BW-72
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Ich glaube, da hat jemand den grundsätzlichen Unterschied zwischen dem unbedingt schützenswerten und durch alle zu schützenden Nachwuchs unserer Gesellschaft und dem meist zum persönlichen Vergnügen gehaltenen Haustier nicht ganz verstanden.
Ein Kind muß sich unter allen Umständen möglichst gut entwickeln können und sollte deshalb auch Freiheiten geniessen, die andere in ihrer Freiheit durchaus einschränken können und leider ist auch mal die eine oder andere Gefährdung dabei. Das ist nicht zu vermeiden, gesellschaftlich so gewollt und das ist auch richtig! Nicht umsonst ist die Aufsichtspflicht bei Kindern kein so enges Netz wie die diversen Hundeverordnungen. Bei Kindern reicht es in der Nähe zu sein und alle haben Rücksicht zu nehmen, ein Hund muß notfalls an die kurze Leine weil er das Leben anderer eben unter gar keinen Umständen einschränken oder gefährden darf.
Ein Kind muß sich unter allen Umständen möglichst gut entwickeln können und sollte deshalb auch Freiheiten geniessen, die andere in ihrer Freiheit durchaus einschränken können und leider ist auch mal die eine oder andere Gefährdung dabei. Das ist nicht zu vermeiden, gesellschaftlich so gewollt und das ist auch richtig! Nicht umsonst ist die Aufsichtspflicht bei Kindern kein so enges Netz wie die diversen Hundeverordnungen. Bei Kindern reicht es in der Nähe zu sein und alle haben Rücksicht zu nehmen, ein Hund muß notfalls an die kurze Leine weil er das Leben anderer eben unter gar keinen Umständen einschränken oder gefährden darf.