@blow.torch hat das Beispiel, das ich meinte, bei deinem muss ich ja nicht drauf fahren.
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@blow.torch hat das Beispiel, das ich meinte, bei deinem muss ich ja nicht drauf fahren.
Du musst aber mit Gegenverkehr rechnen, der bergab kommt.Bei 8% Steigung würde ich mir das unter Umständen sogar gefallen lassen. Bei 8% Gefälle sicher nicht.
Wenn Dich die Rennleitung anhält weil Du NICHT diesen "Radweg" benutzt kostet Dich mal 40 Ocken. Regelwidrig gebaute Radwege entbinden nicht von der Nutzung.Und deshalb fährt da nur, wer sich das zutraut oder antut.
Auf meine Lebenskilometer gerechnet ein Schnäppchen.Wenn Dich die Rennleitung anhält weil Du NICHT diesen "Radweg" benutzt kostet Dich mal 40 Ocken. Regelwidrig gebaute Radwege entbinden nicht von der Nutzung.
So ne Ordnungswidrigkeit kann aber gravierende Folgen haben. Ich möchte jedenfalls nicht an ner Haltestelle von so nem Honk umgesemmelt werden. Wie gesagt, ich hab ähnliche Sachen in der Stadt schon ein paar mal erlebt und irgendwann reicht es!An den letzten Verletzungen von Spackos die mir auf MEINER Spur entgegen kamen werd ich für den Rest meines Lebens "Spass" haben. Wenn Die Leute es so nicht lernen dann sollte man wenigstens ne Haftpflichtversicherung für jeden verpflichtend machen und Kennzeichen am Rad auch.Der Radfahrer begeht eine Ordnungswidrigkeit (wenn überhaupt) und mancher Radfahrer meint hier mit schweren Straftaten einzugreifen wäre ok? Wäre dann auch der 45er OK um ungeliebte Radler von der Landstraße zu schießen?
ist dann keine Körperverletzung?Der hätte bei mir den Regenschirm nach der Aktion in sonstwelche Körperöffnungen bekommen.
Die Unzumutbarkeit ist immer Ermessenssache. Nur weil ein Radweg Schäden aufweist, wird er leider nicht autmatisch unbenutzbar.Eben, ein nicht nutzbarer Radweg muss nicht genutzt werden. Wird also erklärt, dass ein Radweg wegen Schäden nicht gefahrlos genutzt werden kann, kann man genauso gut beide Schilder entfernen.
Das ist eine nachvollziehbare Handlung auf eine vorsätzliche Körperverletzung.ist dann keine Körperverletzung?
Ist mir auch mal so von der Rennleitung erklärt worden. Die meinten nur, "dann müssen Sie eben langsam fahren". Ich meine sogar das es ein Urteil gibt wonach Rennradfahrer kein Recht auf Radwege haben auf denen man Rennradgemäß fahren kann.Die Unzumutbarkeit ist immer Ermessenssache. Nur weil ein Radweg Schäden aufweist, wird er leider nicht autmatisch unbenutzbar.
Muss nur schnell genug gehen um als eine Handlung/Notwehr durchzugehenDas ist eine nachvollziehbare Handlung auf eine vorsätzliche Körperverletzung.
Humor kommt schon in die Richtung.Oh, ich habe nicht erwartet, dass Du wirklich "immer was auf dem Schild steht" machst.
Wer der barschen und in den meisten Fällen unsinnigen Anweisung eines solchen Schildes folgt, hat entweder Humor, oder grenzenloses Vertrauen in die Richtigkeit aller Entscheidungen der "Obrigkeit". Dir hatte ich an dieser Stelle Humor unterstellt.
Z.B. wenn zwei Polizisten neben so einem Schild stehen und aufpassen ob alle Radfahrer artig absteigen und ihr Rad schieben. Dann mache ich was auf dem Schild steht.
Aber nur maximal 15kmh. Steht jedenfalls im Bußgeldkatalog. Fußgänger haben zudem dort Vorfahrt.Kommt drauf an was man aus dem Radweg gemacht hat. Hier gab es mal einen gemischten Fuß-/Radweg. Das ist jetzt nur noch Fußweg mit "Radfahrer frei". Das ist also kein Radweg mehr, sondern ein Fußgängerweg. Man darf da nur mit dem Rad auch fahren.
Sage ich ja unter Umständen...Du musst aber mit Gegenverkehr rechnen, der bergab kommt.
... Ich bin raus hier