Um zu der Ausgangsfrage des TE zurückzukehren:
Du brauchst aus meiner Sicht auch nicht sofort einen RA einzuschalten, sondern kannst erst einmal abwarten, was die Versicherung aus deinen Angaben zum Schadensfall und deinen geforderten Positionen macht; sie werden sie auf jeden Fall kürzen bzw. teilweise streichen. Dann kannst du nochmal hinschreiben und auf deinem Betrag - evtl. unter Androhung Einschaltung RA + Klage - bestehen, ggf. kommen sie dir etwas entgegen. ERst dann kannst du dir überlegen, ob du den Kompromissbetrag annimmst, oder einen RA einschaltest ud ggf. den Klageweg beschreitest.
Du musst immer im Hinterkopf haben, dass es der Daseinszweck der Versicherungen ist, möglichst keine Leistungen auszubezahlen, sondern nur das was wirklich unbedingt nötig ist. Daher würde ich auch keinesfalls zu früh mit einem Vorschlag zur Güte und einem geringeren Betrag daherkommen.
Weil die Versicherung trotz eindeutiger Schuldlage nicht zahlt.Wenn die Schuldfrage klar ist, worauf willst du dann klagen?
Dann dauert es ja noch deutlich länger, bis man zu einem Abschluss kommt.
Wie lange dauert es denn schon seit Kontaktaufnahme zur Versicherung?
Ich habe manchmal den Eindruck, es wird erst durch das einschalten eines Anwaltes, bei klarer Sachlage, zu einer never ending story....
Ich hatte vor etlichen Jahren den Fall (als es sich noch zinstechnisch für eine Versicherung rechnete ihre Verbindlichkeiten möglichst lange zurück zu halten), dass die Versicherung trotz eindeutigen Falls, nicht zahlen wollte und ich meinem Anwalt gesagt hatte, er soll bitte sofort Klage einreichen sollte dieser Fall eintreten, denn dann würde die Versicherung um die Kosten zu sparen zahlen und er könnte die Klage zurückziehen.Die Prozesskosten zahlt in der Regel der Verlierer. Wenn das Verfahren eingestellt wird gibt es einen Kostenentscheid durch das Gericht, der sich in der Regel daran orientiert wer verloren hätte. Wie es ist wenn der Anwalt die Klage einseitig zurück zieht weiss ich nicht. Normaler Weise wird die Versicherung in die Puschen kommen wenn der Anwalt mit Klageandrohung mahnt. Das Anwaltshonorar mit Klage ist höher als im außergerichtlichen Verfahren.
Sich natürlich selbstlos in die juristischen Sümpfe für seinen Mandanten stürzen und kämpfen wie ein Löwe, möge der Betrag noch so klein sein! ... nein...? ?Was wird der RA bei Variante 2 machen?
Von einem Amtsgericht, ja klar.ich zitiere mal aus AG DU-Hamborn 7 C 334/18:
Der Anwalt arbeitet für Dich, nicht für die Versicherung. Mit der Versicherung rechnet er das Honorar gemäß der Gebührenordnung für Anwälte ab.Ich hatte bez. einer Praxis mal irgendwo gelesen, dass die Versicherung den gegnerischen Anwälten mehr Honorar bezahlt wenn sie auf eine Klageeinreichung als Druckmittel verzichten.
Und die Versicherung weiss er rennt ohnehin nicht zum Anwalt, denn würde er zum Anwalt gehen wollen hätte er es ohnehin getan.Der TE soll ja nicht Mäuschen-mäßig den Teilbetrag annehmen und dann nachtarocken, sondern entweder geben die ihm, was er fordert, ansonsten geht er zum RA - Betrag 3.000 EUR bleibt dann im Raum stehen und RA freut sich
Und die Versicherung weiss er rennt ohnehin nicht zum Anwalt, denn würde er zum Anwalt gehen wollen hätte er es ohnehin getan.
Dann hätte er wohl die Schadensforderung mit entsprechendem Briefkopf an die Versicherung gesandt.vielleicht ist er selbst Anwalt. Oder mit einem RA (m/w/d) verheiratet/liiert/verschwägert/verwandt/bff.
Sich natürlich selbstlos in die juristischen Sümpfe für seinen Mandanten stürzen und kämpfen wie ein Löwe, möge der Betrag noch so klein sein! ... nein...? ?
Dann hätte er wohl die Schadensforderung mit entsprechendem Briefkopf an die Versicherung gesandt.
Ich denke, dass der Anwalt als allererstes für sich arbeitet. Und wenn die Versicherung aus Eigeninteresse ein höheres Honorar als ihm gemäß der Gebührenordnung zusteht freiwillig zahlt, besteht durchaus ein Dilemma.Der Anwalt arbeitet für Dich, nicht für die Versicherung. Mit der Versicherung rechnet er das Honorar gemäß der Gebührenordnung für Anwälte ab.
Ich hatte zwei mal in meinem Leben mit Anwälten zu tun gehabt und beide Male hatten sie sich gut für mich in's Zeug gelegt und mich unabhängig von Eigeninteressen beraten. Eine Kanzlei macht auch immer eine Mischkalkulation. Bei einem Mandat reicht ein einfaches Schreiben, beim anderen Mandat ist mehr Arbeit drin.Ich denke, dass der Anwalt als allererstes für sich arbeitet.
Das Dilemma dürfte wohl der Entzug der Zulassung sein.Und wenn die Versicherung aus Eigeninteresse ein höheres Honorar als ihm gemäß der Gebührenordnung zusteht freiwillig zahlt, besteht durchaus ein Dilemma.
Was dann neue Geschäftsmodelle für unterbeschäftigte Rechtsanwälte eröffnet. Unfair ist es aber trotzdem. Denn der Nicht-Anwalt der den Papierkram selber erledigt bekommt seine Zeit nicht vergütet.Lustig wird das, wenn der RA selbst rechtsschutzversichert ist.
Das dachte ich auch mal, ist aber leider nicht so. In der Beziehung werden wir Autofahrern gegenüber benachteiligt.Soweit mir bekannt muss die Versicherung dann solange der Fall in Bearbeitung ist ein Ersatzrad bezahlen (?).
Das dachte ich auch mal, ist aber leider nicht so. In der Beziehung werden wir Autofahrern gegenüber benachteiligt.
Ich weiß aber echt nicht warum sich jemand den ganzen schriftkram mit der Versichrung freiwillig antun will? Ich hätte in meiner Freizeit besseres zu tun als stundenlang zu recherchieren was für Posten ich geltend machen kann, und in welcher Höhe, um dann vieleicht erst mal auf die Wartebank geschoben zu werden. Da lass ich das lieber nen Fachmann machen und warte ganz entspannt ab?.Erstens kostet der Anwalt nix und zweitens ist die Chance den maximalen Betrag zu bekommen um einiges höher. Siehe Abzüge bei Helm und Kleidung. Ich hab das in voller Höhe angerechnet bekommen.
Nen Anwalt finden kostet kurzes googeln. Fachanwälte zu finden ist ein leichtes. Klar hast Du einmal ein Gespräch mit dem Anwalt und musst auch ein paar Dinge wie Rechnungen Arztberichte etc. mit bringen. Aber das wars dann für Dich. Den Rest macht der Anwalt. Wie könnte man mehr Ruhe haben als alles an Arbeit ab zugeben? Spätestens wenn es mal um Schmerzensgeld geht ist ein Anwalt unverzichtbar. Muss aber jeder selber wissen was er sich antunwill.Naja, einen Anwalt muss man auch erstmal finden, Termin ausmachen, die ganze Sache schildern und diskutieren und letztendlich auch ihm alle Angaben machen, die er dann der Versicherung weitergibt. Klar, wenn man den maximalen Betrag bekommen möchte ist das wohl der (leider) richtige Weg. Ich hatte den TE so verstanden, dass er weniger an einer Betragsmaximierung interessiert ist als an seiner Ruhe solange er nicht das Gefühl hat von der Versicherung nicht übers Ohr gehauen zu werden.
Es ist aber nicht dein Geld sondern das der Versicherung.Und der Anwalt arbeitet nicht für lau. Eigentlich ist er derjenige, der mit dem Schaden Geld verdient.
Ah... OK... Habe mir nochmals den Eingangspost des TE durchgelesen. Der Fehler lag wohl bei mirNen Anwalt finden kostet kurzes googeln. Fachanwälte zu finden ist ein leichtes. Klar hast Du einmal ein Gespräch mit dem Anwalt und musst auch ein paar Dinge wie Rechnungen Arztberichte etc. mit bringen. Aber das wars dann für Dich. Den Rest macht der Anwalt. Wie könnte man mehr Ruhe haben als alles an Arbeit ab zugeben? Spätestens wenn es mal um Schmerzensgeld geht ist ein Anwalt unverzichtbar. Muss aber jeder selber wissen was er sich antunwill.
Es ist aber nicht dein Geld sondern das der Versicherung.
Ohne Fotos bzw. Kostenvoranschlag wird das warscheinlich eh nix.Persönlich würde ich aber schon ganz gerne zumindest Fotos vom beschädigten Rad haben um grob einschätzen zu können ob an dem Schaden was dran ist oder ob hier jemand seine 50-Euro-Stadtschlampe vergolden möchte.
Bei wem wiillst Du Aufmerksamkeit erregen? Es geht schlicht um die Begleichung eines Unfallschadens. Die Hilfe eines Anwalts steht Dir zu und muss vom Unfallgegner, also der Versicherung, gezahlt werden. Da ist nix verwerfliches dabei.Würde trotzdem erstmal ohne Anwalt starten. Allein um nicht groß Aufmerksamkeit zu erregen.
Wenn jemand "schlicht bei der Begleichung eines Unfallschadens" im Rahmen von 1000 Euro (und soweit ich verstanden habe will der TE seine Prellungen etc. nicht bezahlt haben) direkt mit Anwalt reagiert würde ich mich als Versicherung schon wundern. Vielleicht ist das aber auch mittlerweile Usus, dass man wegen jeder Bagatelle erstmal direkt zum Anwalt geht und die Versicherung wundert sich, wenn man es ohne Anwalt versucht zu klären.Bei wem wiillst Du Aufmerksamkeit erregen? Es geht schlicht um die Begleichung eines Unfallschadens. Die Hilfe eines Anwalts steht Dir zu und muss vom Unfallgegner, also der Versicherung, gezahlt werden. Da ist nix verwerfliches dabei.
Wenn jemand "schlicht bei der Begleichung eines Unfallschadens" im Rahmen von 1000 Euro (und soweit ich verstanden habe will der TE seine Prellungen etc. nicht bezahlt haben) direkt mit Anwalt reagiert würde ich mich als Versicherung schon wundern. Vielleicht ist das aber auch mittlerweile Usus, dass man wegen jeder Bagatelle erstmal direkt zum Anwalt geht und die Versicherung wundert sich, wenn man es ohne Anwalt versucht zu klären.
Ich sehe nicht den Vorteil, den mir der sofortige Einsatz eines Anwalts bringen soll. Vom Aufwand her halte ich das meiner Erfahrung nach für erstmal größer. Das Ausfüllen der Antragsformulars der Versicherung inkl. Bilder dauert keine Stunde. In der Stunde habe ich noch keinen Anwalt gefunden, Termin vereinbart und bin zum Anwalt gefahren... Und dem Anwalt muss ich dann auch erstmal beibringen was passiert ist und was ich gerne hätte. Klar, wenn ich unsicher bin was die Versicherung von mir möchte, ich unsicher bin beim Ausfüllen des Antrags bin oder erwarte, dass die Versicherung meine Ansprüche nicht erfüllen wird, würde ich auch eine Rechtsbeistand haben wollen. Da ist nichts verwerfliches dran, richtig.