• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ach, das Hupen geht doch irgendwie im Stadtlärm unter

Mitten in der Stadt werde ich einen Teufel tun und > 50 km/h fahren. Das wäre eine Geschwindigkeit, die im Falle eines Unfalles durchaus als unangemessen betrachten werden würde, mit entsprechenden Folgen bzgl. der Mithaftung. Zumal bei der durchaus eingeschränkten Bremswirkung, welche ein Fahrad nun einmal hat. Die Strasse verläuft zwar innerorts, dennoch eher in Randlage und ist wenig befahren.
 
Laut Geschäftsanweisung muss es in Berlin für einen Verkehrsunfall mindestens 50€ Sachschaden oder einen Personenschaden geben. Zu enges überholen, selbst mit Berührung, wird nicht geahndet.

Hast du vor der Rennleitung nicht laut und deutlich "Aua!" gesagt? ;)
 
Mitten in der Stadt werde ich einen Teufel tun und > 50 km/h fahren. Das wäre eine Geschwindigkeit, die im Falle eines Unfalles durchaus als unangemessen betrachten werden würde, mit entsprechenden Folgen bzgl. der Mithaftung. Zumal bei der durchaus eingeschränkten Bremswirkung, welche ein Fahrad nun einmal hat.

Sehe ich etwas anders, bzw. differenzierter. Dass man weder auf dem Radweg, noch im echten Innenstadtverkehr mit 50Km/h umher ballern sollte, darauf können wir uns einigen, dass es aber gerade auf Hauptstraßen bzw. beim Spurwechsel zum passieren von Zweite-Reihe-Parkern Sinn macht, möglichst im Fluss mit zu schwimmen halte ich ebenfalls für sinnvoll.
Dazu gehört natürlich auch das vorausschauende Fahren und ein Sicherheitsabstand in alle Richtungen, der auch der Bremswirkung Rechnung trägt.

Ich persönlich fühle mich auf Straßen wie dem Spandauer Damm in Berlin dabei mit 40Km/h deutlich wohler, als mit 30Km/h, und habe auch das Gefühl dass es von den Autofahrern so besser akzeptiert wird, wenn ich an den Supermarkt-Parkplatz Ausfahrten von rechts in die Mitte der rechten Fahrspur gehe und kurz rausnehme.
Bei GA-Fahrten tendiere ich dann doch eher zum be***issenen Hochbord-Radweg rechts weil ich bei 28-30Km/h deutlich häufiger geschnitten werde/wurde.

Hast du vor der Rennleitung nicht laut und deutlich "Aua!" gesagt? ;)

Gute Idee. Das nächste Mal reibe ich einfach während des Wartens auf die Cops so lange am Arm rum, bis der ganz rot ist und sage dann "Sehen se, unter den Tätowierungen ist nen dicker, fetter blauer Fleck!"... :D
 
Ich fahre am liebsten direkt auf der Straße mit den Autos im Fluss. Gerade dort werde ich am ehesten als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer wahrgenommen, das merke ich immer wenn ich nach links wechseln möchte. Zwei bis drei Schulterblicke und schon wird einem Platz gelassen zum wechseln. Manche zeigen per Lichthupe dass man vor ihnen rüber kann. Da fahre ich aber auch über 50.

Ich glaube, die denken ich hätte ein eBike und müsse daher auf der Straße fahren. Daher überlege ich schon länger mir einfach ein Nummernschild dranzumachen. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kam drauf, weil ich neulich mit einem schon lange pensionierten Kommissar hinter einem fremden PKW mit Radträger auf der AHK stand. Dem ist innerhalb 5 Sekunden (mir wäre das nicht sofort aufgefallen) aufgefallen, dass am PKW und dem Radträger zwei verschiedene Kennzeichen angebracht waren. Der hatte mich dann aufgeklärt, dass so ein Vergehen bereits jenseits des Bußgeldkatalogs geahndet werden kann.
 
Es könnte sein, dass die Rennleitung da keinen Spaß versteht. ;)
das würde ich gerne mit der Rennleitung diskutieren, nach welcher rechtlichen Handhabe sie vorgehen, da erstens ein Fahrrad kein zulassungspflichtiges Fahrzeug ist und es zweitens hier um ein Versicherungskennzeichen geht (siehe Täterschaft in deinem Link)
 
Lieber @framaba , wenn du schon klugscheißen willst, dann bitte richtig.
Erstens schrieb @MukMuk nur von einem "Nummernschild", den Bezug zu einem Versicherungskennzeichen könnte man lediglich aus dem Zusammenhang herstellen und zweitens wird nach abs. 2 "der Gebrauch (das Führen) eines ge- oder verfälschten Kennzeichens im öffentlichen Verkehr unter Strafe gestellt." Weiter unten heißt es "Die Benutzung eines Phantasiekennzeichens ist ebenso strafbar wie das Anbringen eines echten Kfz-Kennzeichens an andere Fahrzeuge"
Und drittens müsste der anhängende ";)" ausreichend auf den nicht "Bierernst" zu nehmenden Beitrag von mir hinweisen.
 
das würde ich gerne mit der Rennleitung diskutieren, nach welcher rechtlichen Handhabe sie vorgehen, da erstens ein Fahrrad kein zulassungspflichtiges Fahrzeug ist und es zweitens hier um ein Versicherungskennzeichen geht (siehe Täterschaft in deinem Link)

Die "Rennleitung" diskutiert in der Regel nicht, sondern sie handelt. Es wäre schlimm, wenn das anders wäre.
Du könntest dann später gerichtlich die Rechtswidrigkeit dieses Handelns feststellen lassen, was in diesem Fall albern wäre.
Im übrigen hat @andreas s vollkommen Recht, wobei der "unbefugte" Gebrauch eines solchen Kennzeichens allein noch keine
Straftat wäre; hinzukommen muß - anders als bei den Ordnungswidrigkeiten - noch der Subjektive Tatbestand (Vorsatz bzw.
"Täuschungsabsicht"). So schnell gelangt man hier in der Praxis nicht zur Strafbarkeit.
 
Die "Rennleitung" diskutiert in der Regel nicht, sondern sie handelt. Es wäre schlimm, wenn das anders wäre.
Du könntest dann später gerichtlich die Rechtswidrigkeit dieses Handelns feststellen lassen, was in diesem Fall albern wäre.
Im übrigen hat @andreas s vollkommen Recht, wobei der "unbefugte" Gebrauch eines solchen Kennzeichens allein noch keine
Straftat wäre; hinzukommen muß - anders als bei den Ordnungswidrigkeiten - noch der Subjektive Tatbestand (Vorsatz bzw.
"Täuschungsabsicht"). So schnell gelangt man hier in der Praxis nicht zur Strafbarkeit.
wenn ich eure Posts so lese, habe ich das Gefühl dass bei euch ein Nummernschild nur ein KFZ-Kennzeichen sein kann (mag umgangssprachlich ja so sein)
 
Exakt diesen Tatbestand (Täuschung des nachfolgenden Verkehrsteilnehmers bezüglich RWBP) hat @MukMuk bereits "gestanden".

Ja, das ist schon klar. Ich meinte eher das weiter oben bemühte Beispiel mit den beiden unterschiedlichen Nummernschildern
an Pkw und Radträger: Da dürfte es an der Strafbarkeit jedenfalls regelmäßig fehlen, weil es im Subjektiven Tatbestand schwierig wird,
soweit es sich nachweisbar nur um ein Versehen oder "Nachlässigkeit" handelt.
 
Die "Rennleitung" diskutiert in der Regel nicht, sondern sie handelt. Es wäre schlimm, wenn das anders wäre

Manchmal wäre dann ein "Handeln" auch gar nicht mehr möglich.

später gerichtlich die Rechtswidrigkeit dieses Handelns feststellen lassen

Und so manches Male wird das rechtswidrige "Handeln" auch mit Schlagstock und Pfeffergas durchgesetzt. Auch gerne gegenüber völlig unbeteiligten, weil noch was übrig ist. Einfach mal in die nächste Kneipe reinhalten und vergasen. Einfach, weil sie es können. Und kein korrupter StaatsAnwalt da ein Aufhebens drum macht. Im Gegenteil: versuche mal, gegenüber solch kriminellen Polizeibeamten, die "Rechtswidrigkeit" ihrer Handlungsweise gerichtlich feststellen zu lassen. Eher hast DU eine Strafanzeige aufgrund Widerstandes (Deine Rippen brachen nicht schnell genug, als man auf Dich eintrat wodurch der Tatbestand ja ganz klar erfüllt ist) an der Backe. Polizisten sind geschult sich gegenseitig zu decken, wenn einer der Kollegen eine Straftat begeht. Man kann das auf jeder x-beliebigen Demo beobachten, wo Polizisten filmen und immer dann, wenn der Kollege hemmungslos auf Menschen einknüppelt, die Kamera zur Seite schwenkt.
 
Die "Rennleitung" diskutiert in der Regel nicht, sondern sie handelt. Es wäre schlimm, wenn das anders wäre.
Du könntest dann später gerichtlich die Rechtswidrigkeit dieses Handelns feststellen lassen, was in diesem Fall albern wäre.
Im übrigen hat @andreas s vollkommen Recht, wobei der "unbefugte" Gebrauch eines solchen Kennzeichens allein noch keine
Straftat wäre; hinzukommen muß - anders als bei den Ordnungswidrigkeiten - noch der Subjektive Tatbestand (Vorsatz bzw.
"Täuschungsabsicht"). So schnell gelangt man hier in der Praxis nicht zur Strafbarkeit.

In jeder anderen Situation leider auch...bevor man sich darauf einlässt...
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten