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Hat hier irgend jemand das Verhalten des LKW-Fahrers als "OK" eingestuft?Wenn Ihr mich also provoziert und mich einen Deppen nennt, ist es okay, wenn Euch eine einschenke?!
Und genau an dem Punkt sind wir dann beim Vorsatz.Letztlich scheint es aber eine Reaktion auf eine Aktion (Missachtung der Benutzung des Radweges) gewesen zu sein.
Wenn Ihr mich also provoziert und mich einen Deppen nennt, ist es okay, wenn Euch eine einschenke?!
Provokation = Reaktion?!
Und genau an dem Punkt sind wir dann beim Vorsatz.
Das Überholmanöver des LKW Fahrers hätte demnach nur dazu gedient den Radfahrer zu gefährden.
Also nix mit, "Hab ich nicht gesehen" oder "Situation falsch eingeschätzt" oder "Toter Winkel".
Ne, volle Absicht.
Das Recht hast Du mit Sicherheit nicht, aber laut Extra3 kannst Du so Geld und Nerven sparen!Nur weil auf der Autobahn jemand grundlos über Kilometer stur auf der mittleren Spur unterwegs ist, habe ich ja auch nicht das Recht ihn rechts zu überholen.
Die Frage nach dem Radweg dient einzig der Einschätzung, ob der LKW-Fahrer durch eine Aktion von Dir provoziert wurde, oder vollkommen anlasslos versucht hat, Dich aus dem Weg zu hupen. Wie schon hier bemerkt, wird oft auf einen nicht vorhandenen Radweg verwiesen.
Die Versicherung wird einem was husten, wenn man mit Pipi in den Augen einen Einbruchsdiebstahl meldet und sich herausstellt, dass man grob fahrlässig nicht abgeschlossen hat.
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Wie dessen Verhalten war, das mag und kann keiner der nicht vor Ort war beurteilen.
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Das sehe ich genau so, ist im vorliegenden Fall aber scheinbar passiert.Wer einen LKW fährt hat sich nicht provozieren zu lassen.
Ich bin oft in meinem Rennradrevier mit einem LKW unterwegs. Dort kenne ich jeden (!) Radweg und weiß absolut sicher, ob der benutzungspflichtig und zumutbar, oder unzumutbar ist. Dein Pauschalurteil, dass ein solches Urteil vom KFZ aus nicht abgegeben kann ist hiermit widerlegt.Ob ein Radweg wirklich benutzt werden muss (angeordnet per Schild, Nutzung überhaupt möglich und zumutbar) kann von einem Kraftfahrzeug aus niemand sicher beurteilen.
Ich bin oft in meinem Rennradrevier mit einem LKW unterwegs. Dort kenne ich jeden (!) Radweg und weiß absolut sicher, ob der benutzungspflichtig und zumutbar, oder unzumutbar ist. Dein Pauschalurteil, dass ein solches Urteil vom KFZ aus nicht abgegeben kann ist hiermit widerlegt.
Nein, tut es nicht, aber ich glaube die meisten wollen dir nur sagen, dass sowas halt mal passiert, wenn man andere vielleicht bewusst provoziert. Beide Parteien haben hier anscheinend einen Fehler gemacht. Der Fehler vom LKW Fahrer ist natürlich deutlich gefährlicher, aber wenn man sich selbst nicht an die Regeln hält, sollte man nicht so rumschreien wie du...Und rechtfertigt dieses Wissen dann irgendwelche Erziehungsmaßnahmen, wenn Du einen Radfahrer triffst, der diese von Dir bekannten, benutzungspflichtigen und intakten Radwege nicht benutzt?
Wie oft willst Du es eigentlich noch lesen? In dieser Diskussion hat bisher niemand den LKW-Fahrer derart in Schutz genommen, dass dessen Handeln für "gut" befunden wurde. Es wurde von allen Beteiligten ausnahmslos als "falsch" gewertet.Und rechtfertigt dieses Wissen dann irgendwelche Erziehungsmaßnahmen?
[...]Dort kenne ich jeden (!) Radweg und weiß absolut sicher, ob der benutzungspflichtig und zumutbar, oder unzumutbar ist. Dein Pauschalurteil, dass ein solches Urteil vom KFZ aus nicht abgegeben kann ist hiermit widerlegt.
[...]aber wenn man sich selbst nicht an die Regeln hält, sollte man nicht so rumschreien wie du...
Ganz einfache Frage wäre es zu dieser Situation gekommen, wenn du den benutzungspflichtigen Radweg genutzt hättest?
Dass das dann kein Einbruch im eigentlichen Sinne ist, ist völlig unerheblich
§242 StGB "Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren"Entscheidend ist, was der Gesetzgeber dazu sagt.