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StVo-konforme Reflektoren am Rennrad - was nehmen?

weshalb der Gesetzgebe
Da gibt es internationale Vereinbarungen (für Kraftfahrzeuge), die um nationale Regelungen ergänzt werden können. Da bei werden auch technische Unterschiede berücksichtigt. Motorradbeleuchtung willst du vermutlich nicht am Fahrrad haben.
bzw. die Versicherung da einen Unterschied zwischen Radfahrer und Motorradfahrer machen
Versicherungen betrachten die (Haftpflicht-)Risiken. Diese sind bei Krafträdern deutlich höher als bei Fahrrädern. Deswegen muss für ein Kraftrad eine separate Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, bei Fahrrädern reguliert die (hoffentlich vorhandene) Privathaftpflichtversicherung.
 

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Re: StVo-konforme Reflektoren am Rennrad - was nehmen?
Es geht mir um die Seitenbeleuchtung.
Motorräder benötigen keine Speichenreflektoren. Vermutete der Gesetzgeber, dass die Speichen von Radfahrern unklarer zu erkennen sind und die Gefahr besteht, dass man da durch greift oder fährt?

Motorräder haben auch keine Pedalreflektoren. Obgleich die Breite bei Motorradfahrer min. genauso breit wie bei Fahrradfahrern ist, wenn nicht sogar teilweise breiter.
 
Die Gesetze sind gewachsen und man würde sie heute vielleicht anders machen, wenn man ganz neu anfangen würde. Fahrräder konnten früher nur sehr spärlich beleuchtet werden mangels besserer Technik. In der autozentrierten Gesellschaft entstand daraus das Glühwürmchen-Beleuchtungs-Gebot. Mit so einer Beleuchtung wurde man von der Seite noch schlechter gesehen als von vorne oder hinten, daher die Reflektoren.
Würde man objektiv nach den Unfallhäufigkeiten und -ursachen gehen, dann würde eine ganze Latte an technisch und persönlich umzusetzenden Maßnahmen zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer auf den Autofahrer zukommen. Da wäre nichts wie vorher.
 
Es geht mir um die Seitenbeleuchtung.
Motorräder benötigen keine Speichenreflektoren. Vermutete der Gesetzgeber, dass die Speichen von Radfahrern unklarer zu erkennen sind und die Gefahr besteht, dass man da durch greift oder fährt?

Motorräder haben auch keine Pedalreflektoren. Obgleich die Breite bei Motorradfahrer min. genauso breit wie bei Fahrradfahrern ist, wenn nicht sogar teilweise breiter.

Die Pedalreflektoren sind nicht in jedem Land nötig... in Deutschland ist Blinklicht verboten, in andren Ländern schon... Die Regelung der Speichenstickreflektoren ist murksig geschrieben..(jede Speiche, . es soll ja da durchaus deutliche Unterschiede in der Anzahl geben.. im Fall des umlaufenden Rings muß der silbern sein, bei den Sticks reicht es silbern zu reflektieren.).
Es muss nicht alles Sinn ergeben...
Es steht in dem Passus übrigens nirgends, dass die Speichen mit diesen Sticks beklipst werden müssen.
Ich habe schwarze Reflexfolie für meine Messerspeichen geschnitten und auf jede Speiche geklebt.
 
Ich habe schwarze Reflexfolie für meine Messerspeichen geschnitten und auf jede Speiche geklebt.
💡👍
Bevor ich mir einen Wolf suche, und womöglich doch das falsche erwische, wärst Du bitte so nett, und würdest Deine Quelle verlinken? Das wäre😘 - die Folie wäre perfekt für mein Erstrad, das Vorderrad ist (noch) ein Cosmic Carbon SSC ohne Aufkleber, das Hinterrad ein Trispoke, da ist reichlich Fläche vorhanden, und es fällt nicht auf:rolleyes:. Am Zweitrad sind silberne Alu-Hochprofiler dran, da muss ich erst was finden.
 
Es steht in dem Passus übrigens nirgends, dass die Speichen mit diesen Sticks beklipst werden müssen.
Ich habe schwarze Reflexfolie für meine Messerspeichen geschnitten und auf jede Speiche geklebt.
Na, na, na, du glaubst doch nicht wirklich, dass man es dir so einfach macht: selbstverständlich müssen auch die Sticks zugelassen sein, ein Stick hat die K-Nummer aufgedruckt und dieser muss am Laufrad sein.
 
Na, na, na, du glaubst doch nicht wirklich, dass man es dir so einfach macht: selbstverständlich müssen auch die Sticks zugelassen sein, ein Stick hat die K-Nummer aufgedruckt und dieser muss am Laufrad sein.
Und wo steht das? Nein ernsthaft wo soll das sein? Es wird weder auf die Größe eingegangen noch auf bauart zugelassene Teile.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht mir um die Seitenbeleuchtung.
Motorräder benötigen keine Speichenreflektoren. Vermutete der Gesetzgeber, dass die Speichen von Radfahrern unklarer zu erkennen sind und die Gefahr besteht, dass man da durch greift oder fährt?
Neuere Motorräder haben feststehende seitliche Reflektoren, meist an der Gabel und am Heck montiert. Diese sind Bestandteil der Typgenehmigung. Da die Typgenehmigung vorausgesetzt wird, gibt es wohl keine Regelung mehr in der StVZO.
Nachrüstung ist nicht erforderlich, Demontage hingegen lässt die Betriebserlaubnis erlöschen.
Dafür dürfen am Kraftrad Reifen mit Reflexstreifen gefahren werden (wohl für S-Peds) [§51a]
Motorräder haben auch keine Pedalreflektoren.
Aber Mofas, Mopeds(?) und S-Pedelecs. Also die langsamen Varianten der Krafträder.
Obgleich die Breite bei Motorradfahrer min. genauso breit wie bei Fahrradfahrern ist, wenn nicht sogar teilweise breiter.
Die Pedalreflektoren signalisieren demnach "langsames Zweirad (mit Tretunterstützung), das nicht schneller kann".
 
Und wo steht das?
In den Produktinfos zu den Sticks, die ich früher verwendet habe, aber z.B. auch hier auf der Produkseite von decathlon:
  • Kann statt der gelben Kunststoff-Speichenreflektoren verwendet werden, Voraussetzung: Alle Speichen im jeweilgen Laufrad sind mit Reflektorsticks ausgestattet. - Im Falle des Verlust eines Reflektorsticks muss dieser ersetzt werden.
  • Pro Laufrad muss mindestens ein Reflektorstick mit einem Prüfnummernaufdruck versehen sein.
Auf den üblichen Info-Seiten zur Beleuchtung nach StVZO kann ich es auch nicht finden.

Ich bin aber aus verschiedenen Gründen wieder von den Sticks abgekommen:
  • verschmutzen schnell und sehen dann sehr unansehnlich aus
  • schwierige Montage bei Messerspeichen
  • die o.g. b&m Reflektoren lassen sich bei Bedarf schnell montieren, aber auch wieder leicht abnehmen
 
Und wo steht das? Nein ernsthaft wo soll das sein? Es wird weder auf die Größe eingegangen noch auf bauart zugelassene Teile.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html(1) es dürfen nur bauartgenehmigte lichttechnische Einrichtungen verbaut werden
(5) regelt die seitlichen Reflektoren:
(5) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein. Die Längsseiten eines Fahrrades müssen nach jeder Seite mit
1.
ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder Felgen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder
2.
Speichen an jedem Rad, alle Speichen entweder vollständig weiß retroreflektierend oder mit Speichenhülsen an jeder Speiche, oder
3.
mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades
kenntlich gemacht sein.
 
In den Produktinfos zu den Sticks, die ich früher verwendet habe, aber z.B. auch hier auf der Produkseite von decathlon:

Auf den üblichen Info-Seiten zur Beleuchtung nach StVZO kann ich es auch nicht finden.

Ich bin aber aus verschiedenen Gründen wieder von den Sticks abgekommen:
  • verschmutzen schnell und sehen dann sehr unansehnlich aus
  • schwierige Montage bei Messerspeichen
  • die o.g. b&m Reflektoren lassen sich bei Bedarf schnell montieren, aber auch wieder leicht abnehmen
Jup
Ich hab grad kurz recherchiert. Das ganze nimmt Bezug auf einen weiteren Paragraph in der StVZO. Wenn man dann googelt kommt man zu einem Anhang , der eine Prüfung vorschreibt, die mir persönlich allerdings schwammig beschrieben ist ... (ich wage mal zu behaupten, wenn man an jeder Speiche was hat, dann wird kein Polizist von Paragraph xy reden, wenn ich schon eine gute halbe Stunde recherchieren musste, aber ja niemand hat sich hingesetzt und die beschriebene Prüfung durchgeführt ). Schön wie man sich in Paragraphen verstricken kann..

Wegen der Unzulänglichkeiten der Sticks bin ich auf die Klebefolie gekommen. Messerspeichen kein Problem, hohe Haltbarkeit, wird auch nicht unansehnlich und als Material selbst für den kfz Verkehr nach ECE 104 freigeben.


STVZO is halt einfach auch nicht besonders aktuell was die technischen Möglichkeiten angeht.
 
Ich hab grad kurz recherchiert. Das ganze nimmt Bezug auf einen weiteren Paragraph in der StVZO. Wenn man dann googelt kommt man zu einem Anhang , der eine Prüfung vorschreibt, die mir persönlich allerdings schwammig beschrieben ist ...
Eigentlich ganz einfach. Was (legal) angeschrauf werden muss, das steht im §67 StVZO. Hinsichtlich der Zulässigkeit kann man sich darauf stützen, dass typgenehmigte Teile ein Prüfzeichen "~Knnn" besitzen.
Wegen der Unzulänglichkeiten der Sticks bin ich auf die Klebefolie gekommen.
Die Stäbchen sind ja auch nichts anderes als mit Folie beklebte Plastikstäbchen. Hinsichtlich der Verschmutzung sehe ich bei der Folie keinen Vorteil gegenüber den Stäbchen. Fahre Felgenbremsen, mehr muss ich dazu nicht sagen...
STVZO is halt einfach auch nicht besonders aktuell was die technischen Möglichkeiten angeht.
Es steht den Herstellern frei, sich ihr Produkt typgenehmigen zu lassen. Wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind, sollte das ja kein unlösbares Problem sein. :D
 
Eigentlich ganz einfach. Was (legal) angeschrauf werden muss, das steht im §67 StVZO. Hinsichtlich der Zulässigkeit kann man sich darauf stützen, dass typgenehmigte Teile ein Prüfzeichen "~Knnn" besitzen.

Die Stäbchen sind ja auch nichts anderes als mit Folie beklebte Plastikstäbchen. Hinsichtlich der Verschmutzung sehe ich bei der Folie keinen Vorteil gegenüber den Stäbchen. Fahre Felgenbremsen, mehr muss ich dazu nicht sagen...

Es steht den Herstellern frei, sich ihr Produkt typgenehmigen zu lassen. Wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind, sollte das ja kein unlösbares Problem sein. :D
Die Folie ist glatt! Das ist ein ziemlicher Vorteil. Die Sticks , die ich mal hatte waren nicht glatt. Und die Reflexschicht war nicht weiter geschützt und wurde abgerieben. Dann bringt der Zauber auch nix mehr, es sei denn es geht nur um Bürokratieerfüllung.
 
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