Runbecker
Senioren-Fräd/Grenzfahrer
Sehe ich auch so; wenn ich Schrittgeschwindigkeit einhalten soll, brauche ich kein Fahrrad, das schaffe ich auch zu Fuß! Da ist die Benutzungspflicht echt absurd, denn von einer "Radverkehrsanlage" kann hier nicht mehr die Rede sein.Auch wenn ich die Mutti mit Kind genauso schützenswert halte, wie horst666 es tut, kann ich mich mit dem Schrittgeschwindigkeitsgebot auf verpflichtenden Radwegen nicht anfreunden. Etwas anderes wäre es, wenn der Radfahrer sich auf einem "Radfahrer frei" Weg befinden würde. Den nutzt der schliesslich freiwillig.
Eine Rechtsprechung, die einen Radfahrer auf einem mit Zeichen 240 gekennzeichneten Weg zur Schrittgeschwindigkeit verdonnert, dokumentiert gleichzeitig die Untauglichkeit solcher Verkehrswege.
Selbstverständlich ist die erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber allen anderen Mitbenutzern zu Fuß immer ein Muss.