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Wiedereinführung der allgemeinen Radwegebnutzungspflicht heute beschlossen

In Holland kommt keiner auf die Idee ausserorts Radwege zu ignorieren. Das liegt an deren Qualität und auch Breite. Die Radwege sind dort oft fast so breit wie die Fahrbahn (die in der Regel aber etwas schmaler ist als bei uns), dazwischen liegt ein breiter Grünstreifen.

Oder sie sind schmal und durch lebensgefährliche Betonbrote von der Fahrbahn getrennt, auf der man im Gegenzug hammerhart weggehupt wird. Die Trennung zwischen Auto und Fahrrad ist stark ausgeprägt, aber deshalb nicht immer gleich paradiesisch. (Die Neubauten, die ich leztens in Zwolle sah, sind aber schon ziemlich ideal.)
 

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Re: Wiedereinführung der allgemeinen Radwegebnutzungspflicht heute beschlossen
Oder sie sind schmal und durch lebensgefährliche Betonbrote von der Fahrbahn getrennt, auf der man im Gegenzug hammerhart weggehupt wird. Die Trennung zwischen Auto und Fahrrad ist stark ausgeprägt, aber deshalb nicht immer gleich paradiesisch. (Die Neubauten, die ich leztens in Zwolle sah, sind aber schon ziemlich ideal.)

Stimmt schon, es gibt auch in Holland wirklich üble Radwege, aber im Vergleich zu D doch sehr selten.
 
Das Dilemma ist ja auch immer, dass auf Seiten der Radfahrer scheinbar zwei große Lager mit gegenläufigen Interessen existieren.

Für das eine Lager ist es undenkbar, auf der Fahrbahn zu fahren und wenn es innerorts keinen Radweg gibt, wird der Gehweg benutzt. Welchen Zustand die Radwege haben, ist da zweitrangig. Da wird dann seitens der Radler alles gefeiert, was sie von den Autos trennt.
 
Eine andere Änderung in diesem Zusammenhang finde ich auch unschön:
An Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) haben zu Fuß Gehende gegenüber Fahrzeugen, ausgenommen Schienenfahrzeugen, Vorrang. Wollen zu Fuß Gehende den Überweg benutzen, dürfen sich Fahrzeuge den Fußgängerüberwegen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern, wenn nötig, müssen sie warten. Nutzende von Rollern, Fahrrädern, Inline-Skates, Rollschuhen und Krankenfahrstühlen, welche den Fußgängerüberweg benutzen wollen, haben sich zur Erkennbarkeit dem Fußgängerüberweg in Schrittgeschwindigkeit zu nähern und am Fahrbahnrand zu halten, wenn die Verkehrslage dies erfordert.
Bisher ist es so, dass ein Fußgängerüberweg auf die Vorfahrtsregelungen zwischen dem Verkehr auf der Straße und Radfahrern auf einem Radweg keinerlei Einfluss hat. Sprich, wenn an einer Kreuzung ein Fußgängerüberweg über die untergeordnete Straße führt und ein Radfahrer den Radweg entlang der Vorfahrtsstraße nutzt, dann hat er dort Vorfahrt.

Die neue Formulierung ist komplett situationsunabhängig und nimmt Radfahrern an solchen Stellen somit jegliche Vorfahrtsrechte.
 
Bisher ist es so, dass ein Fußgängerüberweg auf die Vorfahrtsregelungen zwischen dem Verkehr auf der Straße und Radfahrern auf einem Radweg keinerlei Einfluss hat. Sprich, wenn an einer Kreuzung ein Fußgängerüberweg über die untergeordnete Straße führt und ein Radfahrer den Radweg entlang der Vorfahrtsstraße nutzt, dann hat er dort Vorfahrt.

Und wo liegt jetzt genau der Unterschied zur neuen Regelung? Ich verstehe dein Problem nicht wirklich.
 
Und wo liegt jetzt genau der Unterschied zur neuen Regelung? Ich verstehe dein Problem nicht wirklich.
Der Unterschied wäre gewesen (nur Konjunktiv, da er offenbar im Bundesrat nicht durchgekommen ist, danke dafür!), dass der neue Vorschlag besagt, dass Radfahrer an einem solchen Überweg grundsätzlich bis auf Schritttempo abbremsen und ggf. halten müssten. Wäre die Regelung durchgekommen, hätte man Radfahrer an Stellen, an welchen sie bisher Vorfahrt hatten, nun zum Anhalten verdonnert. Mit anderen Worten: Wenn ein Radweg eine Straße kreuzt, hätte man nur einen Fußgängerüberweg dazu malen müssen, um damit automatisch der Straße Vorrang vor dem Radweg zu verleihen.
 
Das war ein Vorschlag, der die Abstimmung im Bundesrat nicht überstanden hat, diese Änderung wurde also abgelehnt.

Wobei ich den Teil

An Kreuzungen und Einmündungen haben zu Fuß Gehende beim Queren der Fahrbahn Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die in eine wartepflichtige Straße abbiegen, gegenüber Fahrzeugen, die wartepflichtig sind (Zeichen 205 und Zeichen 206) oder wenn die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen geregelt ist (rechts vor links). In diesen Fällen hat der Fahrverkehr besondere Rücksicht auf zu Fuß Gehende zu nehmen; wenn nötig, muss er warten.

für durchaus sinnvoll erachtet hätte.
 
Kann mir das vielleicht nochmal jemand erklären? Ich bin zu doof dafür.

Beschlossen wurde ja nun:
In Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a ist § 45 Absatz 9 wie folgt zu ändern:

a) In Satz 4 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a einzufügen: "2a. Sonderwegen außerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 237, Zeichen 240, Zeichen 241) oder Radfahrstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295),"

b) In Satz 5 sind die Wörter "oder Satz 2 Nummer 3" durch die Wörter "oder Satz 4 Nummer 3" zu ersetzen.

Ich finde keine Version der StVO, in der § 45 Absatz 9 fünf Sätze hat und es es eine Nummer 2 gibt, der man eine 2a hintenan stellen kann.
 
Der Unterschied wäre gewesen (nur Konjunktiv, da er offenbar im Bundesrat nicht durchgekommen ist, danke dafür!), dass der neue Vorschlag besagt, dass Radfahrer an einem solchen Überweg grundsätzlich bis auf Schritttempo abbremsen und ggf. halten müssten. Wäre die Regelung durchgekommen, hätte man Radfahrer an Stellen, an welchen sie bisher Vorfahrt hatten, nun zum Anhalten verdonnert. Mit anderen Worten: Wenn ein Radweg eine Straße kreuzt, hätte man nur einen Fußgängerüberweg dazu malen müssen, um damit automatisch der Straße Vorrang vor dem Radweg zu verleihen.

Auch wenn es jetzt ja offensichtlich müßig ist, darüber zu diskutieren: ich habe den Passus anders verstanden. Nur wenn du mit dem Rad, Rollstuhl oder was auch immer den Fußgängerüberweg nutzen möchtest, musst du dich langsam nähern und nicht einfach drüberbrettern. Eine, wie ich finde, durchaus nicht unverschämte Regel. Radwege, die parallel zum Fußgängerüberweg führen, wären m.E. nicht betroffen gewesen.
 
Ein Problem ist doch, dass ein Radweg nur doch den blauen Lolli richtig als Radweg ausgeschildert werden kann. Meiner Meinung nach braucht es da ein neues Schild, da die mit diesem Schild verbundene Nutzungspflicht zu Problemen führt. Aktuell gibt es doch nur die Möglichkeit, einen Fußweg für Radler freizugeben, aber das ist ja ebenfalls eine blöde Lösung, da der Radverkehr damit untergeordnet wird.
Der Irrsinn zeigt sich ja z.B. an Radwegen, die gar nicht straßenbegleitend sind, sondern fern ab von Straßen verlaufen: inwiefern sollen die denn "benutzungspflichtig" sein? Es gibt ja gar keine Alternative. Das Schild ist dort vollkommen fehl am Platz.

(Alternativ kann man natürlich auch die Benutzungspflicht ganz aufheben ;). )
 
Ein Problem ist doch, dass ein Radweg nur doch den blauen Lolli richtig als Radweg ausgeschildert werden kann.

Nö, es gibt ja noch die "anderen Radwege" ohne Schild. Könnte jedoch sein, dass dazu ein Gehweg vorhanden sein muss.

Das Problem scheint mir eher zu sein, dass die StVO größeren Patchbedarf hinsichtlich des Radverkehrs hat. Und offensichtlich scheinen weder die Lobbydeppen vom ADFC noch die Gesetzgeberdeppen fähig und willens das umzusetzen. Der jetzige Patch ist hirnlos hingerotzt und scheint mir ein weiteres, handwerklich mangelhaftes Gesetz der aktuellen Regierung zu sein.
Ich komm' echt nicht auf diese "Novelle" klar. Immer wenn man denkt "noch dümmer können sie wirklich nicht werden", dann kommt genau so was. Aber dieses Mal haben sie die Messlatte ins Weltall geschossen.
nonono2.gif


Der Irrsinn zeigt sich ja z.B. an Radwegen, die gar nicht straßenbegleitend sind, sondern fern ab von Straßen verlaufen: inwiefern sollen die denn "benutzungspflichtig" sein?

AFAIK regelt der Blaulolli dort nicht die Benutzungspflicht, sondern Kraftverkehrverbote u.ä. Auf keinen Fall jedoch die Benutzungspflicht.
 
(Alternativ kann man natürlich auch die Benutzungspflicht ganz aufheben ;). )
Das wäre der einzige Weg. Radwege können enstprechend mit Lolli ausgeschildert werden, benutzen muss man sie aber nicht. Eine Benutzung der Fahrbahn wäre damit möglich. Wobei ich mir immer noch selbst aussuche, welche Radwege ich benutze und welche nicht. Es gibt einige, die wirklich gut sind, aber andere sind eher was für Mountainbikes.
 
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