Kannst du das mal verlinken? In meiner (kurzen) Recherche habe ich nichts gefunden, wo man nicht auch die Tötungsabsicht unterstellt hat. Abgesehen davon sind Steinewerfer (wir reden in solchen Fällen ja nicht von einem Kieselsteinchen sondern von irgendwas > 5kg) auch nochmal ein anderes Kaliber, das man mit dem Autofahrer jetzt objektiv kaum vergleichen kann.Gerade ein Urteil gelesen, bei dem ein Steinewerfer (von der Autobahnbrücke) wg. versuchten Mordes verurteil wurde.
Mal abgesehen davon, dass Urteile ja glücklicherweise nicht von unser aller Vorstellungskraft abhängen, würdest du dir mit dem letzten Satz insofern widersprechen, dass er auch keine Tötungsabsicht haben kann, wenn er gar keine Absichten hat.Ich kann mir nicht vorstellen, das jemand, der so austickt wie der Augsburger Autofahrer, überhaupt noch denkt und/ oder Absichten hat.
Man darf nicht vergessen das es bei geschlossenen Verbänden nicht in erster Linie um Radfahrer geht. Bei BW und BOS entstehen langevKolonnen, dafür wurde ergänzend geregelt. Ob das für radfahrende geschlossene Verbände so anwendbar ist erscheint fraglich.Du hast mich glaube ich nicht ganz verstanden.
Ich habe nichts dagegen, dass man sich dieses Recht herausnimmt.
Dann muss man aber auch die damit verbundenen Pflichten übernehmen.
Wenn ich aber auf der HP von CM Augsburg nachsehe, kann ich davon leider nichts entdecken.
Gab doch auch schon einen oder (mittlerweile ggf.) mehrere Fälle bei denen Autofahrer die sich spontane Rennen geliefert haben wegen Mordes angeklagt und auch verurteil worden sind. Die haben garantiert auch keine Tötungsabsicht gehabt. Ich glaube zwar, dass der Fall den ich meine in spätere Instanz anders bewertet wurde, im ersten Moment ist eine Mordanklage und Verurteilung aber auch ohne das Vorliegen einer Tötungsabsicht möglich. Ggf. sogar in weiterer Instanz.Kannst du das mal verlinken? In meiner (kurzen) Recherche habe ich nichts gefunden, wo man nicht auch die Tötungsabsicht unterstellt hat.
spontane Rennen auf der Straße
Bedingter Tötungsvorsatz ist gegeben, wenn der Täter den Tod als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und dies billigt oder sich um des erstrebten Zieles Willen zumindest mit dem Eintritt des Todes eines anderen Menschen abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein (Willenselement). Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und er ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 ‒ 4 StR 482/19 Rn. 22 und vom 1. März 2018 ‒ 4 StR 399/17, aaO).
Jemanden nach einem verbalen Streit zu Verfolgen und ihm etwas anzutun, betrachte ich als Rache-Handlung. Rache auf irgendein Wort. Das Rächen dürfte doch Absicht sein, auch wenn das bei manchen Leuten wie im Effekt geschieht. Rache ist aber nicht Abwehr. Beides ist übrigens eine ziemlich männliche Verhaltensweise. Arme Männchen, die sich nicht beherrschen können. Sich zu beherrschen ist schwer, manch einer hat das nie gelernt.Ich kann mir nicht vorstellen, das jemand, der so austickt wie der Augsburger Autofahrer, überhaupt noch denkt und/ oder Absichten hat.
War ´ne ZDF Videotext Nachricht S. 155 (da steht gerade jetzt aber nur noch dei Überschrift.Kannst du das mal verlinken? In meiner (kurzen) Recherche habe ich nichts gefunden, wo man nicht auch die Tötungsabsicht unterstellt hat. Abgesehen davon sind Steinewerfer (wir reden in solchen Fällen ja nicht von einem Kieselsteinchen sondern von irgendwas > 5kg) auch nochmal ein anderes Kaliber, das man mit dem Autofahrer jetzt objektiv kaum vergleichen kann.
Mal abgesehen davon, dass Urteile ja glücklicherweise nicht von unser aller Vorstellungskraft abhängen, würdest du dir mit dem letzten Satz insofern widersprechen, dass er auch keine Tötungsabsicht haben kann, wenn er gar keine Absichten hat.
Gerade ein Urteil gelesen, bei dem ein Steinewerfer (von der Autobahnbrücke) wg. versuchten Mordes verurteil wurde.
Ich schätze, da gibt es erst mal eine 2jährige Führerscheinsperre. Also erst am 20. Geburtstag.und am 18. Geburtstag geht's mit dem frisch erhaltenen Führerschein
Der Einzelfall ist halt etwas sehr Seltenes.Ich spiel jetzt mal den Provokateur und frag:
Gibt es signifikante Unterschiede in richterlichen Urteilen bzw. Anklagen, ob Autofahrer oder Radfahrer etc, mit Steinen beworfen wurden?
Gibt es, und ja welche, Unterschiede wann "Raser/illegale Rennen" wie und wieso als fahrlässige Tötung/Totschlag/Mord eingeschätzt werden/angeklagt werden?
2 Jahre Sperre hat in meinem Wohnort einer bekommen für Fahren ohne Führerschein (mit 17) und fälschen der Zulassungsstempel (selbst gemalt). Ohne Unfall oder andere Vorkommnisse.Ich schätze, da gibt es erst mal eine 2jährige Führerscheinsperre. Also erst am 20. Geburtstag.
Geht überhaupt mehr als 2 Jahre?2 Jahre Sperre hat in meinem Wohnort einer bekommen für Fahren ohne Führerschein (mit 17) und fälschen der Zulassungsstempel (selbst gemalt). Ohne Unfall oder andere Vorkommnisse.
Es geht auch noch mit MPU. Dann muss er erst die bestehen, bevor er in zwei Jahren einen Führerschein machen darf.Geht überhaupt mehr als 2 Jahre?
Ein Freund von mir hat (in grauer Vorzeit) auch 2 Jahre Sperre bekommen wg. Mofa-Frisieren. Das Ding fuhr >100.
Das kenne ich. Wenn man so nachdenkt, gibt es aber auch nichts zu diskutieren für viele Leute. Man hat den Autofahrer beim Autofahren gestört und er weiß, dass er nicht recht gehandelt hat. WArum fuchtelt es sonst herum?Heute mal so einen vom Typ "30-40cm sind genug Abstand"-Überholer zur Rede stellen wollen, weil er 50 Meter weiter natürlich an einer roten Ampel zum Stehen gekommen ist.
Ich glaube es war ihm sehr unangenehm, da er mich zunächst ignoriert hat und als ich an seine Scheibe geklopft habe und ihm mit Handzeichen versucht habe zu erklären, was Abstand bedeutet, hat er nur genervt mit seinen Armen rum gefuchtelt, aber keine Spur von Diskussionsbereitschaft oder so, Fenster blieb oben...
Genau so ist das, und wenn da gerade schön rechts ein paar fiese Schlaglöcher sind, durch die man ungerne durchrauschen möchte, ist das ebenso egal. Der Radfahrer hat rechts zu fahren und Punkt.Das kenne ich. Wenn man so nachdenkt, gibt es aber auch nichts zu diskutieren für viele Leute. Man hat den Autofahrer beim Autofahren gestört und er weiß, dass er nicht recht gehandelt hat. WArum fuchtelt es sonst herum?
Ich bekam bei solchen Ansprechversuchen öfters mitgeteilt, nicht er/sie (der/die Autofahrer/in) hätte zu nah überholt, sondern ich als Radfahrer wäre mitten auf der Straße und nicht rechts gefahren. So kann man das sehen. Sehr viele Autofahrer kennen weder Dooring, noch Hochborde oder scharfe Abbruchkanten. Nur wenn man ihren Lack berührt, explodieren sie. Tja.
Ich fahre bisher nirgendwo lieber Rad als in Spanien, denn die allermeisten Autofahrer machen einen schon fast unangemessen riesigen Bogen beim Überholen.