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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Das brauch ich nicht, da bin ich ganz Vorbild. Vielleicht hilft es ja manchem hier, man weiß ja nie. Vielleicht sogar Ihnen? Wenn Sie es dann denn doch noch nicht gewusst haben und der Meinung sind es den Kids sagen zu müssen. Nur zu!

Wie kommt man überhaupt von Pimmel auf Kids? Machen Sie das immer so? Ist das ihre Keule der Dialektik? Die Qual der Wahl? Das Feierabendgenöle?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Anwalt sagte mir nun, das ein Gutachter nur Entscheiden kann , ob das Rad einen Reperaturschaden oder einen Totatschaden hat. Bei Totatschaden hätte die Versicherung recht und ich sitze dann auch noch auf den Kosten für den Gutachter.

Ein Gutachter entscheidet gar nichts sondern er erstellt ein Gutachten. Dieses kann falsch sein.
Dann gibt es ein weiteres Gutachten. Wann ein "Totalschaden" vorliegt oder nicht, entscheidet nicht
die Versicherung. Dein Anwalt hat u.a. die Aufgabe, die für Dich günstigen Fakten beizubringen.
Ob er das getan hat, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Ich bin mir aber fast sicher,
daß Du das, was der Anwalt Dir erklärt hat, etwas falsch wiedergibst.

Der Anwalt hat recht. Bestätigt das, was ich mehrmals versucht habe zu erklären. Auf Sparkassendirektors Worte, der in wichtigen Fragen zum 249 BGB daneben lag (dort würde "Wiederbeschaffungwert" stehen), würde ich nicht allzu viel Wert legen.
...
Nun laß mal gut sein, Junge. Im Gesetz steht viel mehr als Du ahnst.
Bemühe mal einen Kommentar zu § 249 BGB - dort wirst Du das Wort "Wiederbeschaffungswert" finden.
Mehr Erläuterungen gibt es für Dich von meiner Seite nicht: Zeitverschwendung !
 
Ein Gutachter entscheidet gar nichts sondern er erstellt ein Gutachten. Dieses kann falsch sein.
Dann gibt es ein weiteres Gutachten. Wann ein "Totalschaden" vorliegt oder nicht, entscheidet nicht
die Versicherung. Dein Anwalt hat u.a. die Aufgabe, die für Dich günstigen Fakten beizubringen.
Ob er das getan hat, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Ich bin mir aber fast sicher,
daß Du das, was der Anwalt Dir erklärt hat, etwas falsch wiedergibst.


Nun laß mal gut sein, Junge. Im Gesetz steht viel mehr als Du ahnst.
Bemühe mal einen Kommentar zu § 249 BGB - dort wirst Du das Wort "Wiederbeschaffungswert" finden.
Mehr Erläuterungen gibt es für Dich von meiner Seite nicht: Zeitverschwendung !
Ja, im Palandt, aber nicht im BGB, du Oberexperte.
 
Doch, ich habe eine.

Ich fuhr gestern neben einem benutzungspflichtigen Radweg. Plötzlich hupte es von hinten. Ich drehe mich erbost zur Seite, während das Auto mit 2 Südländern mich überholt. Auf meine Frage, was das Gehupe solle, antwortete der sichtlich eingeschüchterte Beifahrer: "Wir wollten nur Hallo sagen".
 
Bist du so ein Ochse, das die Ghettoboys gleich Kuschen? Die Masche zieht bei mir nicht. Zu dünn.

Der Palandt, der geht immer, vor dem Einschlafen und auch als Geschenk zu Weihnachten! Also Leute, kauft!
 
Andere Story:

Auto kommt von hinten, hupt wie gestört. Rechts verläuft ein nicht benutzungspflichtiger Radweg.

Huper: "Da ist der Radweg" mit hochrotem Kopf!

Ich: "Und hier ist die Straße"

Huper fährt weiter.
 
lol1.gif
 
Typisch Queruland! :D

Ich wurde mal von bekifften Touris aus dem Auto herraus mit "Wasser" bespritzt. Und wie es so ist, man sieht sich im Stadtverkehr immer zweimal.
Da hast Du vollkommen recht, ich war ein Arsch sowas zu zitieren. Aber leider geschieht es auch mir manchmal, dass ich nicht auf eine einfache Regel achte:" Zuerst Hirn einschalten". Nochmals sorry...
 
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