DerBergschreck
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Folgende Situation, Geschäftsstrasse: rechts der Gehweg, links daneben der Radweg, links daneben Strasse mit Strassenbahnschienen.
Jedes Jahr zur Weihnachtszeit gibt es vor einem Geschäft eine Weihnachsmarktbude, die genau auf dem Radweg steht. Dort gibt es dann ein Fahrradverbotsschild, auf dem Gehweg ein Fussgängerschild.
Da man wegen der Sturzgefahr durch die Strassenbahnschienen nicht links auf der Fahrbahn an der Bude vorbeifahren kann und auf dem Gehweg nicht darf, besteht an dieser Stelle de facto ein Radfahrverbot.
Gibt es eine rechtlich Möglichkeit, dies zu ändern? Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr oder ähnliches? Anzeige?
Liegt eine Genehmigung zur Sondernutzung vor?
Davon gehe ich mal aus. Die Frage ist wie man eine solche Genehmigung rechtlich anfechten kann. Generell wird hier dem wirtschaftlichen Interesse *eines* Geschäfts Vorrang vor dem aller Radfahrer erteilt, weil Radfahrer als die schwächste Gruppe angesehen wird. Ein Sperrung von Gehweg oder Strasse hätte einen grösseren Widerstand zur Folge.
Wenn ich das schon lese. Hast Du keine anderen Probleme, wo Du Deine Energie reinstecken kannst? Oder fahr doch `ne kleine Umleitung und verbrate da die Energie.Folgende Situation, Geschäftsstrasse: rechts der Gehweg, links daneben der Radweg, links daneben Strasse mit Strassenbahnschienen.
Jedes Jahr zur Weihnachtszeit gibt es vor einem Geschäft eine Weihnachsmarktbude, die genau auf dem Radweg steht. Dort gibt es dann ein Fahrradverbotsschild, auf dem Gehweg ein Fussgängerschild.
Da man wegen der Sturzgefahr durch die Strassenbahnschienen nicht links auf der Fahrbahn an der Bude vorbeifahren kann und auf dem Gehweg nicht darf, besteht an dieser Stelle de facto ein Radfahrverbot.
Gibt es eine rechtlich Möglichkeit, dies zu ändern? Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr oder ähnliches? Anzeige?
Wenn ich das schon lese. Hast Du keine anderen Probleme, wo Du Deine Energie reinstecken kannst? Oder fahr doch `ne kleine Umleitung und verbrate da die Energie.
Wenn ich das schon lese. Hast Du keine anderen Probleme, wo Du Deine Energie reinstecken kannst? Oder fahr doch `ne kleine Umleitung und verbrate da die Energie.
Ich habe kein Problem damit auf der Straße zu fahren und verzichte schon mal "gerne" auf einen Radweg.
...
Das ist hier aber keine Arbeitsstelle. Insofern ist die RSA hier nicht zutreffend.Laut RSA darf man dem Radfahrer auch mal das Absteigen und schieben zumuten.
Steig ab und schieb ein paar Meter .....
Meine Güte , ich fass es nicht .
Na, wenn das so ist, solltest Du als beschwerter Dritter Widerspruch gegen die erteilte Sondernutzungserlaubnis einlegen. Dann bekommst Du eine amtliche Begründung für die Maßnahme (und in manchen Bundesländern zusätzlich auch noch eine Gebührenrechnung). Wenn Du mit der Entscheidung und ihrer Begründung nicht zufrieden sein solltest, musst Du immer noch keine devote Unterwerfungshaltung zeigen, sondern kannst beim Verwaltungsgericht dagegen vorgehen. Erfolg wird das zwar voraussichtlich nicht haben, jedenfalls nicht mit so einer Begründung wie in Beitrag #4, Du kannst dann aber stolz auf Dich sein, mal allen richtig gesagt zu haben, was Sache ist (das Gefühl kostet dann allerdings Gerichtsgebühren).Deine devote Unterwerfungshaltung ist mir eben fremd.
Na, wenn das so ist, solltest Du als beschwerter Dritter Widerspruch gegen die erteilte Sondernutzungserlaubnis einlegen. Dann bekommst Du eine amtliche Begründung für die Maßnahme (und in manchen Bundesländern zusätzlich auch noch eine Gebührenrechnung). Wenn Du mit der Entscheidung und ihrer Begründung nicht zufrieden sein solltest, musst Du immer noch keine devote Unterwerfungshaltung zeigen, sondern kannst beim Verwaltungsgericht dagegen vorgehen. Erfolg wird das zwar voraussichtlich nicht haben, jedenfalls nicht mit so einer Begründung wie in Beitrag #4, Du kannst dann aber stolz auf Dich sein, mal allen richtig gesagt zu haben, was Sache ist (das Gefühl kostet dann allerdings Gerichtsgebühren).