Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Die "kreative Lösung" kann ja nicht darin bestehen, dass man durch Drohung mit Insolvenz die Teilnehmer zwingt, auf ihre berechtigten Ansprüche zu verzichten. Wenn der Veranstalter vom Startgeld einen Betrag für seine Kosten einbehalten will, muss er diese Kosten im Einzelnen nachweisen. Einen...
Rechtsprechung gibts zu "Corona-Fällen" bei Veranstaltungsabsagen noch nicht. Da wird aber einiges kommen. Grundsätzlich ist es so: Wenn die Veranstaltung wegen behördlicher Anordnungen abgesagt wird, muss der Veranstalter das Startgeld zurückzahlen, und zwar komplett. Manche Veranstalter...
Italien: Verbraucher müssen Gutschein anfordern
Ein Gesetz vom 27. April 2020 regelt die Lage neu: Statt Geld darf dem Verbraucher nun ein Gutschein angeboten werden, wenn er aufgrund eines öffentlichen Verbots nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann. Der Gutschein ist ein Jahr lang ab...