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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Moin,

Normalerweise muss der Bürger vor dem "Staat" geschützt werden.
Dafür gibts ja die Gewaltenteilung

Die Gewaltenteilung wurde m.E. eingeführt, damit auch öffentliche Stellen sich gegenseitig besser Kontrollieren können und unabhängig voneinander sind....und der Rechtsweg jedem Bürger offen steht.....nicht um Bürger vor dem Staat zu schützen....es soll nur keine Machtfülle ohne Kontrollmöglichkeit entstehen...

...und zum Ursprung: Das Gefahrenpotential war vor dem Verbot (was aufgehoben wurde) bekannt....und Polizei (Landesbehörde) und Ordnungsbehörde (Stadt Bonn) bekannt und daher Handlungsbedarf.....
 
Irgendwie bin ich ein wenig irritiert wegen der Aussage, dass die Stadt nichts gegen den Kraftverkehr unternehmen kann :confused:
Was ist das für ein Unsinn! Natürlich kann sie.
Das ist leider kein Unsinn. Die Stadt Bonn hat auf der Brücke genau gar nichts zu sagen, weil das eine Bundesstraße ist.

Ich weiß nicht, wie das in NRW geregelt ist, aber hier in Hessen ist es so, dass HessenMobil (das frühere Verkehrsministerium) die Landes- und Bundesstraßen verwaltet, instandhält usw. Der Bund hat seine Rechte Pflichten bzgl. der Bundesstraßen in Hessen also sozusagen abgetreten. Und HessenMobil sind die Einzigen, die auf diesen Straßen etwas tun dürfen. Egal was, die Städte dürfen auf diesen Straßen gar nichts und sind nur Bittsteller, die Vorschläge machen dürfen. Ob dann was passiert oder nicht, liegt einzig und allein im Ermessen der Behörde des Landesbetriebes.

In NRW mag das anders geregelt sein in dem Sinne, dass nicht eine Landes-Einrichtung die Straßen sozusagen vom Bund übernommen hat, aber an der Tatsache, dass die Stadt auf einer Bundesstraße nichts zu sagen hat, geht nichts vorbei.
 
Für eine kurzfristige Gefahrenabwehr mag das o.k. sein, längerfristig oder gar mit baulichen Veränderungen hat die Stadt definitiv nichts zu sagen. Letzteren Fall haben wir gerade bei uns im Ort, wo die Hauptstraße eine Bundesstraße ist, die man als Radfahrer tunlichst nicht befährt - einfach zu gefährlich. Selbst einen Schutzstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn abzumarkieren ist off limits für die Gemeinde, von baulichen Veränderungen ganz zu schweigen. Und an der Gemarkungsgrenze zum nächsten Ort fehlen an einer vielbefahrenen anderen Bundesstraße ein paar zusätzliche Lichter an einer Ampel und ca. 100 m Radweg, um einen Lückenschluss im Radwegenetz zu realisieren. Das würde helfen, die Radfahrer von der Fahrbahn zu bekommen, die eher eine Rennstrecke für 40-Tonner ist. Auch hier geht wiederum gar nichts, obwohl die Gemeinde angeboten hat, die Kosten zum Teil zu übernehmen. Ist halt eine Bundesstraße. :confused:
 
Na dann hätte man doch problemlos für eine kurzfristige Gefahrenabwehr einfach den Autoverkehr dort entsprechend reglementieren können. Ist aber nicht passiert, da wollte wohl jemand lieber die Radfahrer weg haben, damit die Autos dort ungestört rasen können.

Die Schnittmenge von Dingen, die Nichtradfahrende für Radfahrer gefährlich halten und Dingen die für Radfahrer tatsächlich gefährlich sind ist überraschend gering. Das Radeln auf einer Hauptstraße in einer geschlossenen Ortschaft gehört üblicherweise zur ersten Gruppe.
 
Das ist leider kein Unsinn. Die Stadt Bonn hat auf der Brücke genau gar nichts zu sagen, weil das eine Bundesstraße ist.

Ich weiß nicht, wie das in NRW geregelt ist, aber hier in Hessen ist es so, dass HessenMobil (das frühere Verkehrsministerium) die Landes- und Bundesstraßen verwaltet, instandhält usw. Der Bund hat seine Rechte Pflichten bzgl. der Bundesstraßen in Hessen also sozusagen abgetreten. Und HessenMobil sind die Einzigen, die auf diesen Straßen etwas tun dürfen. Egal was, die Städte dürfen auf diesen Straßen gar nichts und sind nur Bittsteller, die Vorschläge machen dürfen. Ob dann was passiert oder nicht, liegt einzig und allein im Ermessen der Behörde des Landesbetriebes.

In NRW mag das anders geregelt sein in dem Sinne, dass nicht eine Landes-Einrichtung die Straßen sozusagen vom Bund übernommen hat, aber an der Tatsache, dass die Stadt auf einer Bundesstraße nichts zu sagen hat, geht nichts vorbei.
Ah ok, interessant... aber trotzdem unbefriedigend ^^
Da bin ich halt Berliner Verhältnisse gewohnt. Hier gibts zwar auch Bundesstraßen, aber meines Erachtens werden die trotzdem von der Berliner Vekehrslenkung verwaltet.
 
Na dann hätte man doch problemlos für eine kurzfristige Gefahrenabwehr einfach den Autoverkehr dort entsprechend reglementieren können. Ist aber nicht passiert, da wollte wohl jemand lieber die Radfahrer weg haben, damit die Autos dort ungestört rasen können.

Die Schnittmenge von Dingen, die Nichtradfahrende für Radfahrer gefährlich halten und Dingen die für Radfahrer tatsächlich gefährlich sind ist überraschend gering. Das Radeln auf einer Hauptstraße in einer geschlossenen Ortschaft gehört üblicherweise zur ersten Gruppe.

das ist aber ein Eingriff in die Befugnisse des Bundes....weil Bundesstraße.....das geht nicht. eine untergeordnete Behörde kann einer übergeordneten keine Anweisungen geben und nicht in deren Handeln eingreifen.....
 
das ist aber ein Eingriff in die Befugnisse des Bundes....weil Bundesstraße.....das geht nicht. eine untergeordnete Behörde kann einer übergeordneten keine Anweisungen geben und nicht in deren Handeln eingreifen.....

Und eine Sperrung für Radfahrer einer Bundesstraße ist kein Eingriff in die Befugnisse des Bundes? Come on...
 
ein konstruktiver Diskurs benötigt Zeit....aber die ist zur kurzfristigen Gefahrenabwehr nicht vorhanden....
Das ist für sich genommen wohl richtig, dennoch wurde im Falle der Viktoriabrücke grundfalsch gehandelt.
Du selbst schreibst doch von einer Maßmahme zur "Gefahrenabwehr". Da die Gefahr für die Radfahrer eindeutig nicht von den Radfahrern ausging, sondern von einem den §1 der StVO sträflich missachtenden KFZ-Verkehr, wäre die Sperrung für den KFZ-Verkehr die gebotene Maßnahme zum Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer gewesen.
 
Warum sperrt man nicht den Gehweg für Fußgänger und gibt ihn für Radfahrer frei.
 
Kein klassischer Konfliktfall, aber ich fand es dermaßen erschreckend, dass ich es einfach teilen muss.

Bin gestern per PKW durch Essen gefahren (wer diese Stadt nicht kennt: Wenn man in Essen einer Bundesstraße folgt und sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält, steht man an fast jeder Ampel. Wenn man 60-70 fährt bleibt man dagegen in der grünen Welle, muss dann aber damit leben, dass Essen recht fleißig blitzt).

Nachdem eine Frau im Van mit kleinem Kind drin an mehreren Ampeln neben mir stand und an jeder Ampel sehr vertieft mit Ihrem Handy zugange war, habe ich an einer mir bekannten Kreuzung einen Test gemacht. Das Beifahrerfenster zu mir war leicht geöffnet. Als klar war, dass die Kreuzung frei ist und wir sowieso gleich grün bekommen, bin ich einfach nur drei Meter vorgefahren und habe wieder abgebremst. Erschreckender Weise endete der Test mit befürchteten Ergebnis:

Mit auf das Gehör beschränkter Teilnahme am Verkehr hat die blöde Trulla tatsächlich einfach das Gaspedal durchgetreten (sah nach Automatikgetriebe aus) und ist ganz geschmeidig ohne zu schauen über die rote Ampel in die Kreuzung eingefahren.
Okay, es konnte, wie gesagt nichts passieren, aber das kann jawohl echt nicht sein.

Sie weiss auch, warum an der nächsten Ampel das Beifahrerfenster geschlossen war, habe es versucht, aber sie wollte sich nicht mit mir darüber unterhalten....
Ich bin wirklich für mindestens 3 Monate Fahrverbot ohne Sonderregelung für Tickern am Steuer, die Unfallstatistiken bestätigen eine notwendige Verschärfung der Regelungen doch.
 
Das ist für sich genommen wohl richtig, dennoch wurde im Falle der Viktoriabrücke grundfalsch gehandelt.
Du selbst schreibst doch von einer Maßmahme zur "Gefahrenabwehr". Da die Gefahr für die Radfahrer eindeutig nicht von den Radfahrern ausging, sondern von einem den §1 der StVO sträflich missachtenden KFZ-Verkehr, wäre die Sperrung für den KFZ-Verkehr die gebotene Maßnahme zum Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer gewesen.
nochmal: auf den fahrenden Kraftfahrzeugverkehr kann/darf die Stadt keinen Einfluss nehmen, weil es eine Bundesstraße ist......das war die einzige Handlungsoption um überhaupt Unfälle verhindern zu können. Wenn jetzt etwas passiert, ist die Stadt sicher, weil sie auf Druck der Bevölkerung das Verbot zurück genommen hat, alles dokumentiert und damit dem Bund den schwarzen Peter zuschieben kann.....
 
nochmal: auf den fahrenden Kraftfahrzeugverkehr kann/darf die Stadt keinen Einfluss nehmen, weil es eine Bundesstraße ist
Ach, und auf den fahrenden Radverkehr auf der selben Bundesstraße darf die Stadt Einfluss nehmen? Entweder ist die Stadt für den Verkehr auf einer bestimmten Straße zuständig oder eben nicht. Auf keinen Fall kann es sein, dass eine Stadtverwaltung einfach nur den untauglichen Versuch unternimmt, den Weg des vermeintlich geringsten Widerstands zu gehen.
Die zeitnahe Rücknahme der Sperrung in Verbindung mit einer Änderung der Verkehrsführung als Reaktion auf den Protest zeigt doch, dass offensichtlich in diesem Fall gegen jede Regel gehandelt worden ist.
 
Ach, und auf den fahrenden Radverkehr auf der selben Bundesstraße darf die Stadt Einfluss nehmen? .
Der Radverkehr ist eben nicht Bundessache (Keine Kraftfahrzeuge) und es ging um Gefahrenabwehr....wird/wurde durch die Stadt auch so begründet..
Entweder ist die Stadt für den Verkehr auf einer bestimmten Straße zuständig oder eben nicht..
sie hat ja nicht in den Kraftverkehr eingegriffen......

Auf keinen Fall kann es sein, dass eine Stadtverwaltung einfach nur den untauglichen Versuch unternimmt, den Weg des vermeintlich geringsten Widerstands zu gehen..
Die zeitnahe Rücknahme der Sperrung in Verbindung mit einer Änderung der Verkehrsführung als Reaktion auf den Protest zeigt doch, dass offensichtlich in diesem Fall gegen jede Regel gehandelt worden ist.

Der Grund ist, dass die Stadt aufgrund der Proteste und der Presse jetzt auch im Rahmen der Gefahrenabwehr aus dem Schneider ist......jetzt ist der Bund zuständig, wenn etwas passiert....oder jeder selber, der die Straße mit dem Fahrrad nutzt. Im Rahmen der Gefahrenabwehr hat die Stadt alles getan um Unfälle zu vermeiden.....die ganze Sache hat das Haftungsrisiko von den Schultern der Stadt genommen.....

Jetzt dreht es sich die Diskussion aber im Kreis und ich werde mich an der Stelle nicht mehr äußern.....
 
Nachdem eine Frau im Van mit kleinem Kind drin an mehreren Ampeln neben mir stand und an jeder Ampel sehr vertieft mit Ihrem Handy zugange war, habe ich an einer mir bekannten Kreuzung einen Test gemacht. Das Beifahrerfenster zu mir war leicht geöffnet. Als klar war, dass die Kreuzung frei ist und wir sowieso gleich grün bekommen, bin ich einfach nur drei Meter vorgefahren und habe wieder abgebremst. Erschreckender Weise endete der Test mit befürchteten Ergebnis:

Mit auf das Gehör beschränkter Teilnahme am Verkehr hat die blöde Trulla tatsächlich einfach das Gaspedal durchgetreten (sah nach Automatikgetriebe aus) und ist ganz geschmeidig ohne zu schauen über die rote Ampel in die Kreuzung eingefahren.
Okay, es konnte, wie gesagt nichts passieren, aber das kann jawohl echt nicht sein..

Dann hättest Du aber wenigstens die Ampel an der Sparda-Bank stadteinwärts nehmen sollen. Die mit dem Rotblitzer auf der 224, das hätte wenigstens langanhaltender gewirkt :D (ok, musst natürlich drauf achten, dass DU nicht auslöst :p
 
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