das Thema "Allgemeine Diskussion" erstellt und beide nebeneinander gepinnt.

Das ist auch keine besonders gute Lösung, auch muss ich mir die Beiträge dann anschauen und bewerten und verschieben. Sowas wollen wir eigentlich nicht.

Ich hoffe also auf die Lese- und Themenkompetenz der geneigten User.

Andere Vorschläge oder Kritik am Besten per Unterhaltung. Es gibt auch eine Unterhaltung von involvierten Benutzern und mir, in die ihr euch gerne einladen lassen könnt.
 
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