Phonosophie
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....und muss danach den Radweg wieder benutzen. Ob Du oder ich oder sonstjemand das macht steht auf nem anderen Blatt. Ich hab mir die Vorschriften auch nicht ausgesucht.Natürlich enbindet auch ein einzelnes Fahrzeug von der Benutzungspflicht.
Der Radfahrer muss auf die Fahrbahn ausweichen.
Ja,ich. Einmal als ich innerorts nen Radweg nicht befahren habe und angeblich dadurch den Verkehr behindert habe, und einmal auf ner Landstrasse ein linksseitiger Radweg. Im letzten Fall hat die Polizei da gezielt Radfahrer kontrolliert und auch andere Radfahrer angehalten. Das ist ne beliebte Trainingsstrecke für Rennradler. Hat mich beides mal 40 Euro gekostet.Hat irgendwer hier jemals ein Bußgeld bekommen, weil er einen benutzungspflichtigen Radweg nicht benutzt hat?
1.Ja,ich. Einmal als ich innerorts nen Radweg nicht befahren habe und angeblich dadurch den Verkehr behindert habe, und einmal auf ner Landstrasse ein linksseitiger Radweg. Im letzten Fall hat die Polizei da gezielt Radfahrer kontrolliert und auch andere Radfahrer angehalten. Das ist ne beliebte Trainingsstrecke für Rennradler. Hat mich beides mal 40 Euro gekostet.
Übrigens weiß ich heute das ich den Radweg an der Landstrasse nicht hätte befahren müssen. Der führte nämlich von der Strasse weg, war also nicht Strassenbegleitend.
Man weiß es nicht wenn der Radweg nicht straßenbegleitend ist. Und genau deshalb hebelt das die Benutzungspflicht aus!Der linksseitige Radweg hätte Dich zu genau derselben Stelle geführt, wo Dich die Straße auch hingeführt hat?
Die einfache Nennung des Paragraphen der StVO in dem das mit dem "Straßenbegleitend" explizit steht, würde mir schon genügen....Man weiß es nicht wenn der Radweg nicht straßenbegleitend ist. Und genau deshalb hebelt das die Benutzungspflicht aus!
In der StVO stehen auch Begriffe wie "links" und "rechts". Deren Bedeutung sind auch nicht näher durch StVO § erklärt.Die einfache Nennung des Paragraphen der StVO in dem das mit dem "Straßenbegleitend" explizit steht, würde mir schon genügen....
Matze
Hab ich nicht weil es dann nur immer teurer wird. Und ohne Verkehrsrechtsschutz wollte ich mir kein Verfahren antun.1.
Wenn Du in beiden Fällen von der Unrechtmäßigkeit der Bescheide überzeugt warst, hast Du sicherlich Widerspruch eingelegt. Bei der "Behinderung" hättest Du die größte Chance gehabt, von den 5 € Aufschlag weg zu kommen.....
Das "Problem" ist das man dafür 1. die Fahrbahn queren muss, 2. aus dem Rythmus gebracht wird (das ist ne schöne Fahrbahn mit leichtem Gefälle wo man schön Speed drauf kriegt, und 3. ist dieser Radweg eine Rumpelpiste die nach 300m eh wieder auf die Strasse führt.1.
Der linksseitige Radweg hätte Dich zu genau derselben Stelle geführt, wo Dich die Straße auch hingeführt hat? Dann würde ich das Problem nicht verstehen.
Du hast offensichtlich nicht nur von Fahrradtechnik keine Ahnung. Man zahlt nicht vor Ort, dann kann man in Ruhe zu Hause die Rechtslage prüfen und gegen den dann eventuell ergehenden Bußgeldbescheid Einspruch erheben. Über den Einspruch wird dann von Amts wegen entschieden. Das kostet höchstens genauso viel, wie vor Ort zahlen. Erst wenn man gegen die Ablehnung des Einspruchs vorgehen will, kann es zusätzlich Geld kosten, aber auch nur, wenn man endgültig verliert. Wenn man zahlt, hat man den Verstoß zugegeben und kann nichts mehr machen.Hab ich nicht weil es dann nur immer teurer wird. Und ohne Verkehrsrechtsschutz wollte ich mir kein Verfahren antun.
Wie kommst Du auf das schiefe Brett?Du hast offensichtlich nicht nur von Fahrradtechnik keine Ahnung. Man zahlt nicht vor Ort, dann kann man in Ruhe zu Hause die Rechtslage prüfen und gegen den dann eventuell ergehenden Bußgeldbescheid Einspruch erheben. Über den Einspruch wird dann von Amts wegen entschieden. Das kostet höchstens genauso viel, wie vor Ort zahlen. Erst wenn man gegen die Ablehnung des Einspruchs vorgehen will, kann es zusätzlich Geld kosten, aber auch nur, wenn man endgültig verliert. Wenn man zahlt, hat man den Verstoß zugegeben und kann nichts mehr machen.
Würden mehr von der Rennleitung mit dem Rad fahren, wüssten die auch wo von Sie reden - einmal Profis begegnen ;-)Eine Anekdote aus dem Sommer 2017:
Ich bin innerorts mit dem Rad unterwegs und fahre auf der Fahrbahn. Daneben Geh-und Radweg (nicht benutzungspflichtig).
Ich nähere mich einer Einmündung, ein Polizeiwagen kommt dort heraus. Der Fahrer gibt mir aus dem Fenster Handzeichen doch mal anzuhalten. Er erklärt mir, dass ich doch bitte auf dem Radweg fahren möge, dies sei sicherer.
Ich stellte dies in Zweifel und erklärte ihm, dass dieser Radweg nicht benutzungspflichtig sei.
Daraufhin forderte er mich auf, den Radweg zu nutzen. Ich verweigerte dies mit dem Hinweis, des erstens, fehlenden blauen Lollys und, zweitens, auch die Polizei sich nicht über die geltenden Regeln der STVO hinwegsetzen dürfe.
Er winkte dann nur noch ab mit den Worten: " Fahren Sie doch, wie sie mögen." Das tat ich dann auch mit einem Grinsen im Gesicht.
Das lasse ich denen auch nicht mehr durchgehen. Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft Siegen auf Grund meiner Anzeige gegen zwei 'blaue' Damen wegen falscher Verdächtigung.
So, wie ich das lese, hat die Anzeige gegen die Damen eine gewisse zeitliche Differenz mit der Frage nach dem RechtsanwaltDu hast eine Strafanzeige gestellt weil sie dich gefragt haben ob du Rechtsanwalt bist? Oder hast du Strafanzeige gestellt weil sie dir unterstellt haben eine Ornungswidrigkeit beggangen zu haben?
So, wie ich das lese, hat die Anzeige gegen die Damen eine gewisse zeitliche Differenz mit der Frage nach dem Rechtsanwalt
Aber hauptsache man hat eine Staatsanwaltschaft beschäftigt, die haben ja auch nichts wichtigeres zu tun.
Was glaubst du, warum es die Staatsanwaltschaft gibt?Aber hauptsache man hat eine Staatsanwaltschaft beschäftigt, die haben ja auch nichts wichtigeres zu tun.
würdest du gemerkt haben, dass die Anzeige nichts mit den zuvor geschilderten Fall zu tun hat.Das lasse ich denen auch nicht mehr durchgehen. Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft Siegen auf Grund meiner Anzeige gegen zwei 'blaue' Damen wegen falscher Verdächtigung.
würdest du gemerkt haben, dass die Anzeige nichts mit den zuvor geschilderten Fall zu tun hat.
(in dem Fall war es ein Polizist, die Anzeige läuft gegen zwei Polizistinnen oder Politessinnen)
Du weißt also überhaupt nicht, worum es bei der Anzeige geht!