das gilt für komplette Fahrräder48,5% Antidumpingzoll
Gilt das nicht nur auf ganze Fahrräder und nicht auf Teile?
für mein verständnis: i.d.F. gehen die kreativen vom zoll davon aus eine privatperson dürfe keinen fertigen rahmen/rahmen-gabel-set erweben mit "günstigem" zollaufschlag von 23,7% - ein unternehmer/weiterverkäufer schon ?48,5% Antidumpingzoll...
Danke für die Links - ich kannte nur den dritten.
Das Problem ist, dass die Beamtin darauf beharrte, dass "Herstellung von Fahrrädern" bedeute, dass ich Hersteller - also Unternehmer sein muss.
Hallo, ich habe das gleiche Problem. Die Beamten beharren darauf, dass der Taric Code 8714911021 nur in Verbindung mit einer Bewilligung zur Endverwendung gilt. Im Rechtstext ist jedoch eindeutig von „unter 300 Stück oder Endverwendung“ die Rede. Können sie mir evtl die Antwort der Generalzolldirektion zusenden? Vielen Dank!Update: gestern Nachmittag bekam ich eine Mail von der zentralen Auskunft der Generalzolldirektion, in der mir haarklein auseinandergesetzt wurde, dass und warum ich den Antidumpingzoll nicht entrichten müsse. Als Service war als Anhang noch die Fundstelle der entsprechenden Vorschrift dabei.
Damit ging ich heute frohen Mutes zum zuständigen Zollamt - aber es kann nicht sein, was nicht sein darf - man setzte sich zusammen (irgendwann waren drei Leute damit beschäftigt), um das ganze nachvollziehen zu können. Nach einem Anruf bei der Generalzolldirektion und weiterer Diskussion wurde mir dann mitgeteilt, dass die Auskunft, die mir erteilt wurde völlig falsch sei und die entsprechende Vorschrift ja von 2012 sei, da müsse es etwas neueres geben. Schließlich - mittlerweile war schon eine gute halbe Stunde vergangen - kam einer der Beamten und meinte generös, dass sich die Kollegin viel Mühe gemacht habe und man mir jetzt unter Zuhifenahme einer anderen Bestimmung den Rahmen ohne die Erhebung des Antidumpingzolls überlassen würde. Ich konnte mir die Bemerkung gerade noch verkneifen, warum sie sich am Montag nicht schon die Mühe gemacht hat, aber ich dachte eine Eskalation ist nicht hilfreich. Auf meine Frage nach der Rechtsgrundlage bekam ich nur eine ausweichende Antwort.
Jedenfalls durfte ich dann nach Entrichtung des Drittlandzolls und der Einfuhrumsatzsteuer mit meinem Rahmen abziehen.
Ende gut, alles gut. Ich danke jedenfalls allen, die hier versucht haben, mir bei meinem Problem zu helfen.
Gruß, B.
Ich hatte heute in München dasselbe Problem. Selbst das Schreiben der Zolldirektion Dresden zeigte keine Wirkung, sie wollten eine Zollanmeldung. Ich habe mir die IZA mal angeschaut und bin etwas überfordert. Bei Ali hast du ja nur einen Shop?Der Weg, der meiner Meinung nach den meisten Erfolg verspricht, ist die direkte Anfrage bei der Generalzolldirektion in Dresden. Diese ist die Aufsichtsbehörde für die Zollämter. Man bekommt - nach meiner Erfahrung - schnell und kompetent eine Auskunft per Mail.
Ich habe dann eben gezahlt, und möchte nun das Geld zurück!!
@TheBikeMike ist nicht der erste und wird auch nicht der letzte sein, der einen Rahmen aus China kauft. Die Summe machts. Darum sollte es den Antidumpingzoll auch bei einem Rahmen geben. So schlimm wie das für den einzelnen Käufer auch sein wird.ah bei einem Rahmen?
Warum ?? Alle Radhändler / Hersteller die Rahmen / Fahrradteile aus China beziehen lassen sich ganz selbstverständlich vom Antidumpingzoll befreien.@TheBikeMike ist nicht der erste und wird auch nicht der letzte sein, der einen Rahmen aus China kauft. Die Summe machts. Darum sollte es den Antidumpingzoll auch bei einem Rahmen geben. So schlimm wie das für den einzelnen Käufer auch sein wird.