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Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg

vorTrieB: danke auch, mein ernsthafter Respekt ist Dir sicher! Ich wurde auch mehrfach vom "fahrenden Volk" zurechtgewiesen, sei es, um nur blöde 400m zwingend nutzen zu müssen.
Mental lege ich das nicht zu den Akten. Mein Weg wird ein anderer sein: bei der nächsten Konfrontation werde ich mir die passende Anzeige einfangen und die Reaktion dann rechtlich beantworten lassen.

Absteigen & schieben? ÄH?

Beste Grüße! campi
 

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Re: Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg
Hey, die Strecke gehört auch zu meiner Hausrunde und ich finde beide Radwege mehr als in Ordnung. Wüsste nicht was dagegen Sprechen sollte die zu nutzen?! Ich bin über jeden vernünftigen Radweg dankbar.

Finde die Aktion unnötig.

Gruß, Micha
 
Finde die Aktion unnötig.

Gruß, Micha


Gehe davon aus, dass du alleine fährst, da sieht das alles schon gaaaanz anders aus. Fahre mal mit Schnitt 30 + mit 6 Leuten auf dem Radweg....das geht nicht lange gut.
Ich finde die Aktion gut und es gibt genügend "blöde" Beispiele für Radwegpflicht.
 
Mein Weg wird ein anderer sein: bei der nächsten Konfrontation werde ich mir die passende Anzeige einfangen und die Reaktion dann rechtlich beantworten lassen.

Das wird meist zu Deinen Lasten ausgehen. Ein Bußgeld ist auch bei Missachtung einer rechtswidrig angeordneten Benutzungspflicht fällig. Für das Amtsgericht ist allein entscheidend, dass da ein weißer Radler auf blauem Grund zu sehen ist. Ob der da stehen darf, interessiert im Bußgeldverfahren nicht. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Fahrbahnradelns trotz Benutzungspflicht hebt das Gericht nur auf, wenn die Benutzung des Radwegs im Einzelfall etwa wegen reiner Schikane, Dreck, Schnee oder Falschparkern unzumutbar ist. Dabei wird's wohl so sein: 400 Meter sind für einen Amtsrichter eine richtig lange Strecke, für die es sich locker lohnt, auf den Radweg zu fahren.

... Wüsste nicht was dagegen Sprechen sollte die zu nutzen? ...

Nun ja, wie Dir wohl klar ist: Da musst Du ggf. wegen Fußgängern, Hunden & Spazierradlern langsam & vorsichtig fahren & hast in meinen Augen trotzdem noch ein erhöhtes Risiko, auf der Nase zu liegen. Aber egal, fürs Rennradfahren kann ich's nicht so recht nachvollziehen, aber wer gern Radweg fahren möchte, soll das natürlich dürfen. Ich will nur nicht müssen. Unabhängig davon ist natürlich klar: Der Radweg da ist für Spazierradler & Familienausflüge & Fußgänger eindeutig ein Gewinn.
 
Nix da. Das ist der Befehl: Ab auf den Radweg & dort schieben. Mir scheint, dass das viele Beamte in Brandenburg so für richtig halten & gern landesweit anordnen würden.

Aber wenn ich abgestiegen bin, bin doch kein Radfahrer mehr ... kann also hinter dem Schild wieder aufsteigen und weiterfahren?

Schauen wir mal: die StVO ist an dieser Stelle sehr eindeutig. Das Zusatzzeichen 1012-32 (Radfahrer absteigen) existiert dort gar nicht. Wenn es dort nicht existiert ist der Verstoß dagegen auch keine Ordnungswidrigkeit. Auch der Bußgeldkatalog kennt dieses Zeichen nicht. Man könnte also weiterfahren ohne Sanktionen zu befürchten. Allerdings: es gibt in der Regel einen Grund für das Schild.

Weiterfahren könnte bedeuten, dass man andere gefährdet. Oder sich selbst. Allerdings ist sich sogar die Rechtssprechung in diesem Fall recht einig. Wenn die Benutzung des Radwegs unzumutbar ist gilt die Benutzungspflicht nicht.
Und ab hier würde ich argumentieren: wenn sogar eine Behörde mit einem amtlichen Schild (es steht im Verkehrszeichenkatalog) erklärt, dass man auf diesem Radweg nicht radfahren kann, dann gilt hier keine Benutzungspflicht. Ob das funktioniert habe ich bisher allerdings nicht herausfinden können. Allerdings habe ich zumindest in Berlin auch die Erfahrung gemacht, dass die Polizei eigentlich andere Probleme hat und froh zu sein scheint wenn rote Ampeln beachtet und nicht nachts ohne Beleuchtung fährt.
 
Nun ja, wie Dir wohl klar ist: Da musst Du ggf. wegen Fußgängern, Hunden & Spazierradlern langsam & vorsichtig fahren & hast in meinen Augen trotzdem noch ein erhöhtes Risiko, auf der Nase zu liegen.
Schlimmer: falls was passiert, bist Du schuld. In Analogie zum Fall Blechkistenführer vs. Radfahrer, der Stärkere muss Rücksicht nehmen. Wenn was passiert bekommt er die Hauptschuld. Im Zweifel warst Du zu schnell, unaufmerksam, hättest Klingeln (!) oder anhalten müssen etc. Deshalb: mit dem Rennrad im Zweifel (Hunde, Kinder, Walker, Radgruppen, Schlaglöcher, Schnee, linksseitig etc.) ohne Diskussion ab auf die Straße. Reine Risikoabwägung, ein ev. Bußgeld zahle ich im Sinne meiner Sicherheit gerne. Musste ich aber wie schon geschrieben noch nie. Die Rennleitung weiß um die Problematik und zeigt sich mangels eigenen Argumenten den meinigen durchaus aufgeschlossen.

n3m0 schrieb:
Weiterfahren könnte bedeuten, dass man andere gefährdet. Oder sich selbst. Allerdings ist sich sogar die Rechtssprechung in diesem Fall recht einig. Wenn die Benutzung des Radwegs unzumutbar ist gilt die Benutzungspflicht nicht.
Und ab hier würde ich argumentieren: wenn sogar eine Behörde mit einem amtlichen Schild (es steht im Verkehrszeichenkatalog) erklärt, dass man auf diesem Radweg nicht radfahren kann, dann gilt hier keine Benutzungspflicht.
Korrekte Interpretation. Fußweg nicht benutzbar, also Straße (Ausnahme: Kraftfahrstraße, für Fahrräder gesperrt).

Happy Riding. :daumen:
 
Nun ja, wie Dir wohl klar ist: Da musst Du ggf. wegen Fußgängern, Hunden & Spazierradlern langsam & vorsichtig fahren & hast in meinen Augen trotzdem noch ein erhöhtes Risiko, auf der Nase zu liegen.


Auf der Straße hab ich das Risiko von einem Auto oder LKW überfahren zu werden, da nehme ich das Risiko mit den Fußgängern, Hunden und Spazierradlern gern in Kauf, auch wenn ich dann eben mal langsamer fahren muss, was solls.
 
Auf der Straße hab ich das Risiko von einem Auto oder LKW überfahren zu werden, da nehme ich das Risiko mit den Fußgängern, Hunden und Spazierradlern gern in Kauf, auch wenn ich dann eben mal langsamer fahren muss, was solls.

Ich halte das "Verhalten" von LKWs und Autos für deutlich deterministischer als das von Fußgängern und Hunden. Daher würde ich die Straße vorziehen. Aber ja, wenn auf der Straße kracht dann ist der Schaden in der Regel deutlich größer.
 
Das mag sein,ich habe aber auch schon oft erlebt dass ein Auto auf grader Strecke ohne Gegenverkehr mit gefühlten 100+ mit einem Meter Abstand an mir vorbei fährt. Wie du schon sagtest, wenn es auf der Straße kracht kann der Schaden deutlich größer sein, im schlimmsten Fall auch der letzte...
 
Hey, die Strecke gehört auch zu meiner Hausrunde und ich finde beide Radwege mehr als in Ordnung. Wüsste nicht was dagegen Sprechen sollte die zu nutzen?! Ich bin über jeden vernünftigen Radweg dankbar.

Finde die Aktion unnötig.

Gruß, Micha
Niemand will dich zwingen, ihn NICHT zu benutzen. Finde das Posting unnötig.
 
Ausgerechnet auf einer meiner Lieblingsrunden hat ausgerechnet mir als gerlerntem Rechthaber der Kreis Potsdam-Mittelmark zwei ziemlich lästige Radwegbenutzungspflichten in den Weg gestellt: Sowohl auf der Landstraße von Güterfelde Richtung Philipstal als auch auf der von Schenkenhorst in Richtung Nudow muss ich jetzt jeweils in beiden Richtungen so einen kombinierten Geh-/Radweg benutzen.
.
Hattest du in letzter Zeit ein einschneidendes Erlebnis, oder was treibt dich Jahre nach dem Bau des Radbehinderungsweges zu der Aktion? :D

Egal...
Nett wäre, außerdem wenn sich noch ein paar Radfahrer finden, die dort öfters problemlos unterwegs waren & die bereit sind, ggf. als Zeugen vor dem Verwaltungsgericht auszusagen. Bitte PN mit Name & Adresse an mich. So läuft's: Im Falle einer Ladung ist die verbindlich & geht Arbeit etwa vor. Dafür gibt's auch Fahrtkostenersatz & Verdienstausfall
...ich wäre dabei.
 
Wenn Du das Argument ernst nimmst, musst Du aber für immer vom Rennrad steigen.

Gruß, svenski.


Dafür macht es mir leider zu viel Spaß. ;) Es ist nicht so das ich ständig mit der Angst fahre angefahren werden zu können, aber da wo ich die Möglichkeit habe diesem Risiko aus dem Weg zu gegen, eben durch einen Radweg, mache ich das natürlich. Ich kann mich auch gut in die Autofahrer rein versetzen die sich aufregen wenn ein ordentlicher Radweg neben der Straße verläuft und der nicht genutzt wird. Bin ja selber auch Autofahrer.

Stimmt natürlich das mich niemand zwingen will den Radweg nicht zu nutzen. Ich finde aber unabhängig davon ob dort eine Radwegbenutzungspflicht gilt oder nicht, sollte jeder Radfahrer auf dem Radweg fahren.
 
Wenn der Radweg gut ist und ich alleine unterwegs bin, benutze ich ihn auch relativ oft. Schnitt ? :) Ich habe nicht mal einen Tacho...ist also wurscht. Es gibt auch Strecken, wo ich immer den Radweg benutze, z.B. die Strecke von Beelitz nach Zauchwitz. Da ist es mir und anderen auch auf der Strasse einfach zu gefährlich und es ist auch sehr wenig Verkehr auf dem Radweg....da gehts.
Sieht aber oft ganz anders aus und noch mal, in einer Gruppe auf dem Radweg fahren, der auch von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt wird, passt gar nicht. Tolles Beispiel ist Glienicker Brücke nach Potsdam rein....wer da mit dem RR auf dem Radweg fährt, hat eindeutig das falsche Rad unter sich.
Glaube, das steht auch das blaue Schild hinter der Brücke, kann mich aber auch irren. Ist eh nicht relevant, weil ich da immer auf der Strasse fahre.
Ich denke, in den meisten Fällen bin ich gegen eine Benutzungspflicht. Ausnahmen bestimmen die Regel und die Vernunft hilft auch, und wenn es mal eng wird, fährt der PKW eben mal kurzzeitig etwas langsamer, is so schlimm nun auch nicht.
 
Hattest du in letzter Zeit ein einschneidendes Erlebnis? ...

Nein. Aber wegen bescheidenem Wetters keine Lust auf Radfahren & dementsprechend etwas Zeit übrig

...Jahre nach dem Bau des Radbehinderungsweges...

Ist der wirklich so lange schon da? Bewusst wahrgenommen habe ich den tatsächlich erst letztes Jahr. Wie gesagt: Widerspruchsfrist bei Verkehrsregelungen: Ein Jahr ab Erstkontakt...

Auf jeden Fall muss ich da wohl im März noch mal hin, bevor es zu Gericht geht. Genauer schauen & Fotos machen & so. Ich sag: rechtzeitig Bescheid :)
 
Dafür macht es mir leider zu viel Spaß. ;) Es ist nicht so das ich ständig mit der Angst fahre angefahren werden zu können, aber da wo ich die Möglichkeit habe diesem Risiko aus dem Weg zu gegen, eben durch einen Radweg, mache ich das natürlich. Ich kann mich auch gut in die Autofahrer rein versetzen die sich aufregen wenn ein ordentlicher Radweg neben der Straße verläuft und der nicht genutzt wird. Bin ja selber auch Autofahrer.

Stimmt natürlich das mich niemand zwingen will den Radweg nicht zu nutzen. Ich finde aber unabhängig davon ob dort eine Radwegbenutzungspflicht gilt oder nicht, sollte jeder Radfahrer auf dem Radweg fahren.

Meine 3 halbwegs ernsthaften Unfälle als Radler in 30 Jahren aktiver Radelei hatte ich auf Radwegen. Mit angemessener Geschwindigkeit. Jesmal hat sich ein Motorisierter quergestellt, der ist da einfach flott reingefahren ohne zu schauen. 3 Mal Salto, 3 Mal Glück gehabt 3 Rahmen gestaucht.

Das reicht mir.

Man müsste Schritt fahren, um sowas zu vermeiden. Und es führen ständig Ausfahrten über Radwege, oft hat der Autofahrer keine Möglichkeit, den Radweg einzusehen.

Fahre ich auf der Straße, werde ich wahrgenommen. Das macht zwar manchmal Ärger, verhindert aber Schlimmeres.

Gruß, svenski.
 
Mir ging es bei meinem Beitrag nur um den Radweg zwischen Güterfelde und Philippsthal.
unabhängig davon ob dort eine Radwegbenutzungspflicht gilt oder nicht, sollte jeder Radfahrer auf dem Radweg fahren.
Kam durch den letzten Teil wohl falsch rüber.

Ich fahre auch nicht überall auf dem Radweg, kommt immer auf die Gegebenheiten an. Auf dem letzen Stück zwischen Beelitz und Zauchwitz fahre ich z.b. auch auf der Straße, weil der Radweg dort einem Waschbrett gleicht.

Gruß, Micha
 
[quote="K.Micha86, post: 2661765, member: 49957" Auf dem letzen Stück zwischen Beelitz und Zauchwitz fahre ich z.b. auch auf der Straße, weil der Radweg dort einem Waschbrett gleicht.

Gruß, Micha[/quote]

Oha, merke schon, da war ich schon länger nicht mehr. In dem Fall würde ich wohl auch die Strasse benutzen, auch wenn es wahrscheinlich verboten ist :)

Ist das wirklich so schlimm da, ? also Radweg natürlich erst nach der quer laufenden Hauptstrasse (Berliner Chaussee) . Fand den nun auch nicht sooo toll, aber durchaus gut zu fahren.
 
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