vorTrieB
Aktives Mitglied
Ausgerechnet auf einer meiner Lieblingsrunden hat ausgerechnet mir als gerlerntem Rechthaber der Kreis Potsdam-Mittelmark zwei ziemlich lästige Radwegbenutzungspflichten in den Weg gestellt: Sowohl auf der Landstraße von Güterfelde Richtung Philipstal als auch auf der von Schenkenhorst in Richtung Nudow muss ich jetzt jeweils in beiden Richtungen so einen kombinierten Geh-/Radweg benutzen.
Ich halte das für rechtswidrig. Beide Strecken bin ich über die Jahre unzählige Male gefahren & habe mich dort nie besonders gefährdet gefühlt. Ich habe deshalb Widerspruch eingelegt & werde mich so bald wie möglich ans Verwaltungsgericht Potsdam wenden, wenn die Straßenverkehrsbehörde die Radwegbenutzujngspflicht nicht von sich aus aufhebt.
Wer will kann - auch ohne selbst Anträge zu stellen - mitmachen. Er muss nur so was in der Art losschicken:
Nett wäre, außerdem wenn sich noch ein paar Radfahrer finden, die dort öfters problemlos unterwegs waren & die bereit sind, ggf. als Zeugen vor dem Verwaltungsgericht auszusagen. Bitte PN mit Name & Adresse an mich. So läuft's: Im Falle einer Ladung ist die verbindlich & geht Arbeit etwa vor. Dafür gibt's auch Fahrtkostenersatz & Verdienstausfall.
Ich halte das für rechtswidrig. Beide Strecken bin ich über die Jahre unzählige Male gefahren & habe mich dort nie besonders gefährdet gefühlt. Ich habe deshalb Widerspruch eingelegt & werde mich so bald wie möglich ans Verwaltungsgericht Potsdam wenden, wenn die Straßenverkehrsbehörde die Radwegbenutzujngspflicht nicht von sich aus aufhebt.
Wer will kann - auch ohne selbst Anträge zu stellen - mitmachen. Er muss nur so was in der Art losschicken:
An
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich 20
Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Fachdienst Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung
Am Gutshof 1-7
14542 Werder
Widerspruchsverfahren gegen Radwegbenutzungspflichten
L77 Güterfelde bis Kreisverkehr L79 und
K6903 Kreisverkehr L79 bis Schenkenhorst
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich, mich nach § 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 13 Absatz 2 Sätze 1 und 2 VwVfG an den Widerspruchsverfahren gegen die Radwegbenutzungspflichten a) L77 Güterfelde bis Kreisverkehr L79 (Aktenzeichen bei Ihnen: 2009O00097 / 220017) und b) K6903 Kreisverkehr L79 bis Schenkenhorst (2009O00298 / 220017) zu beteiligen. Die angegriffenen Regelungen betreffen mich auch. Ich fahre dort regelmäßig entlang. Wer's für richtig hält, kann gern ergänzen: Ich meine auch, dass die Radwegbenutzungspflichten rechtswidrig sind und beantrage, sie aufzuheben.
MfG usw.
Wer anderswo innerhalb des letzten Jahres erstmals auf in seinen Augen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten an anderen Stellen gestoßen ist, kann selbstverständlich auch Widerspruch einlegen & bekommt auf Wunsch gern meine Begründung als Mustertext.Nett wäre, außerdem wenn sich noch ein paar Radfahrer finden, die dort öfters problemlos unterwegs waren & die bereit sind, ggf. als Zeugen vor dem Verwaltungsgericht auszusagen. Bitte PN mit Name & Adresse an mich. So läuft's: Im Falle einer Ladung ist die verbindlich & geht Arbeit etwa vor. Dafür gibt's auch Fahrtkostenersatz & Verdienstausfall.