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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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ich wette der Planer ist da noch nie mit dem Rad gefahren
 
Ohne blauen Lolli jenseits der Abbiegespur gibt's wirklich keinen Anlass, der zu folgen, es sei denn, man will es unbedingt.
 

Ich habe nix verstanden, aber da gibt es wohl auch nix zu verstehen
Faszinierend, was alles zur Verteidigung der "Autostraße" gemacht wird.....
Oder glaubt ein Planer von soetwas wirklich, fĂŒr Sicherheit zu sorgen
 
WĂ€re sicher auch ein Kandidat fĂŒr den Pannenflicken.
 
Ohne blauen Lolli jenseits der Abbiegespur gibt's wirklich keinen Anlass, der zu folgen, es sei denn, man will es unbedingt.
Ohne blauen Lolli darf man der VerkehrsfĂŒhrung gar nicht folgen.
Sonst wĂŒrde man illegalerweise auf dem linksseitigen Radweg fahren und Geisterfahrer spielen.
Das MUSS durch einen blauen Lolli angeordnet oder durch "Radfahrer frei" freigegeben sein.
Ist hier aber nicht der Fall, ergo unzulÀssig dort zu fahren.
 
In der Freiburger Gegend gibt es oft die linkseitigen Radwege innerorts mit Lolli. Ansprechen der Verwaltung ist aber verboten - das ist so genehmigt und ist gut so - die RĂ€der mĂŒssen ja von der Straße.
 
Ich denke das stimmt, was du schreibst. Aber was ist mit den Radfahrersymbolen auf der Straße? Haben diese eine rechtliche Relevanz? Die Autofahrer sehen die aufwendig auf die Straße gezeichneten Radfahrer und sind meistens nicht sehr versiert in der STVO hinsichtl. Radfahrer und Ă€rgern sich dann ĂŒber die Radfahrer, die auf der Straße weiterfahren.
 
Zuletzt bearbeitet:

ich wĂŒrde behaupten, dass sich die meisten Autofahrer sowieso Ă€rgern sobald sie Radfahrer auf "ihrem zugestandenen Weg" sehen. Und wenn es dann noch welche sind, die das als FreizeitbeschĂ€ftigung betreiben.... da liegt der Gedanke doch nah, dass die gefĂ€lligst ins Fitness-Studio gehen sollten....
 
Auf dem linken Weg ist ein Rad mit Pfeil aufgepinselt. Das hat zwar keine rechtliche Bindung, aber spricht schon deutlich gegen ein Verbot, weswegen dich sicherlich jeder Richter freisprechen wĂŒrde, wenn du diesen Weg "unzulĂ€ssig" benutzt hast .
 
Ich will den Weg ja gar nicht benutzen, da ich nach 500 m wieder die Straßenseite wechseln mĂŒsste. Ich verstehe das wie du, dass die Pfeile kenne rechtliche Bindung haben und ich den Weg nicht benutzen muss.
 
Das wird wohl so sein. Sehe ich genauso!
Ändert aber nichts daran, dass es bei strenger Auslegung der StVO regelwidrig wĂ€re.
 
Ja, aber das Verschulden liegt bei der Verwaltung.
Gibt ja leider viele klar als Radwege gedachte Wege, die rechtlich keine sind, welche dich als Radfahrer dann haftungstechnisch schlechter stellen, wenn du sie benutzt.
 
Ă€hm sorry aber ein ganz klares nein.
Der Dame auf dem Fahrrad kommt wahrscheinlich eine Teilschuld zu, da sie auf der flaschen Seite gefahren ist, aber die Hauptschbuld hÀttest du getragen, da du als Linksabbieger der Querenden Verkehr zu passieren hast!
 
Bei mir in der Ecke gibt es eine Straße ohne Radweg, in der alle 500 Meter Hochbord-Straßenbahnhaltestellen sind. Davor wird der Radverkehr jeweils per Linien auf den Gehweg gefĂŒhrt. Auf dem gibt es zwei Streifen, die hinter den Wartezonen vorbeifĂŒhren. Der linke ist rot gepflastert (fĂŒr Radler), der rechte grau (fĂŒr FußgĂ€nger). Beide ausreichend breit.

Das ist ja eigentlich eine nette Idee und die Intention ist klar. Es gibt aber keinerlei Schilder. Nicht einmal Piktogramme.

Wenn du da jetzt mit einem unachtsamen FußgĂ€nger kollidierst, hast du vermutlich das Nachsehen. Sogar wenn du Schrittgeschwindigkeit fĂ€hrst, was du mĂŒsstest, wenn da wenigstens "Radfahrer frei" stĂŒnde.
 

Das hat mich prompt an diese folgende Stelle meiner alten Heimat erinnert.

Dort verlĂ€uft auf der Straße ein Radstreifen die ganze Zeit. Nur an den mittigen FußgĂ€ngerinseln wird der Radweg auf den Fußweg verlegt, direkt nach der Verengung wieder retour auf die Straße.



Ein schönes Zeichen der Verwaltung, dass, wenn es rechtlich zu eng zum ĂŒberholen wird, auch wenn nur fĂŒr 5 Sekunden, hat der Radfahrer gefĂ€lligst runter von der Straße zu sein. Ein wirkliches Miteinander sieht mMn anders aus.
 
in der Theorie darf der Autofahrer im Bereich der Verkehrsinsel auch nicht am Radfahrer vorbeifahren, sofern der der Mindestabstand nicht einhalten kann. Wenn der Radfahrer eher links fÀhrt, hat der Autofaher im Leben nie einen ausreichenden Abstand.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke mal bei Bordsteinen gilt der Mindestabstand nicht, da es getrennte Fahrbahnen sind.
 

Na das meint ich ja. Damit der Autofahrern an der Höhe nicht gezwungen wird geduldig zu sein, um dann nach der Insel den Radfahrer zu ĂŒberholen - wenn er dort auf einen trifft - wird der Radler gezwungen auf den Radgehweg auszuweichen. Vertane Chance der Verwaltung.
 
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