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Radfahren in Münster...

JonasB

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...sollte man in Zukunft besser nüchtern:

http://www.wn.de/Muenster/Stadt-Mue...adfahren-Alkoholsuender-muessen-zu-Fuss-gehen

Das ist jetzt nicht unbedingt ein rennradspezifisches Thema, hat aber immerhin mit Fahrrädern zu tun. Ich habe mich bei diesem Artikel doch sehr über das münstersche Ordnungsamt gewundert, da ich bisher davon ausgegangen bin, dass Radfahren könne einem nicht verboten werden, weil es eben keinen Führerschein erfordert. Kann jemand die rechtliche Situation einschätzen?
 
Über eine richterlich erlassene Ordnungsverfügung kann dir so einiges genommen werden.

Für eine Stadt wie Münster ist das überfällig. Persönlich würde ich noch viel weiter gehen, und Trunkenheit in der Öffentlichkeit generell als Ordnungswidrigkeit teuer bezahlen lassen. Auch wenn ich selbst dann hin und wieder ins Portemonaie greifen dürfte, wäre es mir das wert, um diese alkoholischen Flagellanten aus dem Bild der Öffentlichkeit entfernt zu wissen.
 
Persönlich würde ich noch viel weiter gehen, und Trunkenheit in der Öffentlichkeit generell als Ordnungswidrigkeit teuer bezahlen lassen.

d.h. nach hause nach einer fete zwingend mit dem taxi statt mit den öffis? auch betrunkene Leute können sich benehmen. Und wenn sie es nicht tun können Sie gerne zahlen aber nicht weil ich mit dem bus statt dem taxi nach hause fahre....
 
d.h. nach hause nach einer fete zwingend mit dem taxi statt mit den öffis? auch betrunkene Leute können sich benehmen. Und wenn sie es nicht tun können Sie gerne zahlen aber nicht weil ich mit dem bus statt dem taxi nach hause fahre....

Da zähle ich mich auch dazu. Und manche können das in diesem Zustand per se nicht. Und daher gehe ich davon aus, dass man auch nicht aufgegriffen wird, wenn man unauffällig ist. Mir sind in meinem Leben schon Menschen begegnet, die volltrunken Auto fahren können. Und zwar so unauffällig, dass sie noch nie erwischt wurden. Leider.
 
Da zähle ich mich auch dazu. Und manche können das in diesem Zustand per se nicht. Und daher gehe ich davon aus, dass man auch nicht aufgegriffen wird, wenn man unauffällig ist. ...

aber die sollen trotzdem strafe zahlen? Trunkehit in der Öffentlichkeit ist doch kein Vergehen! Und wann man sich nicht benimmt wird man z.B. zur Kasse gebeten - ist doch schon immer so - zumindest hier im Norden!
 
Weiss garnicht was ihr habt? Ist man nicht mehr Herr seiner Sinne und man wird von der Polizei aufgegabelt (das ist ja immer Voraussetzung)geht es je nach Situation (jemand, der nur noch 3m nach Hause vor sich hat wird anders behandelt, ist ja klar)zu den Uniformierten übernachten und hinterher zahlen. Dürfte den meisten mit Kosten um 100€ (so zumindest mein Kenntnisstand)auch schon gut weh tun.
Fahrzeug führen unter Alkoholeinfluss geht sowieso nicht, aber da ist dann ja 1. auch auf den Rad der Lappen weg und 2., so kein Lappen mehr da, die Fahrerlaubnis für Fahrräder auch noch.
 
Wirste erwischt, dann wirste erwischt. Pech gehabt.
Aber wenn es denn dazu beiträgt, diese Nervensägen loszuwerden, die einem den Aufenthalt in einer städtischen Grünanlage permanent unmöglich machen, würde ich das "Risiko" erwischt zu werden, gerne tragen.
Ich spreche ja auch nicht von Vergehen, sondern einer Ordnungswidrigkeit. Wird natürlich die Hardcore- Säufer, die eh nix mehr zu verlieren haben von nix abhalten, aber zumindest könnte es der Mode entgegenwirken, sich irgendwo in der Öffentlichkeit zuzuzimmern entgegen wirken.
Mir selbst fällt auf, das nach Schulschluss das freizeitsaufende Publikum in den Parks signifikantes Wachstum verzeichnen darf.
 
Das Problem mit saufenden Rüpeln, die nach Schulschluss die Grünanlagen besetzen war mir bis jetzt nicht so aufgefallen. Aber egal, es ging mir eigentlich auch um die Befugnisse des Ordnungsamtes. Ein Verbot der Fahrradnutzung, meinetwegen auch aus guten Gründen, scheint mir doch etwas über die Kompetenz des Ordnungsamtes zu gehen. Dann könnten die ja auch z.B. ein Fahrverbot bei 0,0 Promille für Münster verfügen. Irgendwie fehlt mir die demokratische Legitimierung des Ordnungsamtes für solche Regelungen.
 
Das Ordnungsamt erfindet keine neue Regeln, sondern setzt nur bestehende Regeln um.
Es ist nunmal fakt, dass das Führen von Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss verboten ist. Beim Fahrrad gibt es die 1,3 Promilegrenze. Wird man damit erwischt, ist erstmal der Führerschein weg. Hat man keine Führerschein (mehr) und wurde mehrmals erwischt, kann das Ordnungsamt das Fahrverbot verhängen. (vor 2-3 Jahren hat ein Student durch die Instanzen gegen sowas geklagt und hat jedesmal verloren).

P.S. Baut man mit dem Fahrrad und 0,3 Promile einen Unfall, ist auch schon der Führerschein weg.
 
Die demokratische Legitimierung (legislative Rückendeckung trifft es vielleicht besser) liegt zumindest solange vor, wie ein richterlicher Beschluss vorliegt, der durch keine nächsthöhere Instanz widerlegt oder aufgehoben wird.
Solange niemand gegen den Bescheid über das Fahrverbot Widerspruch einlegt, ist der ordnungsamtliche Bescheid auch rechtskräftig. Sobald also der erste rechtschutzversicherte Münsteraner seinen Bescheid zum Anwalt gegeben hat, fängt es erstmal an zu schwimmen.
 
Das heißt, das Ordnungsamt kann eigentlich beliebige Verfügungen erlassen, solange es einen Richter findet, der bei der ganzen Sache mitspielt. Also auch sowas wie: Verbot von grünen Pullovern bei Regenwetter?
 
Ich hol mal ein wenig weiter aus, vielleicht wird dann klar, was ich meine: Zum Entzug der Fahrerlaubnis braucht es einen richterlichen Beschluss, weil vorher eine Straftat stattgefunden hat (oder kann man seinen Führerschein auch ohne Straftat entzogen bekommen? Unterschied Fahrverbot / Entzug des Führerscheins?). Wie dieses Prozedere abläuft ist im Straßenverkehrsgesetz geregelt: "Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat" usw... Da steht eindeutig "Kraftfahrzeug". Aber die Benutzung eines Fahrrads kann das Ordnungsamt verbieten?
 
Nur kurz auf die Schnelle: Einem Freund wurde das Radfahren nach einer Trunkenheitsfahrt (mit dem Fahrrad) mit 2,0 Promille untersagt. Einen Führerschein besaß er nicht, allerdings darf es ein Jahr lang zu unangemeldeten (Urin?)-Proben antanzen, um eine Alkoholabhängigkeit zu entkräften und die MPU erfolgreich bestehen zu können. Verlief also sehr ähnlich dem Fall in Münster.
 
Das heißt, das Ordnungsamt kann eigentlich beliebige Verfügungen erlassen, solange es einen Richter findet, der bei der ganzen Sache mitspielt. Also auch sowas wie: Verbot von grünen Pullovern bei Regenwetter?

Absolut hypothetisch gesehen: ja. Wobei dann natürlich die Verhältnismäßigkeit maßlos verfehlt wäre. Und Verhältnismäßigkeit und das Allgemeinwohl sind Grundsätze, Ursprung und Ideal der behördlichen Tätigkeit. Was bisweilen auch sehr hypothtisch erscheint.
 
Ich seh es als mein gottgegebenes Grundrecht an mich betrunken in der Öffentlichkeit zu Fuß, per Taxi oder ÖPNV fortzubewegen!! :D

Amerikanische Verhältnisse braucht hier keiner, da ertrag ich doch liebe gröhlende Junggesellenabschiede in den Bahnen. Und sind wir mal ehrlich .... meisst nervt es einen ja nur weil man selbst nüchtern ist. :rolleyes:

P.S.: Als Jugendliche hatte uns die Polizei mal dazu verdonnert abzusteigen und zu schieben. Dumm nur, dass sie hinter der nächsten Ecke gewartet haben um zu sehen ob wir es wirklich machen. Hatten wir natürlich nicht worauf sie uns die Luft aus den Reifen ließen. Wir sind dann auf der Felge heimgefahren. ;)
 
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