Phonosophie
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Radhelme sind so konstruiert das sie brechen um die Aufprallenergie zu vernichten. Ansonsten bliebe der Helm heil und dei Kopf wäre kaputt.das ist ein Irrtum! Wenn der Helm, wie Du sagst, mehrfach gebrochen war, dann hat die Schutzfunktion des Helms versagt.
Die wenigsten Radfahrer fliegen Mit ihrem Gesicht oder Kinn wo gegen. Das ist Praxisfremd.Der Fahrradhelm schützt im Gesichtsbereich überhaupt nicht, und nicht nur dort, sondern auch im gesamten unteren Kopfbereich nicht.
Es hilft nichts den Feuerlöscher im Keller zu haben wenn der Dachstuhl brenntMan sollte sich über die Schutzfunktion keine Illusionen machen und das passiert leider und damit erreicht man genau das Gegenteil, dass Radfahrer verstärkt auf die eigene Sicherheit achten und dazu gehört das genaue Beobachten der anderen Verkehrsteilnehmer. Es hilft nichts einen Fahradhelm zu tragen und mit einer Hand zu fahren, weil man in der anderen den Status seines Handys checkt. Und das ist kein Witz, das habe ich heute wieder gesehen (bei einem jungen Radfahrer, der mir entgegen kam).
Das ist in dieser Absolutheit formuliert falsch. Integralhelme für Fahrradfahrer kann man kaufen. Der zugehörige Suchbegriff lautet "Full face":Der Fahrradhelm schützt im Gesichtsbereich überhaupt nicht, und nicht nur dort, sondern auch im gesamten unteren Kopfbereich nicht.
Du musst schon vollständig zitieren - ich schrub ja.....So einfach ist das nicht. Der Fahrer hat durch sein regelwidriges Verhalten erst die Gefahrensituation geschaffen.
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.....dass es nicht so einfach sein wird........... - da er lt. Polizeibericht keinen aktiven Anteil am Geschehen hatte (LKW abgestellt, Fahrer im Baumarkt), wird der Vorwurf der fahrlässigen Tötung schwierig zu verhandeln sein..... ......
S. vorstehend...........
Bei abgestellten Fahrzeugen ist die Betriebsgefahr erst einmal gering, aber je nach Verkehrsbehinderung, Sichtbarkeit, Beleuchtung, Parken direkt hinter der Kurve, auf Sperrflächen, etc. wieder höher.
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Wo soll der Unterschied sein ob ich da verbotswidrig Parke oder verkehrsbedingt anhalten muss? Habe ich im zweiten Fall eine Gefahrensituation geschaffen?So einfach ist das nicht. Der Fahrer hat durch sein regelwidriges Verhalten erst die Gefahrensituation geschaffen.
So einfach ist das nicht. Der Fahrer hat durch sein regelwidriges Verhalten erst die Gefahrensituation geschaffen.
Wo soll der Unterschied sein ob ich da verbotswidrig Parke oder verkehrsbedingt anhalten muss? Habe ich im zweiten Fall eine Gefahrensituation geschaffen?
wer schadensbedingt seinen LKW abstellen muss (weil technisch nicht mehr fahrbereit), den Warnblinker anstellt und dann von einem nicht guckenden Radler "getroffen" wird, ist auch der fahrlässigen Tötung zu bezeichnen
Jetzt nervt du nur noch!Wie ich es vermutet hatte: alle müssen mitdenken bzw sind Schuld, nur der Radler nicht ...
Das heißt im Umkehrschluss: wer schadensbedingt seinen LKW abstellen muss (weil technisch nicht mehr fahrbereit), den Warnblinker anstellt und dann von einem nicht guckenden Radler "getroffen" wird, ...
Und du hast offensichtlich ein Problem zwischen Schuld und Mitschuld zu unterscheiden. Niemand hat hier von einer alleinigen Schuld des LKW- Fahrers geredet.Aber dem LKW-Fahrer nun die Schuld zu geben, dass der Radler offensichtlich den LKW "übersehen" hat, finde ich halt arg grenzwertig.
... Aber dem LKW-Fahrer nun die Schuld zu geben, dass der Radler offensichtlich den LKW "übersehen" hat, finde ich halt arg grenzwertig.
das ist ein Irrtum! Wenn der Helm, wie Du sagst, mehrfach gebrochen war, dann hat die Schutzfunktion des Helms versagt.
Der Fehler ist das der Radfahrer nicht nach vorne geguckt hat. Dann wäre das nämlich nicht passiert. Jeder Verkehrsteilnehmer hat aufmerksam zu fahren, auch der Radfahrer. Das der LKW Fahrer da nicht hätte stehen dürfen steht doch auf nem ganz anderen Blatt. Was würdest du denn sagen wenn ein PKW in nen LKW fährt der im absoluten Halteverbot steht? Auch wenn dem LKW Fahrer die alleinige Schuld zugesprochen wird, was nutztes dem Radfahrer?Wenn der Radfahrer den Radweg nicht benutzt, wird er sanktioniert. Benutzt er dagegen den zugeparkten Radweg und kommt dabei zu Tode, war das auch wieder nicht richtig: Er hätte eben besser aufpassen müssen.
Finde den Fehler !
Irtum Deinerseits. Bei den Fahrlässigkeitsdelikten wird die Kausalitätskette strafrechtlich etwas anders betrachtet als bei derDer Fehler ist das der Radfahrer nicht nach vorne geguckt hat. Dann wäre das nämlich nicht passiert. Das der LKW Fahrer da nicht hätte stehen dürfen steht doch auf nem ganz anderen Blatt. Was würdest du denn sagen wenn ein PKW in nen LKW fährt der im absoluten Halteverbot steht?
OK. Ich bin kein Jurist.Aber bleiben wir doch mal beim PKW der in nen stehenden LKW fährt und nehmen an das dabei der PKW Fahrer stirbt. Wie sieht es dann aus?Irtum Deinerseits. Bei den Fahrlässigkeitsdelikten wird die Kausalitätskette strafrechtlich etwas anders betrachtet als bei der
Regulierung zivilrechtlicher Sachschäden. Insoweit vergleichst Du Äpfel mit Birnen:
Hier ist ein Mensch gestorben. Das ist - auch rechtlich - etwas anderes als zwei Pkw, die ineinander fahren.
Ich kann das gerne rechtlich aufdröseln, fürchte nur, daß das zu nichts führt, weil Dir ganz einfach die Kenntnisse fehlen,
das zu verstehen.