Nochmal: Wir reden hier über ein Urteil, das wir im Detail gar nicht kennen. Das gleiche gilt für den ihm zugrundeliegenden Sachverhalt.
Und die wenigsten hier werden in der Lage sein, ein gerichtliches Urteil in seiner rechtlichen Begründung nachzuvollziehen !
Und an diejenigen, die gerne "relativieren": Bitte mal daran denken, wie denn das eigene Urteil ausfiele, wenn der Bruder, die Schwester, die Mutter, der Vater totgefahren worden wäre ?
Im warmen Sessel sitzend schreibt es sich ja so leicht, wenn man selber nicht betroffen ist !
Bis zum BGH wird das Urteil jedenfalls Bestand haben; die Frage ist, ob es auch noch
nach dem BGH besteht.
Der BGH ist ja grundsätzlich keine Tatsacheninstanz, so daß im Wege des anstehenden Revisionsverfahrens der BGH an die Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz gebunden ist.
Das angefochtene Urteil wird vom BGH insoweit nur auf
Rechtsfehler überprüft.
Das ist schlecht für den Verurteilten. Eine "Zurückverweisung" durch den BGH ist übrigens nicht ganz so häufig. Man entscheidet dort auch gerne selber (wer es nachlesen mag: § 333, 354 StPO).
Egal wie das ausgeht: Ich will hoffen, daß die Verurteilten lebenslang Fußgänger bleiben.
Unter diesen Umständen die Fahrerlaubnis lebenslang zu entziehen, ist rechtlich gar kein Problem.
Das passiert leider viel zu selten.