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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Vielen Dank für die Erklärung vllt. hat der Polizist mich auch einfach nur falsch verstanden und an das blaue Schild gedacht, wo Fußgänger sowohl auch Radfahrer abgebildet sind. Ich werde ihn aber nicht nochmal anrufen um ihn eines besseren zu belehren. Zudem der relativ junge Polizist auf mich auch den Eindruck gemacht hat, kein Fahrradfahrer zu sein.
 
Trotzdem sollte er die Verkehrsregeln schon kennen ^^ ist sein job
 

egal ob Radfahrer oder nicht, als Polizist sollte man die StVO kennen. Wenn er nicht auf seinen Fehler aufmerksam gemacht wird, lernt er es auch für zukünftige Fälle nicht. Zumal er in diesem Fall die Sachlage dadurch falsch eingeschätzt hat (Du musstest nicht auf dem Radweg fahren) und somit seine Reaktion dem PKW-Fahrer gegenüber garantiert auch nicht 100% korrekt sein kann... Du hast nix falsch gemacht, indem Du auf der Straße gefahren bist, hast also auch keine OW begangen. Daher auch nicht Aussage gegen Aussage... der einzige, der hier - zumindest aus dem, was wir hier lesen können - falsch agiert hat, war der Autofahrer. Und der lernt nun: ich habe richtig reagiert und mache das auach in Zukunft so...
 


Das ich nichts falsch gemacht habe ist mir bewusst. Der Polizist hat dem Autofahrer auch nicht gesagt das ich auf er Straße nichts zu suchen habe, da wir auf den Radweg bzw. Nicht Radweg erst später zu sprechen gekommen sind, nachdem der Autofahrer bereits "belehrt" worden war. Jedoch behauptet der Autofahrer ich wäre MITTEN auf der Straße gefahren. Zu dem muss ich sagen ich kam von einer Brücke und war mit 40 km/h unterwegs und habe den 1m Seitenabstand zum Fahrbahnrand eingehalten. Leider weiß ich auch nicht wie das Telefonat zwischen dem Polizisten und dem Autofahrer ablief. Kann sein das er belehrt wurde, kann aber auch sein das ihm Recht zugesprochen wurde vom Polizisten. Nach diesem Vorfall bin ich zumindest ziemlich enttäuscht das erst etwas schlimmes passieren muss, damit jemand etwas unternimmt. Und auch dann kann der Autofahrer immer noch behaupten er hätte mich nicht gesehen auch wenn es Absicht war....
 
Um was zu bewirken, muss du schreiben...
möglichst 'nach oben' + ueber die Falschbelehrung des Polizisten informieren.

Telefonieren kannst du dir leider sparen - dann biste nur 'lästig' + wirst abgefertigt wie es passt.
 

Super der BMW-Fahrer hat den Sachverhalt vor der Polizei zugegeben. Du hast jetzt alles was du brauchst.

Der Polizist ist bemerkenswert unfähig was die STVO angeht, aber eigentlich sonst ja ganz engagiert und prakmatisch, also würde ich ihn nur freundlich auf seine peinliche mangelnde Rechtskenntnis hinweisen. Auf einem Fußweg mit "Radfahrer frei" bist du im Unfallfall fast sicher gearscht, weil du mit Sicherheit zu schnell für den Weg untwerwegs warst. Die Wege sind bestenfalls geeignet um dort anzuhalten wenn man in der Satteltasche kramen will oder Steherübungen machen möchte.
 
Bisher hast du erreicht, dass er von der Polizei bestätigt bekommen hat, dass du auf dem "Radweg" hättest fahren müssen, und dass es ok ist dich blöde mit Hupe und Auto anzumachen. Er wird es allen seinen Freunden erzählen die werden es wahrscheinlich dann auch tun. Schließlich will selbst die Polizei es so.
 
Also bitte Anzeige auf jeden Fall weiter verfolgen. Diese Unkenntnis muss auf allen Seiten (Polizei, BMW-Fahrer) bekämpft werden.
 
Ich war gestern nochmal bei der Polizei und habe Anzeige erstattet. Der Polizist mit dem ich am Freitag gesprochen habe war nicht da, dafür aber ein Polizist der gleich von sich aus gesagt hat, dass er ebenfalls viel Fahrrad fährt. Da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, werde ich vom weiteren Verlauf nichts mehr mitbekommen. Es sei denn ich verlange Akteneinsicht mit einem Anwalt oder der Autofahrer geht vor Gericht.
 
Wir sind eben Verkehrsteilnehmer 2. Klasse und haben so gut wie keine Rechte.
 
gibt es nicht so etwas wie den Gleichberechtigungsgrundsatz?

EDIT: Gleichbehandlungsgrundsatz muss es heißen
 
Ähm, das Verfahren gegen den Lehrer wurde doch eingestellt.

Ja, eingestellt gegen Strafbefehl von 900 Euro, ist doch die übliche Vorgehensweise. Für sowas wird doch kaum ein Richter eine Hauptverhandlung einberufen und der Angeklagte wird in einer Hauptverhandlung auch kaum größere Chancen haben, was ihm hoffentlich sein Anwalt klar gemacht hat (höhere Gerichtskosten, Anwaltskosten etc).
 
gibt es nicht so etwas wie den Gleichberechtigungsgrundsatz?

Nur in diesem Fiktions-Roman namens Grundgesetz (Artikel 3, Absatz 1).
Die Bundesregierung empfiehlt, dieses Teufelswerk mit der Kneifzange anzufassen und in den Kamin zu pfeffern. Wenn kein Kamin vorhanden ist, darfst du ein Feuer machen, egal, in welchem Raum du gerade bist. Es ist schließlich ein Notstand, ähm -fall.
 
Es hat eine Hauptverhandlung stattgefunden, nachdem Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt worden war. Im Termin ist das Verfahren (vorläufig) gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 900,- € eingestellt worden. Eine Ungleichbehandlung kann ich insoweit nicht erkennen. Richter sind natürlich ein unsagbar faules Pack (), aber an das Gesetz fühlen sie sich dann doch in der Mehrheit gebunden.
 
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