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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Es ist ja nun nicht so, dass es jetzt legal wäre und es keine Möglichkeiten der Bestrafung gäbe, wenn Schwachköpfe mit 160 km/h durch die Stadt brettern und das weiß auch jeder; auch die Schwachköpfe, die das machen.
Bin ja kein Jurist, meine aber gelesen zu haben, dass das i.d.R. im Moment als Ordnungswidrigkeit durchgeht, d.h. auch entsprechend lasch bestraft wird.
Schwierig ist ja immer auch oft die Frage: Rasen die nur oder fahren die ein Rennen? Oder rast einer oder fährt der alleine ein Rennen?
 
Man kann das Urteil bzw. dessen Begründung ja für angemessen halten - oder auch nicht.
Positiv in jeglicher Hinsicht wäre aber, wenn als Ergebnis dieses Urteils eine breite gesellschaftliche / juristische Diskussion losgetreten würde, wie man mit KFZ-Fahrern umgeht, die durch ihr Fehlverhalten den Tod eines Menschen (oder auch schwerste Verletzungen) in Kauf nehmen. Wenn über das genannte Urteil eine Neubewertung des allgemeinen Gefahrenpotezials von Kraftfahrzeugen und deren Lenkern auch in strafrechtlicher Hinsicht statt finden würde, nämlich dass bei bestimmtem Fehlverhalten auch mit der strafrechtlichen Würdigung nach §§ 211, 212 StGB gerechnet werden muss, hätte das mehr erzieherisches Potenzial als alle Verschärfungen des Bußgeldkatalogs zusammen.
Außerdem kann im Strafprozeß auch auf Schuldfähigkeit, Einsichtsfähigkeit, geistige / sittliche Reife, etc. des Angeklagten abgestellt werden - im Ergebnis kann das auch zu einem Urteil führen, dass den Angeklagten die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen absolut abspricht (lebenslanges Führerscheinverbot). Das schafft ein normales Bußgeldverfahren nach StVO nicht.

Dann will ich mal begründen, warum ich eine Verurteilung wegen Totschlags für besser gehalten hätte. In § 212 StGB steht in Absatz 1 "Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.". Die ganze angreif- und interpretierbare Argumentation um "bedingten Vorsatz" wäre in diesem Fall unnötig. Auch das beabsichtigte Strafmaß "Lebenslänglich" ist kein Grund, jemanden wegen Mordes zu verurteilen. § 212 StGB Absatz 2 "In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen." bietet die gleiche Bestrafungsmöglichkeit.
Ich bin mir sicher (ist ja bereits angekündigt), dass die Verteidigung in Revision gehen wird. Skeptisch bin ich, ob man von dem Ergebnis noch in den Schlagzeilen lesen wird.
Das ist richtig - oberflächlich betrachtet passte der 212 StGB besser.
Aber:
Der 212-er geht nicht ohne den 211 StGB. Der 212 StGB setzt voraus, dass die "Mörder-Eigenschaft" des 211 StGB nicht gegeben ist. Nur wenn sich nach eingehender Prüfung, Würdigung und Begutachtung des Angeklagten nach 211 StGB alle Welt zu dem Ergebnis kommt, dass die Voraussetzung, Mörder zu sein, nicht gegeben sind ("....ohne Mörder zu sein....") , kann auf § 212 StGB umgeschwenkt werden. Wenn auch nur ansatzweise die Möglichkeit besteht, dass die persönlichen Eigenschaften ("....Mörder ist, wer....") des Angeklagten für das Ergebnis ausschlaggebend waren, greift §211 StGB:
  • ".... Befriedigung des Geschlechtstriebs....": = Potenzgeprotze per Gaspedal :cool: , (juristisch leider nicht haltbar, da in § 211 StGB anders gemeint.)
  • "....niedrigen Beweggründen....": "Bei dem Rennen sei es ihm darum gegangen, "zu gewinnen und dadurch sein Ego aufzuwerten" - noch niedriger kann ein Beweggrund gar nicht sein, wenn danach Tote am Straßenrand übrig bleiben. (Niedrige Beweggründe (§ 211 StGB) sind Motive, die nach allgemeiner rechtlich-sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verachtenswert sind.)
  • "....mit gemeingefährlichen Mitteln....": ganz wichtig: Das KFZ wird hier als gemeingefährliches Mittel klassifiziert! (Gemeingefährlich (§ 211 II Gruppe 2 Var. 3 StGB) ist ein Tatmittel, dessen Wirkungsweise der Täter im Einzelfall nicht sicher zu beherrschen vermag und das eine Gefahr für eine unbestimmte Anzahl von Personen mit sich bringt.)
Dass bisher bei vergleichbaren Taten keine Mordanklage und gar Verurteilung vorgenommen wurde, ist eher der Mutlosigkeit der Staatsanwaltschaften und der Gerichte geschuldet, als dass es juristisch nicht möglich gewesen wäre.

Im Grunde dreht sich die Diskussion doch um den Vorsatz:

"Dolus eventualis („Eventual- oder bedingter Vorsatz“): Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs ist der bedingte Vorsatz gegeben, wenn der Täter „den Taterfolg für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat“. Der Eventualvorsatz ist grundsätzlich ausreichend, um Vorsatz für eine Tat zu begründen." (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsatz_(Deutschland))

Es dreht sich also um die Frage, was ein Täter gewusst haben kann oder gar gewusst haben muss. Anders gesagt: Waren sich die Täter bewusst darüber, dass sie mit ihrem Verhalten aktiv den Tod anderer Menschen herbeiführen könnten? 11 rote Ampeln und ~150km/h in der Innenstadt sprechen dagegen. Die Uneinsichtigkeit des einen Täters lässt mich allerdings daran Zweifeln, ob das Gefängnis der richtige Ort für ihn ist.
Solche Fragen nach Wissen, Wollen, Einsicht, Reue, etc. können nur im Strafrecht vernünftig aufgearbeitet werden. Für Taten, bei denen im Ergebnis Schwerstverletzte der Tote "übrig bleiben", gibt nur das Strafrecht ausreichend Möglichkeiten der Verurteilung - bis hin zur Sicherungsverwahrung auf Grund negativer Prognosen hinsichtlich des künftigen Gefährdungspotenzials. Auch hier hilft der Bußgeldkatalog nach der StVO oder das BGB wenig.

Insofern ist das Urteil in jedem Fall zu begrüßen. Wer bei entsprechenden Verkehrsverstößen mit einem Strafprozess rechnen muss, hält sich eher zurück, als jemand, der"nur 20 € Bußgeld" zu befürchten hat. Ob das Urteil bis zum BGH Bestand haben wird, wage ich auch zu bezweifeln, interessant wäre da aber die Begründung des BGH, mit der er das wieder an die nachgeordnete Instanz zurück verweißt.

Matze
 
Man kann das Urteil bzw. dessen Begründung ja für angemessen halten - oder auch nicht. ...
Nochmal: Wir reden hier über ein Urteil, das wir im Detail gar nicht kennen. Das gleiche gilt für den ihm zugrundeliegenden Sachverhalt.
Und die wenigsten hier werden in der Lage sein, ein gerichtliches Urteil in seiner rechtlichen Begründung nachzuvollziehen !

Und an diejenigen, die gerne "relativieren": Bitte mal daran denken, wie denn das eigene Urteil ausfiele, wenn der Bruder, die Schwester, die Mutter, der Vater totgefahren worden wäre ?
Im warmen Sessel sitzend schreibt es sich ja so leicht, wenn man selber nicht betroffen ist !
...Ob das Urteil bis zum BGH Bestand haben wird, wage ich auch zu bezweifeln, interessant wäre da aber die Begründung des BGH, mit der er das wieder an die nachgeordnete Instanz zurück verweißt. ...
Bis zum BGH wird das Urteil jedenfalls Bestand haben; die Frage ist, ob es auch noch nach dem BGH besteht. ;)
Der BGH ist ja grundsätzlich keine Tatsacheninstanz, so daß im Wege des anstehenden Revisionsverfahrens der BGH an die Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz gebunden ist.
Das angefochtene Urteil wird vom BGH insoweit nur auf Rechtsfehler überprüft.
Das ist schlecht für den Verurteilten. Eine "Zurückverweisung" durch den BGH ist übrigens nicht ganz so häufig. Man entscheidet dort auch gerne selber (wer es nachlesen mag: § 333, 354 StPO).
Egal wie das ausgeht: Ich will hoffen, daß die Verurteilten lebenslang Fußgänger bleiben.
Unter diesen Umständen die Fahrerlaubnis lebenslang zu entziehen, ist rechtlich gar kein Problem.
Das passiert leider viel zu selten.
 
Egal wie das ausgeht: Ich will hoffen, daß die Verurteilten lebenslang Fußgänger bleiben.
Unter diesen Umständen die Fahrerlaubnis lebenslang zu entziehen, ist rechtlich gar kein Problem.
Das passiert leider viel zu selten.

Das sehe ich allerdings genau so. Die charakterliche Eignung zum führen eines KFZ könnten diese beiden Delinquenten m.E. wohl kaum nachweisen.
 
Nochmal: Wir reden hier über ein Urteil, das wir im Detail gar nicht kennen. Das gleiche gilt für den ihm zugrundeliegenden Sachverhalt.
Und die wenigsten hier werden in der Lage sein, ein gerichtliches Urteil in seiner rechtlichen Begründung nachzuvollziehen !

Und an diejenigen, die gerne "relativieren": Bitte mal daran denken, wie denn das eigene Urteil ausfiele, wenn der Bruder, die Schwester, die Mutter, der Vater totgefahren worden wäre ?
Im warmen Sessel sitzend schreibt es sich ja so leicht, wenn man selber nicht betroffen ist !

Bis zum BGH wird das Urteil jedenfalls Bestand haben; die Frage ist, ob es auch noch nach dem BGH besteht. ;)
Der BGH ist ja grundsätzlich keine Tatsacheninstanz, so daß im Wege des anstehenden Revisionsverfahrens der BGH an die Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz gebunden ist.
Das angefochtene Urteil wird vom BGH insoweit nur auf Rechtsfehler überprüft.
Das ist schlecht für den Verurteilten. Eine "Zurückverweisung" durch den BGH ist übrigens nicht ganz so häufig. Man entscheidet dort auch gerne selber (wer es nachlesen mag: § 333, 354 StPO).
Egal wie das ausgeht: Ich will hoffen, daß die Verurteilten lebenslang Fußgänger bleiben.
Unter diesen Umständen die Fahrerlaubnis lebenslang zu entziehen, ist rechtlich gar kein Problem.
Das passiert leider viel zu selten.
Das Problem ist nur, dass es solche wenig kümmert, dass sie keinen Führerschein haben. Hier in der Stadt hat vor ein paar Wochen ein 22 Jähriger mit seinem Maserati Nachts vier Autos zerlegt und hatte schon keinen Führerschein mehr. Paar Tage später ist er auf facebook mit einem neuen Auto zu sehen, welches die Polizei nicht mal schafft einzuziehen, weil der Papa es über eine Leasing Firma besorgt... Hoffe sie beobachten den gut.
Ein anderer wurde die Tage mit dem Benz des großen Bruder erwischt 20 Jahre und auch schon den Führerschein verloren. Wie gesagt solchen Zeitgenossen ist der Lappen ziemlich egal.
 
Wichtigere wäre, dass man mit der Gesetzesänderung mal voran kommt, sodass Autorennen eine Straftat sind.

Halte ich für kontraproduktiv, da sich dagegen trivial anverteidigen lässt wenn nicht irgendwo ein Papertrail mit Ausschreibung, Preisgeld oder Wetten auftaucht. “Natürlich war das kein Rennen, wir schauen uns nur gerne gegenseitig beim rasen zu“, was bis zu einem gewissen Punkt ja sogar wahr sein dürfte, zu zweit macht es denen bestimmt mehr Spaß als alleine. Und zum Beweis für die Freude am gucken wird ein YouTube-Account präsentiert, der jahrelang zuverlässig likes an einschlägige Videos ausgeteilt hat. Rennvorwurf gescheitert, bleibt ein Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit?

Das kann es ja wohl nicht sein, denn nicht das “Rennen“ ist das Problem, sondern die Art, wie wegen dem Rennen gefahren wurde. Wenn jemand aus anderen Gründen so fährt ist das kein Stück weniger schlimm.

Im übrigen würde man mit der Konzentration auf den Renncharakter Fälle wie den in Berlin (elf rote Ampeln???) mit solchen gleichstellen, wo sich Leute bewusst ein abgelegenes Stück Straße aussuchen, aber dann ihre eigenen Zuschauer totfahren (das kommt hier in der Provinz gelegentlich vor...). Das ist zwar auch übel, aber doch bei weitem nicht die gleiche “Qualität“.

Ich vermute, dass in Berlin die bewusste Auswahl möglichst öffentlicher Schauplätze (im Gegensatz zu irgendwelchen Gewerbegebieten o.Ä.) den entscheidenden Ausschlag hin zum Mordvorwurf gegeben hat - so lässt sich dann argumentieren, dass es nicht nur darum ging möglichst schnell zu fahren, sondern darum dort schnell zu fahren wo besonders viel auf dem Spiel steht. Das ist dann in etwa so wie wenn man mit unbeteiligten russisch Roulette spielen würde, da würde wohl auch kaum ein Bauchgefühl auf Totschlag plädieren.
 
Das Problem ist nur, dass es solche wenig kümmert, dass sie keinen Führerschein haben. Hier in der Stadt hat vor ein paar Wochen ein 22 Jähriger mit seinem Maserati Nachts vier Autos zerlegt und hatte schon keinen Führerschein mehr. Paar Tage später ist er auf facebook mit einem neuen Auto zu sehen, welches die Polizei nicht mal schafft einzuziehen, weil der Papa es über eine Leasing Firma besorgt... Hoffe sie beobachten den gut.
Ein anderer wurde die Tage mit dem Benz des großen Bruder erwischt 20 Jahre und auch schon den Führerschein verloren. Wie gesagt solchen Zeitgenossen ist der Lappen ziemlich egal.

Daneben gab es auch Fälle, dass Leute seit 20 oder 30 Jahren mit dem Auto gefahren sind, ohne einen Führerschein zu haben (sind bei stichprobenartigen Konrtollen aufgeflogen, nicht durch das Begehen von Straftaten mit dem Auto). Das ist wohl so wie mit dem Schwarzfahren-einige kommen durch, wenige werden erwischt). Allerdings ist es mir da schleierhaft, wieso man bei der Zulassungsstelle nicht den Führerschein vorlegen muss.
 
Daneben gab es auch Fälle, dass Leute seit 20 oder 30 Jahren mit dem Auto gefahren sind, ohne einen Führerschein zu haben (sind bei stichprobenartigen Konrtollen aufgeflogen, nicht durch das Begehen von Straftaten mit dem Auto). Das ist wohl so wie mit dem Schwarzfahren-einige kommen durch, wenige werden erwischt). Allerdings ist es mir da schleierhaft, wieso man bei der Zulassungsstelle nicht den Führerschein vorlegen muss.
Auto wird durch den Papa geleast, wenn sich der Sohn das dann krallt, kann man nichts machen. Außer den Vater dran kriegen, weil er sich strafbar macht jemandem ohne Führerschein sein KFZ zu überlassen. Aber Aussage der Polizei war, dass sie das Auto nicht einziehen können, da es der Leasinggesellschaft gehört, der Vater der Halter ist, aber der Sohn halt Bilder damit auf facebook hochlädt.
 
Auto wird durch den Papa geleast, wenn sich der Sohn das dann krallt, kann man nichts machen. Außer den Vater dran kriegen, weil er sich strafbar macht jemandem ohne Führerschein sein KFZ zu überlassen. Aber Aussage der Polizei war, dass sie das Auto nicht einziehen können, da es der Leasinggesellschaft gehört, der Vater der Halter ist, aber der Sohn halt Bilder damit auf facebook hochlädt.
Dazu dürfte in diesem Fall noch kommen, dass das keine armen Leute sind (wenn einer mit 22 Jahren mit einem Maserati rumfährt:rolleyes::confused:), die dann beste Beziehungen haben (dürften). Das heißt, auch wenn getreu dem Sprichwort "Die Katze läßt das Mausen nicht" der Knilch wieder einmal auffällt, der Handlungsspielraum der Polizei und Gerichte begrenzt ist, dem Typ nichts oder nicht viel passiert (Papis Scheckbuch wirds schon richten). Da kann man nur hoffen, dass bei seinen Extratouren mal jemand zu Schaden kommt, den weder Vaters' Scheckbuch noch das hiesige Rechtssystem interessiert, und eine außergerichtliche "Einigung" der etwas anderen Art herbeiführt.
 
Auto wird durch den Papa geleast, wenn sich der Sohn das dann krallt, kann man nichts machen. Außer den Vater dran kriegen, weil er sich strafbar macht jemandem ohne Führerschein sein KFZ zu überlassen. Aber Aussage der Polizei war, dass sie das Auto nicht einziehen können, da es der Leasinggesellschaft gehört, der Vater der Halter ist, aber der Sohn halt Bilder damit auf facebook hochlädt.

Man kann natürlich auch mal die generelle Frage stellen, was das eigentlich soll, Autos mit 300 oder 400 PS und wer überhaupt in der Lage ist, solche Geschosse zu fahren. Die Täter hier waren ein Angestellter einer Sicherheitsfirma und ein Arbeitsloser, Autos waren geleast, Täter mehrfach wegen Verkehrsdelikten vorher aufgefallen. Für derartige Fahrzeuge gibt es oft hohe Rabatte und so kommt dann jeder, dem es wichtig ist, den dicken Maxe zu machen, auch dran.

Es geht hier aber eigentlich weniger um das spezielle Urteil und dass es ein "Rennen" war, sondern die Frage, inwieweit dies Symbolcharakter haben oder einen Paradigmenwechsel einläuten kann oder soll.

Ich bin gespannt auf die Begründung von Vorsatz des Gerichts. Ich hoffe, die Begründung für die Annahme von Vorsatz zielt auf die Selbstverantwortung bei Fehlverhalten im Straßenverkehr. Unfälle werden von jeher wie Naturkatastrophen behandelt, aber sie passieren eben nicht einfach so, sondern werden verursacht. Aus (vermeidbarer) Unachtsamkeit, aus mangelndem Bewusstsein über die Gefährlichkeit des Fahrzeugs, aus Doofheit, aus kompletter Ignoranz gegenüber Gesetzen und Verkehrsregeln und manchmal eben auch mit bösen Absichten und krimineller Energie.

Einige Tage nach dem Unfall haben Radfahrer am Unfallort demonstriert. Welcher Radfahrer kennt das nicht, wenn er übelst geschnitten oder mit hoher Geschwindigkeit minimal eng überholt wird. Das ist nach meinem Verständnis nämlich auch Vorsatz: Im besten Fall: "Mir doch scheißegal, wenn der blöde Radfahrer hinknallt.", oft aber wohl auch: "Selbst schuld, wenn er sich den Hals bricht, was hat er auf MEINER Straße verloren."
 
Welcher Radfahrer kennt das nicht, wenn er übelst geschnitten oder mit hoher Geschwindigkeit minimal eng überholt wird. Das ist nach meinem Verständnis nämlich auch Vorsatz: Im besten Fall: "Mir doch scheißegal, wenn der blöde Radfahrer hinknallt.", oft aber wohl auch: "Selbst schuld, wenn er sich den Hals bricht, was hat er auf MEINER Straße verloren."
Und wie immer kommt dann nach ein paar Wochen, wenn überhaupt, das Schreiben von der Staatsanwaltschaft.

Das wird sich auch nach diesem Urteilsspruch nicht ändern.
 
Mord dachte ich immer ist, wenn man jemanden geplant tötet. Das es zum Unfall kommt war sicher nicht geplant, von daher würde ich auch sagen, wäre Totschlag oder fahrlässige Tötung (wo ja auch hohe Strafen verhängt werden können) evt. passender gewesen. Immerhin bleibt da kein Spielraum mehr nach oben, aber es gibt ja auch noch die klassischen Morde (wo jemand lange vorher plant jemand anderes zu töten. Das ist ja schon deswegen schlimmer, weil so jemand viel mehr Zeit hatte darüber nach zu denken). Diese müssten auch eigentlich höher bestraft werden. Geht aber in diesem Fall nicht mehr.

Ein Gutes hat dies auf jeden Fall. Es entsteht hoffentlich gerade ein Bewusstsein dafür, dass alle Opfer im Verkehr immer nur Unfälle sind. Gerade bei den Leuten die erst hupen und einen dann von der Straße drängen ist es klarer Vorsatz. Wenn diese Leute dann bald auch mal richtig bestraft würden, fände ich das gut. Denn eigentlich ist das Auto gerade die perfekte Mordwaffe. Weil derzeit noch fast reflexartig davon ausgegangen wird, es handle sich nur um einen Unfall.
 
Mord dachte ich immer ist, wenn man jemanden geplant tötet. Das es zum Unfall kommt war sicher nicht geplant, von daher würde ich auch sagen, wäre Totschlag oder fahrlässige Tötung (wo ja auch hohe Strafen verhängt werden können) evt. passender gewesen. ...

Das mag Deine Einschätzung sein. Sie hat aber mit der Rechtswirklichkeit gar nichts zu tun.
Strafrechtlich bedeutet "Vorsatz" eben nicht zwangsläufig planvolles, absichtliches Handeln.
Im Rahmen des Bedingten Vorsatzes ist es bereits hinreichend, wenn der Täter es für möglich hält,
daß der andere durch seine Tat umkommt.

Der Rechtssprache wird es leider immer wieder zum Verhängnis, daß sie dieselben Zeichen verwendet wie die Alltagssprache. So kann sich jeder Laie wortreich zu rechtlichen Problemen äußern, ohne daß dessen Ahnungslosigkeit sofort auffallen würde.
Die Chemiker haben es deutlich leichter:
Wer nicht genau weiß, was H2SO4 ist, versucht es gar nicht erst... .:D
 
Das sehe ich anders. Ich finde es grundsätzlich wichtig, dass Urteile im Großen und Ganzen von der Gesellschaft nachvollziehbar sind - immerhin ergehen sie im Namen des Volkes. Justiz, die sich abschottet, wird auf Dauer keine Akzeptanz und kein Vertrauen haben. Insofern wäre es wichtig, dass in den Medien mehr aufgeklärt wird und Rechtsprechung transparenter gemacht wird. Dazu gehört allerdings auch, dass Laien sich ein bisschen anstrengen, um zu verstehen. Und dazu gehört auch, zu respektieren, dass es ein langer und steiniger Weg bis zum Richteramt ist, den man nicht mit der Lektüre eines Wikipedia-Artikels abkürzen kann.
 
Man kann natürlich auch mal die generelle Frage stellen, was das eigentlich soll, Autos mit 300 oder 400 PS ...
Man kann auch gleich einen Schritt weiter gehen und die Frage stellen, welchen Sinn Autos in Großstädten machen. Der wirkliche "bilanzielle" Nutzwert eines Autos ist doch eher gering - weil es meistens herumsteht und Raum nimmt, der in Großstädten sinnvoll verwendet werden kann.
Daß es auch anders geht, hat z.B. die Stadt Wien begriffen und den Individualverkehr massiv zurückgedrängt: Durch Verbote und Anreize ! Nachdem das Geschrei anfänglich groß war, klappt das jetzt sehr gut, und die Dauerfahrkarten für den ÖPNV werden gekauft wie blöd... .
...Ich bin gespannt auf die Begründung von Vorsatz des Gerichts. Ich hoffe, die Begründung für die Annahme von Vorsatz zielt auf die Selbstverantwortung bei Fehlverhalten im Straßenverkehr. Unfälle werden von jeher wie Naturkatastrophen behandelt, aber sie passieren eben nicht einfach so, sondern werden verursacht....
Das ist ein Mißverständnis: Es geht in dem gerichtlichen Verfahren nicht um einen Unfall - der wäre ja per definitionem ein "unerwartetes" Ereignis - sondern um eine vorsätzliche Straftat, die von einem Täter begangen wurde. Die Begründung des Vorsatzes muß dann sein, daß der Täter den Taterfolg durch seine Handlungsweise in Kauf genommen hat. Das hat mit "Selbstverantwortung" am Rande bzw. gar nichts zu tun, denn natürlich weiß jeder normale Kraftfahrer, daß er für seine Fahrweise die Verantwortung trägt.
Von diesem "normalen" Verhalten ist der Täter abgewichen. Gerade deshalb wird er ja bestraft.
 
Das sehe ich anders. Ich finde es grundsätzlich wichtig, dass Urteile im Großen und Ganzen von der Gesellschaft nachvollziehbar sind - immerhin ergehen sie im Namen des Volkes. Justiz, die sich abschottet, wird auf Dauer keine Akzeptanz und kein Vertrauen haben.
In welchem Land lebst Du ? Natürlich ist die Rechtswissenschaft de facto "abgeschottet" - genau wie die Urteile, die im Detail nur wenige verstehen. Daß gesellschaftliche Prozesse und Urteile von der "Allgemeinheit nachvollziehbar" sein müßten, halte ich grundsätzlich für richtig.
Ich habe nur große Zweifel daran, daß das klappt, wenn die Hälfte der Bevölkerung sich morgens die Blöd-Zeitung und abends die 827. Folge von "Notruf Hafenkante" reinzieht.
Du bist da m.E. das "Potential" betreffend viel zu optimistisch, und ich bin doch gottfroh, daß wichtige Entscheidungen in den Gerichtssälen getroffen werden - und nicht noch großartig von der Masse "nachvollzogen" werden müssen.
Ich wünschte mir eine Sprache wie bei den Chemikern; dann ist endlich Schluß mit diesem sinnlosen Laiengeschwafel, und man merkt sofort, wenn einer Ahnung hat - oder auch nicht.:D
Dasselbe können wir dann auch bei der Fahrradtechnik einführen.:D
 
In welchem Land lebst Du ? Natürlich ist die Rechtswissenschaft de facto "abgeschottet" - genau wie die Urteile, die im Detail nur wenige verstehen. Daß gesellschaftliche Prozesse und Urteile von der "Allgemeinheit nachvollziehbar" sein müßten, halte ich grundsätzlich für richtig.
Ich habe nur große Zweifel daran, daß das klappt, wenn die Hälfte der Bevölkerung sich morgens die Blöd-Zeitung und abends die 827. Folge von "Notruf Hafenkante" reinzieht.
Die einen reden so, dass es die Allgemeinheit nicht versteht.
Die anderen reden so, dass die Allgemeinheit glaubt es zu verstehen.
Macht für mich keinen Unterschied.
 
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