ein Gutachter etwas von “53,5 Meter“ schwadroniert
Ja, solche Schein-Genauigkeiten sind natürlich immer drollig.
Es ging hier um Eindruck, nicht ums nachträgliche Untersuchen von feststellbaren Tatsachen wie etwa Bremsspuren.
Wie sich inzwischen zeigte, ist die Frage durch Nicht-beantworten beantwortet.
Hat auch keiner behauptet, dass man das darf, oder?
Was darf?
Impliziert. Das ist leider auch hier ständige Linie, man müsse den Leuten nur mal die StVO näher bringen, zum Einhalten der Vorschriften bewegen usw., das würde einiges Ungemach, Verletzte, gar Tote vermeiden. Wie ich sagte, selbst wenn die Madame bei Rot rüber gefahren wäre, hätte ein Umfahren derselben nichts mit Kenntnis der StVO zu tun gehabt. Aus der hier oft vertretenen Ansicht resultiert umgekehrt, das der Autofahrer, der „meine“ Ampel rot sieht, Vollgas gibt und mich fast umfährt, als eines von vielen Beispielen.
Oder um es mal anders zu formulieren: Die StVO gibt in großen Teilen nur ordentliches Benehmen wieder, das, was sich sowieso gehört.
Hier kam noch hinzu, das kein Anlaß zu derartiger Spekulation bestand, eine solche Ampel wäre sicher erwähnt worden, und diese damit ausschließlich der Schuldverschiebung gedient haben kann.
wenn man die spanische Lösung
Es wäre so einfach.
Ich halte mal fest: Die Festschreibung der 1,5 Meter wurde verlangt, obwohl es kein Problem gab, jedenfalls keines von Radwegen losgelöst, und mit der Voraussage, das diese nichts ändern werde und niemand an Kontrollen interessiert sei und juristisch sowieso nichts ändere. Nach der Festschreibung vermißt man tatsächlich jede Messung und plädiert nun auf andere Lösungen, obwohl es noch immer kein Problem gibt.
Weil nun sowohl Angemessener Abstand wie auch Fester Abstand verbrannt sind, bleibt nur noch der Ruf nach betreutem Denken bzw. Abschaffen des Denkens und Augenaufmachens.
Bei Kindern
und man deswegen auf diese besonders achten muss
Übersetzung: Der Autofahrer soll nur dann nicht denken und hinsehen müssen, wenn es um Radfahrer geht.