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Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Berlin

Die Verkehrslenkung hatte eigentlich zusätzlich zur Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auch angeordnet, die Busspur am Columbiadamm Richtung Schöneberg nicht erst am Platz der Luftbrücke, sondern schon ab Beginn der Busspur an der Friesenstraße freizugeben. Da da noch nix passiert ist, habe ich das jetzt noch mal ausdrücklich beantragt & glaube inzwischen: Auch da würde mir ggf. das Verwaltungsgericht weiter helfen, wenn die Behörde nicht allmählich aus dem Quark kommt...:)

Jawoll, das hat geklappt: Die Busspur am Columbiadamm Richtung Schöneberg ist jetzt frei für Radfahrer. Ausnahmsweise: ganz ohne Nachhilfe vom Verwaltungsgericht :)
 
Bin gestern ausnahmsweise von West-Potsdam über Groß Glienicke => Kladow => Gatow => Heerstraße gefahren. Anfangs die B2, dann durch Kladow/Gatow. Ich war extrem überrascht, was es da noch an benutzungspflichtigen Radwegen, insebsondere Ritterfelddamm und Kladower Damm gibt ...

Dort fuhr ich kürzlich auch entlang. Beim Zustand des Radweges zwischen Potsdam und Groß Glienicke hatte ich den Eindruck, man habe dort die Restbestände Rollsplit zwischengelagert. Der lag in solchen Mengen herum, dass es einem Panzer die Ketten gesprengt hätte.
Nun bin ich kein Bauingernieur und musste erst einmal bei Wikipedia nachschlagen, was eigentlich Sinn und Zweck von Split ist. Für Radwege erscheint mir der Einsatz fragwürdig, sinnlos und kontraproduktiv.
 
Jawohl, gelesen - höchstwahrscheinlich im Gegensatz zu den Richtern am Oberverwaltungsgericht, die ja offenbar auch ziemlich schwer zu beeindrucken sind...
 
Wegen des Radwegzwangs an der Hermannstraße Fahrtrichtung Norden von der Flughafenstraße den Berg hinunter zum Hermannplatz geschieht jetzt endlich was. Die Behörde will sich nach fast zehn Monaten Bedenkzeit und fünf vergeblichen Aufforderungen des Gerichts zur Stellungnahme auf den von mir modifizierten Vergleichsvorschlag des Gerichts nicht einlassen. Das Verwaltungsgericht hat daraufhin die Sache auf den Berichterstatter Dr. Fischer als Einzelrichter übertragen und hat dieser Termin anberaumt auf: Freitag, 22.01.2016, 9.30 Uhr.Der Saal steht noch nicht fest. Er ist am Sitzungstag dem Terminsaushang im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes Kirchstraße 7 in Moabit zu entnehmen. Die Sache heißt Christoph Herrmann ./. Land Berlin und hat das Aktenzeichen VG 11 K 204.13 Die Sitzung ist selbstverständlich öffentlich.

Zur Erinnerung die Eckdaten des Falls:
30.11.2012: Ich beantrage die Aufhebung der Benutzungspflicht des schmalen und ziemlich gefährlichen Radwegs, nachdem der Radweg in der Gegenrichtung zwischen Hermannplatz und Karlsgartenstraße schon seit vielen Jahren frei & nicht verpflichtend ist.
08.02.2013: Die Behörde schreibt mir, dass sie die Benutzungspflicht aufheben wird, aber erst, wenn die Ampelschaltungen auf der Kreuzung Hasenheide/Hermannstraße/Karl-Marx-Straße geändert sind.
17.02.2013: Ich schreibe, dass ich auf sofortiger Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht bestehe und die Behörde für nicht berechtigt halte, eine rechtswidrige Regelung bis zur Änderung von Ampelschaltungen oder Fahrbahnmarkierungen aufrecht zu erhalten. Ich kündige an, im Mai Klage zu erheben, wenn die Benutzungspflicht bis dahin nicht aufgehoben ist.
19.05.2013: Ich erhebe Klage.
11.07.2013: Die Behörde beantragt Verlängerung der Klageerwiderungsfrist bis zum 23.08.2013.
31.07.2013: Das Gericht gewährt die Fristverlängerung.
21.08.2013: Die Behörde beantragt, die Klage abzuweisen. Die Radwegbenutzungspflicht sei schon aufgehoben, nur die Schilder noch nicht abgeschraubt, und das werde erst geschehen, wenn die Ampelschaltung geändert ist.
02.10.2014: Die Behörde teilt mit, dass insgesamt 10 Varianten bzw. Untervarianten für Ampelschaltungen geprüft wurden, die zum einen die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht beinhalten, aber auch die Verkehrssicherheit insgesamt an der Kreuzung erhöhen. Jetzt wurde das für Ampelbau zuständige Unternehmen beauftragt, die Realisierbarkeit der von der Behörde favorisierten Variante zu prüfen. Es müssen dafür u. a. drei Ampelmasten neu gebaut werden.
18.10.2014: Ich befürchte nunmehr, dass noch Jahre ins Land gehen, bis die Behörde von sich aus die Radwegbenutzungspflicht aufhebt und rege an, möglichst bald einen Verhandlungstermin anzuberaumen.
14.01.2015: Das Gericht verhandelt in einer anderen Sache um die Verkehrsregelung am Hermannplatz. Die Behörde hebt die Radwegbenutzungspflicht am Hermannplatz in Richtung Neukölln (also auf dem Bürgersteig vor Karstadt) auf. Das Gericht weist die auf Aufhebung der übrigen Radwegbenutzungspflichten am Hermannplatz gerichtete Klage ab.
02.02.2015: Vergleichsvorschlag des Gerichts in dieser Sache: Die Behörde hebt die Radwegbenutzungspflicht auf & montiert die Schilder unverzüglich nach der nach Lage der Dinge noch mindestens ein Jahr dauernden Umprogrammierung der Ampeln ab.
17.02.2015: Der Kläger hält das, da ja der Sache nach nur noch darum gestritten wird, wann die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben wird & das weiter offen bleibt, für nicht akzeptabel. Er ist gleichwohl bereit, den Vergleich zu akzeptieren, wenn die Behörde im Gegenzug die Radwegbenutzungspflicht zwischen Karlsgarten-/Biebricher Straße und Flughafenstraße sofort aufhebt.
15.12.2015: Nach Versäumung etlicher vom Gericht gesetzter Fristen erklärt die Behörde ausführlich, dass sie schon den Vergleichsvorschlag des Gerichts nur mit Einschränkungen & den des Klägers gar nicht akzeptiert.Der Umbau und die Umprogrammierung der Ampeln werde noch mindestens ein weiteres Jahr dauern.
22.12.2015: Das Gericht beraumt Termin zur Verhandlung der Sache noch im Januar an.
 
Na dann mal viel Glück! Und da es so lange her ist, welche Behörde vertritt denn hier das Land Berlin? VLB? Musste bei Deiner timeline an jenes Blogvideo denken, in dem ein Abfluss von Mitteln für den Radverkehr recherchiert wurde, der in den letzten Jahen gegen 30% tendierte...
 
Hat das Gericht zum Monat "Januar" auch eine konkrete Jahreszahl genannt? :confused:

Klassisches Zeitspiel (der Behörde, klar). Ist halt auch ein Mist, wenn die LSA nur vom Hersteller selbst programmiert werden kann und der jedes Mal nen 5stelligen Betrag dafür einfordert. :crash: Na denn nochma viel Glück! Undn gutn Rutsch und oddentlich Punkte im WP ;)
 
Na dann mal viel Glück! Und da es so lange her ist, welche Behörde vertritt denn hier das Land Berlin? VLB? Musste bei Deiner timeline an jenes Blogvideo denken, in dem ein Abfluss von Mitteln für den Radverkehr recherchiert wurde, der in den letzten Jahen gegen 30% tendierte...

Ja, genau. Die Hermannstraße ist "von übergeordneter Bedeutung", so dass der Senator für Stadtenwicklung und dort die Verkehrslenkung zuständig ist.

Hat das Gericht zum Monat "Januar" auch eine konkrete Jahreszahl genannt? :confused:

:) Dem Gericht reicht's jetzt wohl auch & es gibt richtig Gas.

Klassisches Zeitspiel (der Behörde, klar). Ist halt auch ein Mist, wenn die LSA nur vom Hersteller selbst programmiert werden kann und der jedes Mal nen 5stelligen Betrag dafür einfordert. :crash: Na denn nochma viel Glück! Undn gutn Rutsch und oddentlich Punkte im WP ;)

Wenn ich's richtig mitbekommen habe, muss die Verkehrslenkung für so was normalerweise nicht extra zahlen, sondern hat wohl so einen All-Inclusive-Wartungsvertrag. Der allerdings gibt dem Unternehmer jeweils viel Zeit, solche Anforderungen abzuarbeiten. Das ist aber gar nicht das Problem. Es dauert jedesmal Monate, bis die Behörde aus den verschiedenen Varianten eine ausgesucht hat. Das Problem am Hermannplatz verschärft sich, weil die Ampeln richtig umgebaut werden müssen: Neue Kabel quer unter der Kreuzung durch, drei neue Masten und noch ein paar Maßnahmen. Das ist zwar noch nicht Flughafen, aber für Berlin auch schon ein richtig komplexes Projekt...
 
Ohje, >2 Jahre Verzögerung wegen 3 Ampelmasten. Jetzt raff ich das erst so richtig...

Die AI-Variante ist mir neu, interessanter Ansatz, quasi die Flatrate-Idee. :)

Vl. sollte man behördenseitig auch nach anderen Lösungen suchen und die Lämpchen z.B. (mal ganz salopp formuliert) US-like an einer Leine baumeln lassen (was eventuell schneller, einfacher und kostengünstiger umzusetzen wäre). Möglicherweise traut man aber auch einfach den Verkehrsteilnehmern nicht zu, die Anzeigen des vorhandenen Equipments korrekt zu deuten und favorisiert unter der Schutzbehauptung "Verkehrssicherheit" eine Lösung mit Überregulation (was in der Tat viele Signalgeber erfordert und dann gerne zu längeren Fahrzeug-freien Phasen auf der Kreuzung führt...)

Der Vergleich mit dem Flughafen hinkt natürlich.

Aber nicht sehr doll. :)
 
Das Problem ist wohl auch eine Kettenreaktion. Das von der VLB identifizierte Problem auf der Hermannstraße wirkt sich auf den Hermannplatz aus. Über den Umbau des Hermannplatz wird schon seit längerer Zeit (mehrere Jahre?) diskutiert. Dummerweise läuft die Bezirksgrenze zwischen Neukölln und Kreuzberg auch noch über den Platz. Im Zusammenspiel mit der VLB - der man wegen chronischer Überlastung dann nun doch mal fünf neue Stellen spendiert - wird das dann eher ein Trauerspiel.
Aus gut informierten Rennrad-Kreisen weiß ich, dass die Bezirke teilweise ihre Gelder für Straßen- und Radwegebau gerne ausgeben würden, wegen fehlender Freigaben durch die VLB aber nicht mit dem Bau beginnen dürfen :crash: Die Folge sind dann auch gerne mal zurückgezahlte EU-Mittel.

Sparen bis es quietscht ist halt nicht immer die beste Idee.
 
Wegen des Radwegzwangs an der Hermannstraße Fahrtrichtung Norden von der Flughafenstraße den Berg hinunter zum Hermannplatz...

Wen's interessiert: Öffentliche Gerichtsverhandlung jetzt am Freitag, 22.01.2016, 9.30 Uhr, Verwaltungsgericht Kirchstraße 7 in Moabit. Saal ist dem Aushang am Eingang zu entnehmen: Christoph Herrmann ./. Land Berlin, Aktenzeichen VG 11 K 204.13
 
Mich hätte es interessiert, aber's Geraffel in Wedding hat dann doch deutlich länger gedauert. Also: Wie ist es gelaufen?
 
Mich hätte es interessiert, aber's Geraffel in Wedding hat dann doch deutlich länger gedauert. Also: Wie ist es gelaufen?
Gut, aber leider wird's noch erheblich dauern, bis die Schilder weg sind... Werde noch ausführlich berichten, wenn wieder Eingabegerät mit richtiger Tastatur in Reichweite
 
Das gute an der Verhandlung: Richter Dr. Fischer hat keinen Zweifel daran gelassen, dass er Verkehrslenkung verurteilen wird, die Schilder zu entfernen. Das ist theoretisch sogar mehr, als ich ursprünglich beantragen wollte. Ernüchternd allerdings: Praktisch bringt es mir aber wohl weniger. Ich habe letztlich beantragt, den Beklagten zu verpflichten,
die Radwegbenutzungspflicht auf der Hermannstraße in Richtung Hermannplatz zwischen Flughafenstraße und Hermannplatz aufzuheben und
diese Verkehrsregelung dem Kläger durch Demontage der beiden Verkehrszeichen 237 in Fahrtrichtung Hermannplatz gesehen
a) hinter der Kreuzung Flughafenstraße rechts neben der Fahrbahn sowie
b) in Höhe Biebricher Straße/Karlsgartenstraße ebenfalls rechts neben
der Fahrbahn bekanntzugeben. Das hätte sich nach § 172 VwGO http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__172.html recht flott vollstrecken lassen und hätte dazu geführt, dass die Schilder vielleicht tatsächlich in absehbarer Zeit wegkommen. Jetzt wird Dr. Fischer die Verkehrslenkung auf meinen Hilfsantrag auf Entfernung der Schilder hin verurteilen. Das zu vollstrecken ist ärgerlicherweise erheblich aufwendiger und dauert länger. Ich werde deshalb gegen die Abweisung meines Hauptantrags Berufung einlegen oder die Zulassung der Berufung beantragen, je nachdem, ob Dr. Fischer sie von sich aus zulässt.

Rechtlicher Hintergrund: Dr. Fischer ist tatsächlich der Meinung, dass die Radwegbenutzungspflicht schon aufgehoben ist, auch wenn die Schilder
dort noch stehen und weder ich noch andere Radfahrer dort auf der Fahrbahn fahren dürfen. Ich halte das für falsch. Die Radwegbenutzungspflicht ist erst aufgehoben, wenn ich dort au der Fahrbahn fahren darf. Die zuvor ergehende Anordnung, dort nach Umbau der Kreuzung Hermannplatz/Hasenheide/Karl-Marx-Straße/Hermannstraße die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben, ist eine bloß interne Entscheidung,
die keine Außenwirkung hat, so lange nicht die der Anordnung entsprechende Beschilderung vorgenommen wurde.

Verkehrslenkungs-Juristin Umlandt war auch mit dem eindringlichen Hinweis auf die tödliche Gefahr, bei Radwegbenutzung am Ende der
abschüssigen Hermannstraße von einem rechtsabbiegenden Liefer- oder Lastwagen überfahren zu werden, nicht dazu zu bewegen, die
Radwegbenutzungspflicht schon jetzt aufzuheben. Sie behauptete ein ums andere Mal, dass die nur für Autos ausgelegte Ampelschaltung das
ausschließt. Eine überzeugende Begründung blieb sie schuldig. Für Dr. Fischer spielt das ohnehin keine Rolle. Aus seiner Sicht ist die
Radwegbenutzungspflicht ja bereits aufgehoben...

Unerfreuliches Ergebnis der ganzen Sache: Es wird noch mindestens Monate dauern, bis die Radwegschilder wegkommen. Der geplante Umbau der Kreuzung ist aufwendig. Die ganze Ampelanlage soll erneuert werden, eine Mittelinsel auf der südlichen Seite des Hermannplatzes Linksabbieger und restlichen Verkehr trennen und untendrunter ist die U-Bahn mit ihrer mäßig belastbaren Decke. Das kann noch erheblich länger dauern und auch dieses Jahr wieder nichts werden...:-(
 
Rechtlicher Hintergrund: Dr. Fischer ist tatsächlich der Meinung, dass die Radwegbenutzungspflicht schon aufgehoben ist, auch wenn die Schilder
dort noch stehen und weder ich noch andere Radfahrer dort auf der Fahrbahn fahren dürfen. Ich halte das für falsch.
Das klingt irgendwie nach einem Präzedenzfall...
Ich meine, was ist das denn für ein Hohn? Da könnte ja jede Behörde kommen und behaupten, sie hat die RWBP schon aufgehoben und möchte die Schildchen erst irgendwann später runterholen.
Was mich mal interessiert: Wie zum Teufel soll das denn praktisch aussehen? Ich darf also nicht auf der Straße fahren. Wenn ich jetzt nen Knöllchen kassiere, wie sieht denn dann bitte der Rechtsweg aus?

Können die diese dämlichen Schilder nicht einfach "druchstreichen lassen"? Dann wäre wenigstens mal klar, was Sache ist! Oder wolltest du das nicht?
 
Die Behörde ist ja nicht der Meinung, dass die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben ist. Die hat immer schon gesagt: Die Schilder kommen weg, aber erst, wenn die Ampel unten auf dem Hermannplatz fertig ist. Also vielleicht erst Mitte 2017...
 
Kein einfacher Kampf, den du da führst, vorTrieB!
Ist es in Anbetracht der anderen Sachen, die beim OVG BB ja schon eine gefühlte Ewigkeit liegen, nicht zweifelhaft, ob die überhaupt vor Mitte nächsten Jahres darüber entscheiden? Obwohl es auf der anderen Hand aber die einzige Möglichkeit erscheint, da man sich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass die Behörde den Ampelumbau nicht mit "besonders hoher Priorität" voran treibt und es wahrscheinlich Jahr um Jahr so weitergehen wird. :(

BTW, danke für den Bericht.
 
Kein einfacher Kampf, den du da führst...

Ist alles nicht wirklich schlimm. Weit entfernt von Existenzfrage & auch juristisch nicht so unübersichtlich wie manch anderer Rechtsstreit...


Ist es in Anbetracht der anderen Sachen, die beim OVG BB ja schon eine gefühlte Ewigkeit liegen, nicht zweifelhaft, ob die überhaupt vor Mitte nächsten Jahres darüber entscheiden?

Das ist sogar annähernd sicher. Am Ende werden die Schilder erst abgebaut werden, wenn die Behörde das von sich aus macht - frühestens Ende 2016, möglicherweise auch erst erheblich später...:-(

Ich werde zwar Recht gehabt haben, aber sonst eigentlich nur Schreiberei ohne praktischen Nutzen. Immerhin: Mit einer klaren Äußerung des Oberverwaltungsgerichts sollten Rechtsstreitigkeiten in Zukunft straffer über die Bühne gehen.
 
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