Genau das scheint dem Richter ja auch unangenehm aufgestoßen zu sein.ICh frag mich nur, was wäre, wenn jemand wie wir da erwischt worden wären. Hätte die Staatsanwaltschaft auch durch Gutachten 139 kmh rausgefunden?...
ICh frag mich nur, was wäre, wenn jemand wie wir da erwischt worden wären. Hätte die Staatsanwaltschaft auch durch Gutachten 139 kmh rausgefunden? Ist ja schon fast wie der Hämatokritwert von 49,9 (alles noch gut) vom ollen Verbruggen mit 50 vorgegeben.
Ullrich ist wegen eines Verkehrsdeliktes aus dem Jahr 2007 vorbestraft, daher schauen die vermutlich nochmal genauer hin. Das hat wohl eher nichts mit Leuten wie "uns" oder "normalen" Leuten zu tun. Meint ihr, es interessiert in der Schweiz auch nur irgendwen, dass der mal angeblich die Tour gewonnen hat und deswegen einen Starbonus hat?....Ich frage mich, ob es bei einem "normalen" Unfallverursacher überhaupt ein Gutachten gegeben hätte. Zumindest bei uns ist das bei einem VU mit leicht verletzten Personen nicht üblich. In der Schweiz mag das anders sein.
In einem gebe ich Dir recht, es ist nur ein normaler VU, aber ich behaupte zu wissen, dass auch ein normaler Unfallverursacher, welcher mit mit 1.4 o/oo Alkohol, mit einem gleichwertigen Verfahren in der Schweiz rechnen muss. In anderen Ländern geht das vielleicht glimpflicher ab..., in der Schweiz wird diesbezüglich wenigstens jeder gleich behandelt, aber das ich hierzulande auch die einzige Gerechtigkeit..Ich frage mich, ob es bei einem "normalen" Unfallverursacher überhaupt ein Gutachten gegeben hätte. Zumindest bei uns ist das bei einem VU mit leicht verletzten Personen nicht üblich. In der Schweiz mag das anders sein.
Ab einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um mindestens 60 km/h außerorts gibt es in der Schweiz eine deutliche Strafverschärfung (mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe). Da hat in diesem Fall die Frage, ob es (bei max. Tempo 80 km/h) "nur" 139 km/h oder mindestens 143 km/h gewesen sind, natürlich elementare Bedeutung.Ich frage mich, ob es bei einem "normalen" Unfallverursacher überhaupt ein Gutachten gegeben hätte. Zumindest bei uns ist das bei einem VU mit leicht verletzten Personen nicht üblich. In der Schweiz mag das anders sein.
Gutachten ist übertrieben. Das ist in der Regel ein Bericht von einem Spezialisten bei der Polizei. Wenn es nicht gerade ein Bagatellunfall ist, wird das schnell mal gemacht. Wenn die Polizei an die Unfallstelle kommt, kann sie selten von Auge beurteilen, wie hoch die Geschwindigkeiten waren. Wegen des Raserartikels macht man gerne ein Gutachten, wenn es nach einem Unfall mit einigermassen Geschwindigkeit aussieht.Ich frage mich, ob es bei einem "normalen" Unfallverursacher überhaupt ein Gutachten gegeben hätte. Zumindest bei uns ist das bei einem VU mit leicht verletzten Personen nicht üblich. In der Schweiz mag das anders sein.
Die Geldstrafe tut ihm wahrscheinlich nicht weh, aber mit der bedingten Freiheitsstrafe gilt er als vorbestraft. Ich möchte nicht mit ihm tauschen, abgesehen davon, dass wahrscheinlich nur ein Alki mit 1,8 Promille noch stehen kannIch finde es ein ziemlich mildes Urteil, wenigstens die Busse müsste höher liegen, auch wenn ich ihm es von Herzen gönne, dass sein "Geschäft" gut läuft. Wenigstens ist er in Sachen Rad immer noch eine gefragte Persönlichkeit.
http://www.janullrich.de/events.phpWas acht der Herr eigentlich sonst so momentan?
Deutschland verzeiht ihm nicht, dass er die Tour nicht mindestens noch mal gewonnen hat.
All denen kann man nur sagen, dann setzt euch selbst mal aufs Rad oder nehmt den Schläger in die Hand und macht es besser!