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Urteile: Überholen und ausbremsen einer Rennradgruppe

rennrad2

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Hallo,
sind Euch irgendwelche Urteile oder Erfahrungen zu folgender Situation bekannt?

2-reihige Rennradgruppe auf Landstr. wird von Auto überholt, welches sich dann direkt vor der Gruppe und auch zu langsam wieder auf die rechte Spur einordnet und dadurch die Gruppe zwingt zu bremsen - Folge Massensturz und Verletzungen.
Die Versicherung argumentiert, wenn die ersten in der Gruppe noch ausweichen konnten, wären die hinteren selber schuld, wenn sie fallen.
Ich wäre Euch dankbar für Hinweise auf Urteile, Erfahrungen mit diesem Thema.
Gruss
 
Der ADFC hat einen Justitiar, der sicher nicht nur Urteile verfolgt, die Alltagsradler mit Lammfellsitz betreffen. Und ich vermute stark, dass der BDR auch so jemanden hat.
 
Es gilt auch hier die StVO, d.h. der Sicherheitsabstand ist einzuhalten, Windschattenfahren ist somit eigentlich nicht zulässig und Haftungsansprüche dürften -leider- kaum durchzusetzen sein.
Googeln nach "rennradgruppe windschattenfahren stvo" dürfte weitere Infos liefern, z.B. diese Quelle.
 
Habe ja keine Ahnung von Jura, aber bei den erwähnten Regelungen geht es darum, daß niemand Schadenersatz von einem Mitfahrer verlangen kann, wenn man sich in der Gruppe gegenseitig hinten rein semmelt.

D.h. IMO noch lange nicht, daß das Verhalten des PKWs in Ordnung war. Wenn es nicht in Ordnung war, dann kann man ihn vlt. hängen lassen, wird aber ggf. keinen oder nur geringen Schadenersatz bekommen.
 
Es gilt auch hier die StVO, d.h. der Sicherheitsabstand ist einzuhalten, Windschattenfahren ist somit eigentlich nicht zulässig und Haftungsansprüche dürften -leider- kaum durchzusetzen sein.
Googeln nach "rennradgruppe windschattenfahren stvo" dürfte weitere Infos liefern, z.B. diese Quelle.
Wenn ich den verlinkten Text aus dem Jahr 2001 richtig verstanden habe, geht es dort um Haftungsansprüche von Windschattenfahrern untereinander. Im o.g. Fall wurden die Radler aber von einem Autofahrer ausgebremst und dadurch zu Fall gebracht.
Dazu fallen mir laienhaft Begriffe ein wie "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung, fahrlässige Körperverletzung".
Für die sachgerechte Einordnung würde ich mich an Fachleute wenden.
 
- laut Schilderung hat der Autofahrer nicht extra gebremst
- ich verstehe es so, dass der Autofahrer knapp vor der Gruppe wieder eingescherrt hat.
- immerhin war es nicht so knapp, dass die ersten in der Gruppe noch reagieren konnten

Dazu fallen mir laienhaft Begriffe ein wie "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung, fahrlässige Körperverletzung".
Was bringt das dem TE?
Das hat doch nur Auswirkungen auf das evtl. Bußgeld für den Autofahrer und hat keinen direkten Einfluß auf die Schadensregulierung.
 
Zuletzt bearbeitet:
- laut Schilderung hat der Autofahrer nicht gebremst
- ich verstehe es so, dass der Autofahrer knapp vor der Gruppe wieder eingescherrt hat.
- immerhin war es nicht so knapp, dass die ersten in der Gruppe noch reagieren konnten
Er hat sie also aus-gebremst. Nach dem Überholvorgang sollte man zu den Überholten einen ausreichenden Sicherheitsabstand wahren. Und wenn man langsamer ist als die nachfolgenden, ist Überholen auch reichlich sinnlos...
§5:
Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.



(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
 
Herzlichen Dank für Eure Antworten.
Das Auto hat den Überholprozess nur ganz knapp geschafft bevor in der langezogenen Kurve (!) ein Auto auf der Gegenspur entgegenkam. Er ist dann mit langsamer Geschwindigkeit direkt vor der Gruppe eingeschert.
 
- laut Schilderung hat der Autofahrer nicht extra gebremst
- ich verstehe es so, dass der Autofahrer knapp vor der Gruppe wieder eingescherrt hat.
- immerhin war es nicht so knapp, dass die ersten in der Gruppe noch reagieren konnten
Er hat überholt und ist vor der Gruppe so langsam geworden, dass die Radler bremsen mussten. Ich vermute einfach mal, dass der Autofahrer gebremst hat,um langsamer zu werden.

Was bringt das dem TE?
Das hat doch nur Auswirkungen auf das evtl. Bußgeld für den Autofahrer und hat keinen direkten Einfluß auf die Schadensregulierung.
Könnte es schon haben, weil der Autofahrer die Stürze verursacht hat.
Aus der knappen Schilderung könnte man schon Vorsatz entnehmen, falls es nicht andere Gründe für den Autofahrer gab, langsamer als die Radlergruppe zu werden.
Das sind aber alles Mutmaßungen. Deswegen: Fachleute fragen.
 
Herzlichen Dank für Eure Antworten.
Das Auto hat den Überholprozess nur ganz knapp geschafft bevor in der langezogenen Kurve (!) ein Auto auf der Gegenspur entgegenkam. Er ist dann mit langsamer Geschwindigkeit direkt vor der Gruppe eingeschert.
Dann tritt hier nicht noch mehr Lawinen von Mutmaßungen und Spekulationen los, sondern wende Dich mit einer von mehreren Radlern bestätigten vollständigen Schilderung an einen der o.g. Fachleute.
Anzeige habt Ihr sicher schon erstattet?
 
vielen Dank für Eure Antworten.
Mit dem ADFC habe ich Kontakt aufgenommen
Vollständige Schilderung, Augenzeugenberichte habe ich. Liegt alles vor.
BDR hilft nicht weiter (man muss zu dem Zeitpunkt Mitglied gewesen sein)

Wichtig ist es z.B: Urteile zu kennen (m.E. durch Anwalt), Erfahrungen in ähnlichen Situationen, ich kann ja nicht der Einzige sein, dem sowas passiert ist.
Es geht im Prinzip um die Abwägung. lohnt sich eine Klage oder nicht. Und da sind Eure Kommentare schon hilfreich.
Ich brauche keine Rechtsberatung über die Newsgroup, aber Hinweise sind hilfreich.
 
@rennrad2, sprechen wir hier über einen geschlossenen Verband oder nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Autofahrer die selbst nicht Rennrad fahren unterschätzen die Geschwindkeit von Rennrädern, da sie die Erfahrungswerte von normalen Fahrrädern (10-20 km/h) ihrer Abschätzung zu Grunde legen. Das sorgt dann natürlich in der Umsetzung des Gedankens für Probleme.
 
Ich würde es zwar auch versuchen.
Aber mal ehrlich - wir haben doch alle gelernt, dass man so fahren muss, dass man im Sichtbereich jederzeit anhalten können muss.
Das ist bei Windschatten mal definitiv nicht der Fall.
Von daher sähe ich meine Chancen sehr schlecht....
 
Da steht aber auch ...

Radfahrer, die einen geschlossenen Verband bilden, dürfen zu zweit nebeneinander fahren. Es ist jedoch unbedingt auf ausreichenden Sicherheitsabstand sowohl zum Vordermann als auch zum Nebenmann zu achten - eine Gefährdung anderer Verbandsmitglieder ist jederzeit auszuschließen.

Klar fährt die Gruppe dicht zusammen, ist ja kein 1. Mai Ausflug mit Bieranhänger im Schlepptau. ;)
 
Ich würde es zwar auch versuchen.
Aber mal ehrlich - wir haben doch alle gelernt, dass man so fahren muss, dass man im Sichtbereich jederzeit anhalten können muss.
Das ist bei Windschatten mal definitiv nicht der Fall.
.
Ja, stimmt leider.
Wobei ich mich jetzt grad ernsthaft frage... wie ist man denn als geschlossener Verband erkennbar, wenn man ausreichenden Sicherheitsabstand wahrt? Meines Erachtens kann man im Verband von schnellen Fahrern gar nicht den nötigen Sicherheitsabstand (bei 30 km/h ~ 13m Bremsweg unter idealen Voraussetzungen) wahren, ohne den Status als Verband zu verlieren... ?
ani_confused.gif
 
Umgekehrte Situation:
Zumindest einen Teil des Schadens hat ein Radfahrer zu ersetzen, der durch sein verkehrswidriges Verhalten einen Auffahrunfall provoziert. Das gilt auch dann, wenn er diesen nicht unmittelbar ausgelöst hat.
Ein Radfahrer hatte bei Nacht ohne Fahrradbeleuchtung eine Straße bei Rot überquert. Den ersten zwei Fahrzeugen gelang es, noch rechtzeitig zum Stehen zu kommen. Der Fahrer des dritten Wagens fuhr hingegen auf seinen Vordermann auf, weil er einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten hatte und zudem unaufmerksam war.
Der Radfahrer argumentierte, die beiden ersten Fahrzeuge hätten ja noch rechtzeitig gebremst. Trotzdem verurteilte ihn das Gericht, 1/3 des entstandenen Schadens zu übernehmen. Den Radfahrer treffe eine erhebliche Mitschuld. Er habe die Bremsmanöver durch sein verkehrswidriges Verhalten provoziert und damit letztlich die Ursache für den Auffahrunfall gesetzt (OLG Kön, Az. 16 U 56/00).
Quelle: http://pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html

Der Autofahrer, der hinten rein gekracht ist, hat zwar selber einen Fehler gemacht (Sicherheitsabstand nicht eingehalten), bekommt aber trotzdem einen Teil des Schadens vom Verursacher ersetzt.
 
Interessant wäre mal, warum der PKW langsamer wurde?

Da gibt es klare Regeln:
  • Überholen darf nur wer wesentlich schneller fährt als der zu Überholende.
  • Bei unklarer Verkehrslage darf nicht überholt werden.
  • Wer überholt darf denjenigen, der überholt wird nicht behindern.
Gegen mindestens eine davon wird der PKW Fahrer wohl verstoßen haben. Wenn er abbiegen wollte hat er denjenigen, welcher Überholt wird (euch) behindert. Das er euch nicht nach dem Überholen davon gefahren ist, spricht nicht gerade für eine wesentlich höhere Geschwindigkeit. Wenn es ein Hindernis gab was er zu spät bemerkt hat, hat er bei unklarer Verkehrslage überholt. Außer einer technischen Panne und Vorsatz bleibt da nicht mehr viel über.
 
So in der Art erlebe ich das mehrfach pro Woche an Kreuzungen und Straßen in 30er Zonen, vor allem wenn ich dort an einer roten Ampel stehe: Auto überholt mich mit quietschenden Reifen und aufheulendem Motor um dann wegen Gegenverkehr vor mir eine Vollbremsung hinzulegen. Das ist genauso wenig erlaubt. Ich sehe das aber in aller Regel rechtzeitig kommen, da ich ja vorausschauend fahre. Normalerweise kann ich dann das stehende Auto bequem überholen, da ja noch Zeit ist, bis der Gegenverkehr dann mal ankommt. :D
 
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