Trotzdem sollte er die Verkehrsregeln schon kennen ^^ ist sein jobVielen Dank für die Erklärungvllt. hat der Polizist mich auch einfach nur falsch verstanden und an das blaue Schild gedacht, wo Fußgänger sowohl auch Radfahrer abgebildet sind. Ich werde ihn aber nicht nochmal anrufen um ihn eines besseren zu belehren. Zudem der relativ junge Polizist auf mich auch den Eindruck gemacht hat, kein Fahrradfahrer zu sein.
Trotzdem sollte er die Verkehrsregeln schon kennen ^^ ist sein job
Vielen Dank für die Erklärungvllt. hat der Polizist mich auch einfach nur falsch verstanden und an das blaue Schild gedacht, wo Fußgänger sowohl auch Radfahrer abgebildet sind. Ich werde ihn aber nicht nochmal anrufen um ihn eines besseren zu belehren. Zudem der relativ junge Polizist auf mich auch den Eindruck gemacht hat, kein Fahrradfahrer zu sein.
egal ob Radfahrer oder nicht, als Polizist sollte man die StVO kennen. Wenn er nicht auf seinen Fehler aufmerksam gemacht wird, lernt er es auch für zukünftige Fälle nicht. Zumal er in diesem Fall die Sachlage dadurch falsch eingeschätzt hat (Du musstest nicht auf dem Radweg fahren) und somit seine Reaktion dem PKW-Fahrer gegenüber garantiert auch nicht 100% korrekt sein kann... Du hast nix falsch gemacht, indem Du auf der Straße gefahren bist, hast also auch keine OW begangen. Daher auch nicht Aussage gegen Aussage... der einzige, der hier - zumindest aus dem, was wir hier lesen können - falsch agiert hat, war der Autofahrer. Und der lernt nun: ich habe richtig reagiert und mache das auach in Zukunft so...
De Fakto aber schon. Wenn ein Beamter beleidigt wird, ist öffentliches Interess bei der Strafverfolgung gegeben. Bei Dir oder mir wird auf den Privatklageweg verwiesen. Also zweierlei Recht.den Tatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es nicht
Gerade eben habe ich den Anruf vom Polizisten erhalten. Er konnte den BMW-Fahrer erreichen. Laut seiner Aussage bin ich Mittig auf der Straße gefahren und durch das Hupen wollte er mich darauf aufmerksam machen weiter rechts zu fahren bzw. gleich den Fahrradweg zu benutzen. Zu dem hat mich der Polizist belehrt das ich bei einem blauen Fußgängerschild mit dem Zusatz "Radfahrer frei" diesen auch benutzen müsse. Ist dies richtig? ich bin eig. immer davon ausgegangen das dies nicht so wäre. Von einer Anzeige hat er mir weiterhin abgeraten da nichts dabei raus käme und ich ja nun auch eine Ordnungswidrigkeit begangen habe wo Aussage gegen Aussage steht.
Bisher hast du erreicht, dass er von der Polizei bestätigt bekommen hat, dass du auf dem "Radweg" hättest fahren müssen, und dass es ok ist dich blöde mit Hupe und Auto anzumachen. Er wird es allen seinen Freunden erzählen die werden es wahrscheinlich dann auch tun. Schließlich will selbst die Polizei es so.ich denke von einer Anzeige werde ich absehen. Mein Ziel war es, das jemand dem Autofahrer klar macht das sein Verhalten daneben war und er es das nächste mal hoffentlich nicht mehr macht. Inwieweit ich den Autofahrer zum Nachdenken gebracht habe weiß ich leider nicht. Wahrscheinlich sieht er sich als Opfer.
Im Falle Autofahrer gegen Autofahrer wird sowas offensichtlich nicht eingestellt: http://www.muensterschezeitung.de/l...aengelt-und-muss-dafuer-zahlen;art993,2107980
Frage mich allerdings, warum der Auto ungefähr hundert mal betont, dass der Beschuldigte Lehrer ist. Scheint was gegen Lehrer zu haben...
Ähm, das Verfahren gegen den Lehrer wurde doch eingestellt.
gibt es nicht so etwas wie den Gleichberechtigungsgrundsatz?
Es hat eine Hauptverhandlung stattgefunden, nachdem Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt worden war. Im Termin ist das Verfahren (vorläufig) gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 900,- € eingestellt worden. Eine Ungleichbehandlung kann ich insoweit nicht erkennen. Richter sind natürlich ein unsagbar faules Pack (Ja, eingestellt gegen Strafbefehl von 900 Euro, ist doch die übliche Vorgehensweise. Für sowas wird doch kaum ein Richter eine Hauptverhandlung einberufen und der Angeklagte wird in einer Hauptverhandlung auch kaum größere Chancen haben, was ihm hoffentlich sein Anwalt klar gemacht hat (höhere Gerichtskosten, Anwaltskosten etc).