Einer späteren Auskunft der Polizei zur Folge gilt in diesem Zusammenhang auch ein Schlag auf / gegen das Auto als "Notwehr" (Abwehrhandlung bei Gefahr gegen Leib oder Leben) - wenn andere Mittel nicht (mehr) zur Wahl stehen.
Betonung: ....wenn andere Mittel (Flucht, Bremsen, Ausweichen, etc.) der Gefahrenabwehr nicht zur Verfügung stehen.....
Tritt in Kraft mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Ist noch nicht passiert. Wann das passiert, weiß man höchstens im BMVI. Aber wahrscheinlich hat man dort gerade andere Sorgen.Mal noch ne andere Frage in die Runde, ab wann gilt eigentlich in Deutschland das Gesetz mit dem Mindestabstand? Oder gilt das schon?
Also bitte - da muss ja noch Luft nach oben bleiben bei den Formulierungen.Das Auto rammte den Radfahrer ist die richtige Formulierung, nicht dieses schöngewaschene, verharmlosende...…..
Gerade ist wirklich wieder viel los...
Kennt ihr das: Da kommt ein Auto und berührt einfach euer Fahrrad?
https://www.augsburger-allgemeine.d...und-bringt-den-Radler-zu-Fall-id57219861.html
...schuld war wieder das dumme Auto.
Das wird in der Zukunft besser...
Lebenserlaubnisschein gleich mit abgeben....er hat einen Radfahrer zum Sturz gebracht, der dann leichte Schürfwunden hatte, an Auto und Fahrrad ist ein Sachschaden von 200€ entstanden....und Du sprichst ihm die Lebenserlaubnis ab.....Sicherheitsabstand FALSCH EINGESCHÄTZT?! Und dann den Radfahrer "berührt mit dem Spiegel"???? Echt jetzt? Wie kann man denn so derart fehlinterpretieren was 150cm und was offenbar 2cm sind??? 3 Punkte auf dem Arm?
Solche Leute sollten direkt Auto, Führerschein und Lebenserlaubnisschein gleich mit abgeben ? Aber Hauptsache jeder auch blind, taub und blöde darf noch mit der Mordkiste durch die Gegend wüten... ist in DE schliesslich ein Menschenrecht! ?
'Frauen am Rande des Nervenzusammenbruchs'...kann man nur mit grosser Gelassenheit entgegentretenDieser Beitrag ist einfach nur zum kotzen.....
Das ist ein generelles Problem und hat oft weder was mit dem Gesundheitszustand, noch mit dem Alter zu tun.Mit dem Thema wird man sich in einer alternden Gesellschaft, mit vermehrt Auto-fahrenden Demenz-Erkrankten, immer mehr auseinandersetzen müssen.
Auch Du wirst irgendwann noch "blind, taub und blöde" in fortschreitender Demenz durchs Leben wackeln - hoffentlich nimmt Dir dann einer der jungen Radsportdynamiker den Lebenserlaubnisschein ab.Sicherheitsabstand FALSCH EINGESCHÄTZT?! Und dann den Radfahrer "berührt mit dem Spiegel"???? Echt jetzt? Wie kann man denn so derart fehlinterpretieren was 150cm und was offenbar 2cm sind??? 3 Punkte auf dem Arm?
Solche Leute sollten direkt Auto, Führerschein und Lebenserlaubnisschein gleich mit abgeben ? Aber Hauptsache jeder auch blind, taub und blöde darf noch mit der Mordkiste durch die Gegend wüten... ist in DE schliesslich ein Menschenrecht! ?
Ich stelle körperliche Unversehrtheit über das Recht auf Autofahren.Auch Du wirst irgendwann noch "blind, taub und blöde" in fortschreitender Demenz durchs Leben wackeln - hoffentlich nimmt Dir dann einer der jungen Radsportdynamiker den Lebenserlaubnisschein ab.
Wobei ich mir nicht sicher bin, ob ich mich eher vor solchen Hass-Tiraden abgebenden Radfahrern fürchten sollte.....?
Da scheint mir, was das Existenzrecht anderer Menschen angeht, der Colt doch ziemlich locker zu sitzen......
Unbestritten. Aber jemandem deswegen das Recht auf Leben abzusprechen, wie es @Plautzilla tat, ist unsäglich.Ich stelle körperliche Unversehrtheit über das Recht auf Autofahren.
Und wenn die sensorischen und motorischen Fähigkeiten wie hier offensichtlich eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr zulassen, sollte eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit selbstverständlich sein.