DerBergschreck
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Folgende Situation, Geschäftsstrasse: rechts der Gehweg, links daneben der Radweg, links daneben Strasse mit Strassenbahnschienen.
Jedes Jahr zur Weihnachtszeit gibt es vor einem Geschäft eine Weihnachsmarktbude, die genau auf dem Radweg steht. Dort gibt es dann ein Fahrradverbotsschild, auf dem Gehweg ein Fussgängerschild.
Da man wegen der Sturzgefahr durch die Strassenbahnschienen nicht links auf der Fahrbahn an der Bude vorbeifahren kann und auf dem Gehweg nicht darf, besteht an dieser Stelle de facto ein Radfahrverbot.
Gibt es eine rechtlich Möglichkeit, dies zu ändern? Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr oder ähnliches? Anzeige?
Jedes Jahr zur Weihnachtszeit gibt es vor einem Geschäft eine Weihnachsmarktbude, die genau auf dem Radweg steht. Dort gibt es dann ein Fahrradverbotsschild, auf dem Gehweg ein Fussgängerschild.
Da man wegen der Sturzgefahr durch die Strassenbahnschienen nicht links auf der Fahrbahn an der Bude vorbeifahren kann und auf dem Gehweg nicht darf, besteht an dieser Stelle de facto ein Radfahrverbot.
Gibt es eine rechtlich Möglichkeit, dies zu ändern? Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr oder ähnliches? Anzeige?