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Alle Jahre wieder: Radwegsperrung wegen *einer* Weihnachtsmarktbude?

DerBergschreck

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Folgende Situation, Geschäftsstrasse: rechts der Gehweg, links daneben der Radweg, links daneben Strasse mit Strassenbahnschienen.
Jedes Jahr zur Weihnachtszeit gibt es vor einem Geschäft eine Weihnachsmarktbude, die genau auf dem Radweg steht. Dort gibt es dann ein Fahrradverbotsschild, auf dem Gehweg ein Fussgängerschild.
Da man wegen der Sturzgefahr durch die Strassenbahnschienen nicht links auf der Fahrbahn an der Bude vorbeifahren kann und auf dem Gehweg nicht darf, besteht an dieser Stelle de facto ein Radfahrverbot.

Gibt es eine rechtlich Möglichkeit, dies zu ändern? Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr oder ähnliches? Anzeige?
 

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Re: Alle Jahre wieder: Radwegsperrung wegen *einer* Weihnachtsmarktbude?
Folgende Situation, Geschäftsstrasse: rechts der Gehweg, links daneben der Radweg, links daneben Strasse mit Strassenbahnschienen.
Jedes Jahr zur Weihnachtszeit gibt es vor einem Geschäft eine Weihnachsmarktbude, die genau auf dem Radweg steht. Dort gibt es dann ein Fahrradverbotsschild, auf dem Gehweg ein Fussgängerschild.
Da man wegen der Sturzgefahr durch die Strassenbahnschienen nicht links auf der Fahrbahn an der Bude vorbeifahren kann und auf dem Gehweg nicht darf, besteht an dieser Stelle de facto ein Radfahrverbot.

Gibt es eine rechtlich Möglichkeit, dies zu ändern? Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr oder ähnliches? Anzeige?

Liegt eine Genehmigung zur Sondernutzung vor?
 
Bei einer Genehmigung (in dem Fall für den Geschäftstreibenden) sieht es schlecht aus und Du bist nur noch nicht an ganz andere Sperrungen gewöhnt. Wenn es ums Geld geht, da müssen Verkehrsteilnehmer Federn lassen und wenn es darum geht ob das nun Radfahrer oder Autofahrer betrifft, dann ist die Entscheidung bei den zuständigen Stellen ganz leicht gefällt.

Das auf den beiden Bildern ist in Bingen jedes Jahr der Fall und natürlich wird für Autofahrer extra eine Ein/Ausfahrt verändert sonst wären z.B. die Kunden eines Hotels von der Abfahrt abgeschnitten. Dass es Radtouristen gibt - diese Räder mit Gepäcktaschen am Vorder- und Hinterrad, die den Weg am Rhein entlang nehmen und dann da in die Falle fahren und sich dann darüber hinwegsetzen und den Weg durch den, zum Fahren verbotenen, Park nehmen, geht wahrscheinlich so lange gut, so lange nichts passiert. Am frühen Morgen werde ich da auch schon mal von solchen, für mich, plötzlichen Festaktivitäten überrascht und die folgenden Tage ist dann der Weg auf der viel befahrenen Hauptstraße angesagt (was für zart besaitete Radfahrer gewöhnungsbedürftig ist).
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Wenn der Rummel los geht bleibt wirklich nur noch Schieben übrig und leider gibt es sogar Stellen, die so zugebaut sind, dass es dann kaum ein Durchkommen gibt (da kommen z.B. 2 Kinderwagen nicht mehr aneinander vorbei, weil ein Autoscooter fast über die gesamte Breite geht).
 
Liegt eine Genehmigung zur Sondernutzung vor?

Davon gehe ich mal aus. Die Frage ist wie man eine solche Genehmigung rechtlich anfechten kann. Generell wird hier dem wirtschaftlichen Interesse *eines* Geschäfts Vorrang vor dem aller Radfahrer erteilt, weil Radfahrer als die schwächste Gruppe angesehen wird. Ein Sperrung von Gehweg oder Strasse hätte einen grösseren Widerstand zur Folge.
 
Davon gehe ich mal aus. Die Frage ist wie man eine solche Genehmigung rechtlich anfechten kann. Generell wird hier dem wirtschaftlichen Interesse *eines* Geschäfts Vorrang vor dem aller Radfahrer erteilt, weil Radfahrer als die schwächste Gruppe angesehen wird. Ein Sperrung von Gehweg oder Strasse hätte einen grösseren Widerstand zur Folge.

Frag doch mal bei demjenigen nach, der die Genehmigung erteilt hat.
 
Folgende Situation, Geschäftsstrasse: rechts der Gehweg, links daneben der Radweg, links daneben Strasse mit Strassenbahnschienen.
Jedes Jahr zur Weihnachtszeit gibt es vor einem Geschäft eine Weihnachsmarktbude, die genau auf dem Radweg steht. Dort gibt es dann ein Fahrradverbotsschild, auf dem Gehweg ein Fussgängerschild.
Da man wegen der Sturzgefahr durch die Strassenbahnschienen nicht links auf der Fahrbahn an der Bude vorbeifahren kann und auf dem Gehweg nicht darf, besteht an dieser Stelle de facto ein Radfahrverbot.

Gibt es eine rechtlich Möglichkeit, dies zu ändern? Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr oder ähnliches? Anzeige?
Wenn ich das schon lese. Hast Du keine anderen Probleme, wo Du Deine Energie reinstecken kannst? Oder fahr doch `ne kleine Umleitung und verbrate da die Energie.
Oder steig einfach ab und schiebe die paar Meter...
 
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Wenn ich das schon lese. Hast Du keine anderen Probleme, wo Du Deine Energie reinstecken kannst? Oder fahr doch `ne kleine Umleitung und verbrate da die Energie.


vielleicht hat er Kinder und für die ist so was dann ein Problem, was zum Desaster führen kann.

Ich habe kein Problem damit auf der Straße zu fahren und verzichte schon mal "gerne" auf einen Radweg. Aber das gilt nun mal nicht für alle Radfahrer und ich nehme mich selbst da nicht als Maßstab und wenn ich an meine Enkel denke, wenn die zum Radfahren kommen, dann kann es in wenigen Jahren (bzgl. der Infrastruktur) noch übler aussehen.

"Fahr Rad, tu was für die Umwelt .... damit die Autoverpester noch einen drauf satteln können."
"Fahr Rad, tu was für Deine Gesundheit ... bis Du platt gefahren wirst."
...
 
Ich habe kein Problem damit auf der Straße zu fahren und verzichte schon mal "gerne" auf einen Radweg.
...

An der von mir genannten Stelle ist die Sturzgefahr durch Strassenbahnschienen extrem hoch. Zwischen den Schienen und der Weihnachtsbude sind ca. 70 cm Abstand. Und im Bereich der Schienen ist alles rutschiges Kopfsteinpflaster.
 
Laut RSA darf man dem Radfahrer auch mal das Absteigen und schieben zumuten. Thema hatten wir heute bei einer Baubesprechung in Frankfurt, allerdings setzt sich Frankfurt über die RSA Richtlinie und verlangt einen Radweg/Fußweg von 1,6m breite, damit nicht geschoben werden muss. Da dies nicht einzuhalten ist, wird jetzt vermutlich ein Radweg voll gesperrt. Ok mir nur recht, denn arbeiten mit Bagger und Gerät bei vorbeilaufendem/fahrendem Verkehr ist Horror. Eine Genehmigung erteilt das Ordnungsamt bzw. die Verkehrsbehörde, wenn dir das also nicht sicher genug erscheint, versuche es dort zu klären. Cu
 
Deine devote Unterwerfungshaltung ist mir eben fremd.
Na, wenn das so ist, solltest Du als beschwerter Dritter Widerspruch gegen die erteilte Sondernutzungserlaubnis einlegen. Dann bekommst Du eine amtliche Begründung für die Maßnahme (und in manchen Bundesländern zusätzlich auch noch eine Gebührenrechnung). Wenn Du mit der Entscheidung und ihrer Begründung nicht zufrieden sein solltest, musst Du immer noch keine devote Unterwerfungshaltung zeigen, sondern kannst beim Verwaltungsgericht dagegen vorgehen. Erfolg wird das zwar voraussichtlich nicht haben, jedenfalls nicht mit so einer Begründung wie in Beitrag #4, Du kannst dann aber stolz auf Dich sein, mal allen richtig gesagt zu haben, was Sache ist (das Gefühl kostet dann allerdings Gerichtsgebühren).
 
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Na, wenn das so ist, solltest Du als beschwerter Dritter Widerspruch gegen die erteilte Sondernutzungserlaubnis einlegen. Dann bekommst Du eine amtliche Begründung für die Maßnahme (und in manchen Bundesländern zusätzlich auch noch eine Gebührenrechnung). Wenn Du mit der Entscheidung und ihrer Begründung nicht zufrieden sein solltest, musst Du immer noch keine devote Unterwerfungshaltung zeigen, sondern kannst beim Verwaltungsgericht dagegen vorgehen. Erfolg wird das zwar voraussichtlich nicht haben, jedenfalls nicht mit so einer Begründung wie in Beitrag #4, Du kannst dann aber stolz auf Dich sein, mal allen richtig gesagt zu haben, was Sache ist (das Gefühl kostet dann allerdings Gerichtsgebühren).

Hallo,

DAS war die bislang einzig konkrete Beantwortung der Frage.
Und dieser inhaltlichen Aussage ist nichts hinzuzufügen.

Gruß
 
Ich frage mich, wieso hier jetzt alle auf @DerBergschreck einprügeln. Wenn Radwege zugeparkt, mit Mülltonnen oder sonstigem blockiert werden, sind alle einhellig einer Meinung, dass das rücksichtslos ist und gar nicht geht. Wo genau ist jetzt der Unterschied zwischen geparktem Auto und Verkaufsbude?
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