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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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In der Praxis wirds natürlich verbotswidrig gemacht. was Du wohl befürwortest, so dass für beide Zweiradfahrer dann nur 50 cm Luft bleiben oder einer gar in den Rinnstein gezwungen wird.

Du verwechselst mich wohl. Ich befürworte das Überholen mit zu niedrigem Abstand oder in brenzligen Situationen mitnichten. Habe ich auch nirgendwo gesagt. Mache ich sogar in der Praxis als Autofahrer nicht, selbst wenn von hinten gehupt und gedrängelt wird.

Und ich kann mit dem Fahrrad ohne Gefährdung einen anderen Radfahrer auf der Landstraße überholen, ohne auf die Gegenfahrbahn zu wechseln. Rechne mal aus :bier:
 
Auf wenig befahrenen Straßen ist es tatsächlich ziemlich egal, ob hintereinander oder nebeneinander gefahren wird.
Auf gähnend leeren Landstraßen im osten Thüringens gibts aber dennoch Menschen die mir 3km! hupend hinterherfahren, um mich dann beim überholen zu schneiden..
Oder die einem Anfahren wollen, weil man mit dem Trainingspartner redet (nebeneinander). Wohlgemerkt freie Landstraße, kein Gegenverkehr!
DIe Aggressivität und Naivität, gepaart mit purer Blödheit ist nicht gut für einen Fahrzeugführer der die kinetische Energie einer PAK4,5cm Granate durch dei Gegend steuert..
Aber hierzulande scheint es zum guten Ton zu hören, andere Mitbürger zu töten (denn mir kann keiner erzählen das ein erwachsener Mensch es nicht rafft, das der Radfahrer tot ist, wenn man ihn jetzt mit 70km/h Differenzgeschwindigkeit rammt..), weil sie sich an die StVO halten (Einhaltung von Tempo 30 in 30er Zonen, Nichtnutzen eines Radweges mit Baustelle drauf, Nebeneinanderfahren auf freier Landstraße..).

Oder es kommt einem einfach Nachts 2 paar Scheinwerfer entgegen, weil der Vollhorst sich kurz vor der nichteinsehbaren Kurve denkt "Und jetzt noch schnell vorbei". Hätte ich nicht bei 60km/h lieber den Straßengraben ausgewählt, wärs das gewesen.. 200m vorher auch..denn dann wäre ich mit 60 in die Bäume marschiert.
Keiner hat der beiden PKW hat angehalten.
Menschenleben sind halt nix mehr wert (außer beim Thema Helm..dann reicht ja ein gerettes Leben um 82.000.000 Menschen zu zwingen immer einen aufzusetzen ;) )
 
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Hallo jack-Lee,

@KLR : Als Radfahrer werde ich in Grund und Boden gepöbelt, wenn ich (legal, wohlgemerkt!) mit nem Trainingskollegen zu zweit nebeneinander eine normale Fahrspur nutze. Zum überholen müssen PKW eh IMMER auf die Gegenfahrbahn. Macht also keinen Unterschied.
Anders wäre es, wenn er und ich je eine Fahrbahn komplett belegen und niemanden durchlassen.. Das ist einfach nur arschig.
Schau bitte nochmal genau hin:
schmalen Schotter/Waldweg ... in 2er Formation entgegen. ...die beiden dahinter blieben stur nebeneinander und ... musste ... in den schlammigen Teil neben dem Weg ausweichen, weil der Weg einfach nur für 2,5 Fahrräder reicht...

Zum überholen müssen PKW eh IMMER auf die Gegenfahrbahn. Macht also keinen Unterschied.
Das ist nicht ganz richtig - zB um zu meinem Wohnort zu kommen, muss man eine nicht übermäßig breite geschlängelte Talstrasse bergauf fahren.
  • Als Autofahrer bleibe ich wohlwissend hinter einer Zweierformation, da zumeist zu eng für alle. Ich erwarte aber dann schon, dass die Zweierreihe aufgelöst wird, um ein ausreichendes Passieren einzuräumen. Geschieht auch in den allermeisten Fällen genau so!
Die Wenigen, die das nicht machen, erweisen dem großen Rest der Radfahrer keinen Gefallen (s.Beitrag @Freddy11 ).
  • Als Radfahrer, fahre ich dort etwas mittig, wenn es unübersichtlich vor mir wird. Ist voraus kein Gegenverkehr zu erwarten /ersichtlich, fahre ich deutlich rechts, um den Schnellern bergauf nicht völlig aufzuhalten und/oder zu blockieren.

Ich fahre zum Plappern auch sehr gerne nebeneinander; - bevorzugt auf abgelegenen eher engeren Sträßchen.
Kommt ein Auto von vorn oder hinten, sollte man meiner Meinung nach, zügig Platz machen ... ist für alle Beteiligten die einfachste und entspannteste Art und Weise.
=> Ausnahmen wird's geben ...

MfG
KLR
 
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PS:
Die STVO besagt:
"Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist."

Ich behaupte, dass die wenigsten von uns RR beim Bergauffahren angehalten haben bzw werden, um nachfolgenden Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen.
Wohlgemerkt, => da wo's eng(er) ist :D
Da mach' ich lieber Platz wenn's möglich ist...:rolleyes:

MfG
KLR
 
Und zum überholen genötigt wird ohnehin niemand.
Darum geht es ja eben nicht.
Man wird beim Überholen behindert.

Eine Nötigung zwingt den Genötigten, eine Handlung gegen seinen Willen auszuführen, und ich zwinge niemanden zu überholen; es ist mir genauso recht, wenn jemand hinter mir bleibt (solange niemand gefährdet wird).
Ich denke, du hast den Begriff der Nötigung missverstanden.
Und ich glaube, du verstehst den Begriff der Behinderung nicht.
Ich kann auch mit dem Auto und 15km/h vor dir herfahren und dich nicht nötigen, zu überholen.
Du wirst allerdings Probleme beim Überholen bekommen, wenn Gegenverkehr herrscht oder wenn die Straße kurvig und unüberschaubar ist.

Wenn die Strasse zu schmal ist um einen Radfahrer zu überholen wird sie auch nicht breiter wenn die Radfahrer dann hintereinander fahren.
Wer soll denn da behindern????
Denk mal drüber nach, vielleicht kommst du von selbst drauf.
Obwohl ich ja so langsam meine Zweifel hab.
Wenn zwei Leute im Auto sitzen verlangst Du doch auch nicht, dass sie sich hintereinader setzen. Das Auto wird dadurch auch nicht schmaler.
Sehr treffender Vergleich :rolleyes:
Das Auto wird nicht schmaler dadurch, aber Radfahrer können auch hintereinander fahren....

Für einen Überholvorgang von etwa 100m wäre das noch nicht mal 1m wenn der Autofahrer für den zweiten Radfahrer etwa 3m weiter ausholen müsste.
Rechnen müßte man können....

Übrigens: es gibt keine Vorschrift, die einen Überholabstand von 1,5m vorschreibt! Der Überholende muß also keineswegs immer auf die Gegenfahrbahn.

Und noch etwas:
wenn auch der ADFC schreibt: Weiterhin ergibt sich die Erlaubnis zum Nebeneinanderfahren aus den Vorschriften zum Überholen. Überholende Kfz müssen mindestens 1,5 m Abstand zum überholten Fahrrad halten. In vielen Wohnstraßen reicht der Platz daher für den Überholvorgang nicht, ebenso in Durchgangsstraßen bei Gegenverkehr. Daraus ergibt sich die Erlaubnis, nebeneinander zu fahren, wenn dadurch der Gegenverkehr nicht behindert wird.
ist das lediglich eine Schlußfolgerung des ADFC (die ich so nicht teile).
Eine Regel in der STVO, die das Nebeneinanderfahren explizit erlaubt, gibt es meines Wissens nicht.
 
1,5m stehen nicht in der StVO, die Formulierung ist "ausreichender Seitenabstand".Verschiedene Urteile und Kommentare schreiben von 1,5m als "ausreichend". Abstände zum Fussweg, Fahrbahnrand oder parkenden Autos sind auch in unterschiedlichen Urteilen und Kommentaren festgehalten - ich meine die, die ein Radfahrer aus Sicherheitsgründen einhalten darf/ sollte ohne das es als Behinderung des nachfolgenden Verkehrs gilt.

Die Herausforderung für viele Kfz-Lenkerinnen scheint zu sein, zu wissen wie breit das eigene Fahrzeug ist
 
Darum geht es ja eben nicht.
Man wird beim Überholen behindert.


Und ich glaube, du verstehst den Begriff der Behinderung nicht.
Ich kann auch mit dem Auto und 15km/h vor dir herfahren und dich nicht nötigen, zu überholen.
Du wirst allerdings Probleme beim Überholen bekommen, wenn Gegenverkehr herrscht oder wenn die Straße kurvig und unüberschaubar ist.


Aha, es geht also nicht um Nötigung. Würdest du meine Beiträge im Kontext betrachten, wüsstest du, dass ich zum selben Schluss gekommen bin; Insofern fühle ich mich nun darin bestätigt.

Kurzinfo: du hast den Begriff "Nötigung" im Zusammenhang mit überholen in den Raum geworfen, nicht ich.


Was hat das denn nun mit Behinderung zu tun? Jemanden zum Überholen zu nötigen und jemanden dabei zu behindern sind fast gegensätzliche Verhalten..

Deine Meinung ist von meiner gar nicht so weit ab, du liest nur nicht richtig.
 
Schlimmer finde ich es in der Stadt, kein radweg und man wird mit 10cm abstand überholt.
Lieferwagen hat mit seinem Spiegel meinen Ellenbogen getroffen... Gerade wenn man weiter rechts in der spur fährt um überholen zu ermöglichen, nutzen viele autofahrer das als einladung sich mit 10cm zwischen gegenverkehr und radfahrer durch zu mogeln
 
Schlimmer finde ich es in der Stadt, kein radweg und man wird mit 10cm abstand überholt.
Lieferwagen hat mit seinem Spiegel meinen Ellenbogen getroffen... Gerade wenn man weiter rechts in der spur fährt um überholen zu ermöglichen, nutzen viele autofahrer das als einladung sich mit 10cm zwischen gegenverkehr und radfahrer durch zu mogeln
Deswegen nicht zu weit rechts fahren, ist leider so.
 
Eine Regel in der STVO, die das Nebeneinanderfahren explizit erlaubt, gibt es meines Wissens nicht.

Es geht doch aber hier eben darum, ob die entsprechende Passage das Nebeneinanderherfahren explizit verbietet. Und da ist die Formulierung eben unklar.

Grundsätzlich fahre ich auf wenig befahrenen Straßen auch gerne mal neben einem Mitfahrer. Wenn dann ein Auto kommt und es hilft, dann lässt man sich eben kurz zurückfallen.

Die Fahrer, die sich "behindert fühlen" (oder eben einfach kurz warten) und nicht überholen sind doch meistens auch nicht das Problem: die bekommt man mit und man weiß, dass sie einen sehen, die kann man dann auch an geeigneter Stelle überholen lassen.
Das Problem sind doch die Idio... Fahrer, die einfach mit 30 cm Abstand an einem vorbeifahren.

Mir gehts oft so, dass ich auf einer Landstraße zunächst möglichst rechts fahre - und nach dem dann eben der dritte Idiot ohne Abstand überholt hatte gönne ich mir eben die 80 cm Seitenabstand nach rechts...
 
Frau Kaugirl scheint hier im Gegensatz zu vielen anderen den Satz des Pythagoras zu beherrschen!
Na ja, um zu berechnen wie weit sich der Überholvorgang verlängert ist ein rechter Winkel als Fahrline wohl ungeeignet.
Dafür ist ein Zwischending zwischen Dreieck- und Kreisbogenberechnung notwendig.
Man überholt ja nicht genau winklig, aber auch nicht im gleichmässigem Bogen.
Ich hab den Überholvorgang einmal als Dreieck gerechnet, dann noch mal als Kreisbogen und dann das Mittelmass genommen.
 
Na ja, um zu berechnen wie weit sich der Überholvorgang verlängert ist ein rechter Winkel als Fahrline wohl ungeeignet.
Dafür ist ein Zwischending zwischen Dreieck- und Kreisbogenberechnung notwendig.
1. Wenn du ernsthaft annimmtst, der rechte Winkel wäre als Fahrlinie gedacht hast du es auch nicht verstanden.
2. Als Näherung brauchst du keine Kreisbogenberechnung, da reicht Herr Pythagoras.
3. Damit am Ende keiner weint: Du warst ursprünglich gar nicht gemeint.
;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich behaupte, dass die wenigsten von uns RR beim Bergauffahren angehalten haben bzw werden, um nachfolgenden Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen.

Das schöne ist doch, dass man beim klettern so langsam ist, dass man normalerweise gar nicht anhalten muss. Kurz in eine Einfahrt, Gegenverkehrnische o.ä. reinbalancieren, winken, rausnehmen und alle sind glücklich. Bonuspunkte wenn man auf einer schiefen Ebene kinetische als Lageenergie zwischenspeichert, wie ein Bahnfahrer (Keine Ahnung welche Subdisziplin)

Eine relativ niedrige Ausbeute habe ich bei LKWs auf schnelleren Abschnitten: da fahre ich extra den Schlenker durch den Altstraßenparkplatz und nehme dort Tempo raus um Brummi samt Anhang vorbeizulassen, fährt der mir mit Engelsgeduld hinterher. Auflösung: während ich auf den nächsten Schlenkerparkplatz gewartet habe um den freundlicherweise nicht riskant überholenden LKW-Fahrer vorbeizulassen hat der auf genau den gleichen Parkplatz gewartet um dort zu wenden.
 
Für die, die meinen Mathematik so super zu beherrschen..

Überholvorgang wird als Kreisbogen beschrieben. Bogensehnenlänge sagen wir mal 100m (Anfang und Ende des Überholvorgangs). Abstand beim schneiden sind 20cm, also das linke Rad des Wagens geht grade über die Mittelline, der andere fährt mit dem linken Rad auf die linke Fahrbahnmarkierung. Unterschied vom Abstand mal 2,5m angenommmen. Also wirklich Extremfall gegen Extremfall..

Fahrer A, der aus Zeitgründen einen Unfall riskiert muss 100,06m zurücklegen.
Fahrer B, der sich an die StVO hält und ein wenig Anstand besitzt muss 100,33m zurücklegen

Die Wahnsinnige Zeitersparniss (bei 70km/h) von Fahrer A liegt bei unglaublichen 0,014 Sekunden!
Dafür lohnt es sich doch, hin und wieder mal ein Menschenleben zu opfern..
 
Jetzt hört doch mal mit den Rechenspielen auf, es schert sich doch wirklich niemand darum, ob er beim überholen eine längere Strecke zurücklegt oder nicht.

Dem Überholer geht es nur darum, dass er irgendwann wieder zurück auf der rechten Spur sein muss und das dauert eben um so länger, je weiter er vorher auf der linken war und je behutsamer er dabei lenkt. Eine Abwägung zwischen Sicherheitsreserve zum (vermuteten) Gegenverkehr, Sicherheitsreserve zum Kontrollverkust und Sicherheitsreserve zum Radfahrer. Dass dabei regelmäßig letzteres viel zu kurz kommt ist natürlich ärgerlich, aber da sind wir uns doch alle einig.

In der Praxis scheitert das weite überholen nicht an der Länge des Umweges, sondern eher daran dass der Fahrer nicht so fest am Lenkrad drehen will weil sonst auf dem Schoß der Kaffee ins iPad läuft. Da liegt das eigentliche Problem und Rechenspiele zum Umweg lenken nur unnötig davon ab.
 
@usr : Das hat sehr! wenig mit der Situation zu tun.. Sondern etwas mit dem Charakter des Autofahrers.
Die, die mich auf voller Straße schnell noch überholen und mich fast dabei touchieren, machen das haargenauso auf freier Strecke.
Am häufigsten wurde ich nämlich nicht im Stadtverkehr oder zur Rush-Hour geschnitten, sondern eben auf freier, gähnend leerer Landstraße.
Nix mit "abwägen von gefahren". Eher meist eine Kombination aus Dumm,Ignorant und Egozentrisch.
Und das sind überraschenderweise seltener die "Tiefer-Breiter-Lauter"-Leute, sondern überraschend oft Menschen mit Hut und gehäkeltem auf der Hutablage. Scheinen wohl noch die Breite des Trabbis im Kopf zu haben..fahren aber nun ein 2,2m breites SUV.
Bei Nachfragen was das denn soll, geht die Reaktion von "Hatte doch genug Abstand gelassen!" bis hin zum totalen ausrasten (Radfahrer gehören vergast und so ne Späße)
 
1,5m stehen nicht in der StVO, die Formulierung ist "ausreichender Seitenabstand".Verschiedene Urteile und Kommentare schreiben von 1,5m als "ausreichend".
So ist es! D.h. aber, dass Autos bei durchgezogenen Mittellinien gar nicht überholen dürfen, wenn sie dann auch noch die 1,5 Meter Sicherheitsabstand halten wollen. Und: Dass Autos bei Gegenverkehr nicht überholen dürfen.
Wenn das mal so eingehalten würde..... :rolleyes:
 
Gestern hatte ich ein Auto gesehen, wo zwei Bremslichter kaputt waren, nur das in der Mitte ging noch. Das wollte ich der ältere Dame die den Waagen gerade ein geparkt hatte eben sagen. Also halte ich neben ihr an, winke und mache eine "Scheibe runter" Handbewegung.

Da macht die Frau ganz zögerlich die Scheibe runter und fängt sofort an sich zu entschuldigen. o_O Die hatte wohl gar nicht damit gerechnet, dass ich ihr nur etwas mitteilen möchte, was nicht mit Ärger zu tun hat.

Das macht schon nachdenklich, ich frage mich da nach dem Grund. Wird alleine Rennrad + Sportkleidung schon mit "der sucht Streit" verbunden oder wissen manche Leute, dass sie unaufmerksam fahren und deswegen Andere in Gefahr kommen könnten ohne das die es mit bekommen? Eigentlich hätte die Frau ja wissen müssen, dass wir uns davor gar nicht begegnet sind.
 
So ist es! D.h. aber, dass Autos bei durchgezogenen Mittellinien gar nicht überholen dürfen, wenn sie dann auch noch die 1,5 Meter Sicherheitsabstand halten wollen. Und: Dass Autos bei Gegenverkehr nicht überholen dürfen.
Wenn das mal so eingehalten würde..... :rolleyes:
Genau, wissen eben wenige gepaart mit schon erwähnten Unkenntnis ob der Breite des Blechgehäuses
 
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