AW: Warum fahrt ihr keine Reifen mit Reflexstreifen?
Ich finde, die Optik spielt schon auch ne Rolle. Leuchtringel kämen mir nie ans Rennrad, selbst wenn ich sie mit dem
Reifen darunter geschenkt bekäme. Ich fahre aber trotzdem nachts und dann mit einem speziell dafür ausgestatteten Fahrrad, das zumindest Rennradattribute hat, jedoch, ich gebe es zu, den anforderungen der StVZO nicht Genüge trägt. Ich habe ne lizensierte Lampe vorne, eine bis zwei dergleichen hinten, diese diskreten Leuchtstäbchen in den Speichen, die hier schon wer erwähnt hat, Gummistrippse an den Unterschenkeln, an denen auf jeder Seite ein Blinklicht hängt und meist auch noch n Hosenband, das reflektiert. Wer mich damit nicht sieht, dem ist nicht zu helfen, egal ob er von der Seite oder von wo auch immer sonst kommt.
Am Rennrad setze ich mich konsequent über alles hinweg, was der Gesetzgeber fordert.
Es ist tatsächlich so, wie es schon angesprochen wurde, dass die Beleuchtung am Rennrad lose mitgeführt werden darf, nicht zwangsweise mit 6V betrieben sein muss und getrennt voneinander eingeshaltet werden kann.
Dies sind jedoch die Regularien fürs die aktive Beleuchtung.
Alles, was für Fahrräder an Rückstrahlern vorgeschrieben ist, MUSS strenggenommen auch am Rennrad unter welcher Gewichtsgrenze auch immer fest montiert sein. Also n weisser Strahler nach vorne, Pedalreflektoren nach vorne undhinten, n grosser undn kleiner roter Strahler nach hinten, mindestens zwei gelbe Reflektoren in jedem Laufrad zur Seite, die symetrisch angeordnet sind oder, alternativ diese Leuchtringel am Schlapfen, wobei auch von beiden Absicherungsarten gemsicht werden kann, wenn zumindest eine davon vollständig ist. Also Reflektoren in den Speichen vo und hi und hinten zB nen Reflexring zusätzlich, aber nicht vorne Reflektoren und hinten den Reflexring.
Dies steht nicht explizit in dem entsprechenden Paragraphen, impliziert das aber durch die Formulierung, ebenso wie vorgeschrieben ist, dass auch am Rennrad eine helltönende Glocke und zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremssysteme gefordert sind.
Selbst der Zusatz in der StVZO, dass der Fahrer für die Teilnahme an Rennen von den Regelungen in Bezug auf die Beleuchtung befreit ist, beinhaltet genaugenommen, dass er trotzdem die zwei
Bremsen und die
Klingel braucht...
Daraus können wir nun natürlich nach Praetor himmlische Horrorszenarien kreieren, Fakt ist aber, dass zwar in der jüngeren Vergangenheit einige der Passagen etwas aktualisiert wurden, die §§ 64-67 der StVZO aber in ihren Grundzügen aus dem Jahre 38 des letzten Jahrhunderts stammen und die jeweils festgeschriebenen und aktualisierten Passagen stets den in der Realität erhältlichen Beleuchtungsausrüstungen hinterherhinkt.
Ich bin mir aber sicher, dass ich mit meinem Signalbild deutlich als Radfahrer zu erkennen bin und damit auch gegen den Porsche-Prof. punkten könnte, oder denkst du, Praetor, dass mich der Professor vor Gericht trotz regelgerechter Radausrüstung rund machen können würde, weil ich ohne
Klingel gefahren bin?