AlexExtreme
Aktives Mitglied
- Registriert
- 4 Juli 2010
- Beiträge
- 3.922
- Reaktionspunkte
- 1.626
Tja, so hätte man es machen sollen: Benutzungspflicht generell abschaffen, die blauen Lollies zeigen dann nur noch einen Radweg an. Wenn man auf einer nicht Kraftfahrstraße oder Autobahn keine Radler haben will, dann muss man die dort mit rundem Schild mit schwarzem Rad auf weißem Grund und roten Rand verbieten. Und das geht dann natürlich nur bei sehr hohen Ansprüchen an den Ersatzradweg: beidseitig, breit, baulich getrennt vom ebenfalls vorhandenem Fußweg, Auf- und Abfahrten, die es erlauben sich in den fließenden Verkehr einzuordnen, markiert und ohne irgendwelche kreative Wegführung.
Die idee ist ja nun nicht neu. Von offizieller Seite hieß es dazu halt immer nur dass das dann im Widerspruch zum Wiener Abkommen stehen würde. Ich habe mir mal die deutsche Übersetzung zu Gemüte geführt und ja, demnach kann man das so sehen.Tja, so hätte man es machen sollen: Benutzungspflicht generell abschaffen, die blauen Lollies zeigen dann nur noch einen Radweg an. Wenn man auf einer nicht Kraftfahrstraße oder Autobahn keine Radler haben will, dann muss man die dort mit rundem Schild mit schwarzem Rad auf weißem Grund und roten Rand verbieten. Und das geht dann natürlich nur bei sehr hohen Ansprüchen an den Ersatzradweg: beidseitig, breit, baulich getrennt vom ebenfalls vorhandenem Fußweg, Auf- und Abfahrten, die es erlauben sich in den fließenden Verkehr einzuordnen, markiert und ohne irgendwelche kreative Wegführung.
Aber mich fragt ja keiner...
Mal in die Runde gefragt: Wenn jetzt die Kommunen munter anfangen sollten, der Konjunktiv ist hier wichtig, massenweise Radwege zu bauen und diese legaler Weise mit einer Benutzungspflicht zu versehen, dann kann ich doch weiter noch Klage dagegen einreichen, wenn die Wege nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen genügen und/oder in einem so schlechten Zustand sind, dass ihre Benutzung gefährlich ist?!
Natürlich kann man klagen. Man kann auch einen Besen mitführen, um verschmutzte Radwege vor dem Befahren zu kehren. Oder es kümmert einen alles nicht und man fährt auf der Fahrbahn wo es angemessen ist. So wie es die Maßregler unter den Autofahrern nicht kümmert, welchen Status der Weg nebenan hat.Wenn jetzt die Kommunen munter anfangen sollten, der Konjunktiv ist hier wichtig, massenweise Radwege zu bauen und diese legaler Weise mit einer Benutzungspflicht zu versehen, dann kann ich doch weiter noch Klage dagegen einreichen, wenn die Wege nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen genügen und/oder in einem so schlechten Zustand sind, dass ihre Benutzung gefährlich ist?
Ein Problem dabei: Haftung / Schadensersatz bei Unfall. Das kann ggf. wenns dumm kommt durchaus ruinös werden, weil Mißachtung von Fahrbahnverbot/Benutzungspflicht i.d.R. automatisch ein Mitverschulden auslösen dürfte.Oder es kümmert einen alles nicht und man fährt auf der Fahrbahn wo es angemessen ist. So wie es die Maßregler unter den Autofahrern nicht kümmert, welchen Status der Weg nebenan hat.
Entweder als allgemeines Lebensrisiko hinnehmen oder solche Straßen vermeiden. Für teilschuldige Radfahreropfer auf der Fahrbahn springt die KFZ-Haftplichtversicherung des Autofahrers zumindest teilweise ein. Nach einem Unfall mit einem Radfahrer auf einem Zwangsradweg kann man dagegen völlig leer ausgehen, da keine Privathaftpflichtversicherung vorhanden sein muss.Ein Problem dabei: Haftung / Schadensersatz bei Unfall. Das kann ggf. wenns dumm kommt durchaus ruinös werden, weil Mißachtung von Fahrbahnverbot/Benutzungspflicht i.d.R. automatisch ein Mitverschulden auslösen dürfte.
So einen habe ich nebenan, der auch noch so unter dem Niveau der Fahrbahn liegt, dass man maximal geblendet wird. Man sieht gar nichts mehr und muss anhalten bis kein Auto kommt.Keine Ahnung, wer da was wie weit gedacht hat, z.B. wie Berufspendler eigentlich auf Linksseitigen Zwangsradwegen bei Regen und Dunkelheit mit dem Abblendlicht der Autos klarkommen sollen.
Dann muss man die Sachen eben anders aufziehen.Argumentationen, dass der Radweg wegen xyz gefährlicher sei als die Fahrbahn, ziehen ja jetzt wohl ohnehin nicht mehr, da die Flüssigkeit des Autoverkehrs nunmehr Priorität vor höherer Gefährdung für den Radverkehr hat, die per se auf der Fahrbahn als gegeben angenommen wird.
Dann sollte man konsequenterweise Tempolimits auf Radwegen einfordern, die der jeweiligen Gefahrenlage angemessen sind. So rigoros wie das auf Fahrbahnen schon lange gemacht wird. Dann wäre endlich mal offiziell klargestellt, dass eine nennenswerte Fortbewegung per Rennrad auf vielen Radwegen nicht möglich ist.Meiner Meinung nach gibt es schon eine Verpflichtung Radwege sicher zu bauen und sie auch so zu unterhalten. Aber Radwege werden (wurden?) oft nur für eine Geschwindigkeit bis 15 km/h ausgelegt.
Dafür brauchen wir kein Tempolimit, weil Du ohnehin immer mit einer Geschwindigkeit zu fahren hast,Dann sollte man konsequenterweise Tempolimits auf Radwegen einfordern, die der jeweiligen Gefahrenlage angemessen sind. ...
Stimmt. Es wären etliche Tempolimits auch auf Fahrbahnen überflüssig, wenn man darauf vertrauen könnte, dass die Leute vernünftig angepasst fahren. Ein geeichter Tacho wäre das geringste Problem.Dafür brauchen wir kein Tempolimit, weil Du ohnehin immer mit einer Geschwindigkeit zu fahren hast,
die der "jeweiligen Gefahrenlage" angepaßt sein muß. Das ist geltendes Recht.
"Tempolimit auf Radwegen" ist insoweit hoffentlich scherzhaft gemeint, weil dann auch ein geeichter Tacho für
jedes Rad verpflichtend wäre.
Tatsache ist die guten Fahrbahnen für Fahrradfahrer gibt es schon. Die nennen sich Fahrbahnen.Tatsache ist, gute Fahrbahnen und Radwege kosten viel Geld. Vielleicht müssen wir uns das Recht erkaufen, auf dem jeweils geeignetsten Weg fahren zu dürfen. Ich plädiere für eine zweckgebundene Fahrradfahrer-Steuer und eine Fahrradfahrerhaftpflichtversicherung. Anders als beim KFZ sollte sie personenbezogen nach jährlicher Fahrleistung sein. Ich kann mir vorstellen 1 bis 2 Cent pro Km zu zahlen. Auf das Gesamtgewicht und die Wegeabnutzung bezogen, würde so der Fahrradverkehr ein Mehrfaches gegenüber dem Autoverkehr zu Erhaltung und Ausbau der Wege-Infrastruktur beitragen. Dann würden wir nicht mehr nur als lästige Verkehrshindernisse sondern als ernstzunehmende gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer wahrgenommen.
Ich plädiere für eine zweckgebundene Fahrradfahrer-Steuer und eine Fahrradfahrerhaftpflichtversicherung. Anders als beim KFZ sollte sie personenbezogen nach jährlicher Fahrleistung sein.
Meiner Meinung nach gibt es schon eine Verpflichtung Radwege sicher zu bauen und sie auch so zu unterhalten.
Das reicht nicht! Bis auf wenige, speziell beschilderte Radwege müssen alle Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen auf der Strasse fahren. Auch die Motorroller und/oder Mini-Autos, die nur 25km/h fahren dürfen. Also die Dinger, die man mit dem Rennrad laufend überholt.Müssen Traktoren jetzt eigentlich auch von der Fahrbahn runter, da der Geschwindigkeitsunterschied zum PKW ja per se als Gefährlich eingestuft wird...
Kann mir das vielleicht nochmal jemand erklären? Ich bin zu doof dafür.
Beschlossen wurde ja nun:
Ich finde keine Version der StVO, in der § 45 Absatz 9 fünf Sätze hat und es es eine Nummer 2 gibt, der man eine 2a hintenan stellen kann.