Mein alltagstauglich ausgestattetes Pseudo-Rennrad braucht neue Speichenreflektoren. Auf meiner Suche nach optisch ansprechenderen Alternativen zu gelben Katzenaugen stieß ich auf dies hier:
http://www.classic-cycle.de/Oldtimer-Lampe-Reflektor/RING-Speichenreflektoren-weiss-2-Stueck.html
Der Händler warnt:
"Dieser Artikel ist speziell für die Verwendung an Oldtimer Fahrrädern konzipiert und darf auch nur an diesen Rädern verbaut werden: Dieser Artikel ist nicht nach StVZO Bauart geprüft und darf und wird deswegen nicht für andere Zwecke als für Oldtimer an eine deutsche Lieferadresse verkauft oder geliefert. Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie die ausschließliche Verwendung an Oldtimer Fahrrädern."
Ich verstehe das nicht, denn in der StVZO steht:
"Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit
1.mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder
2. ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades
kenntlich gemacht sein."
Diesem Wortlaut ("ringförmig zusammenhängende retroreflektierenden weiße Streifen in den Speichen") entsprechen die Teile doch haargenau.
Vielmehr genügen diese recht üblichen Sticks, die auf die Speichen gesteckt werden, dem Wortlaut offensichtlich nicht (nicht zusammenhängend), werben aber mit StVZO-Konformität auf der Packung.
Sonderregelungen für "Oldtimer-Fahrräder" kann ich in der StVZO nicht finden.
Kann mich jemand erhellen? (Bitte nicht mein Bestreben nach Gesetzeskonformität grundsätzlich in Frage stellen; mit ist klar, dass die Polizisten gern ein Auge zudrücken, wenn überhaupt etwas refelktiert usw.)
Danke im Voraus.
http://www.classic-cycle.de/Oldtimer-Lampe-Reflektor/RING-Speichenreflektoren-weiss-2-Stueck.html
Der Händler warnt:
"Dieser Artikel ist speziell für die Verwendung an Oldtimer Fahrrädern konzipiert und darf auch nur an diesen Rädern verbaut werden: Dieser Artikel ist nicht nach StVZO Bauart geprüft und darf und wird deswegen nicht für andere Zwecke als für Oldtimer an eine deutsche Lieferadresse verkauft oder geliefert. Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie die ausschließliche Verwendung an Oldtimer Fahrrädern."
Ich verstehe das nicht, denn in der StVZO steht:
"Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit
1.mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder
2. ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades
kenntlich gemacht sein."
Diesem Wortlaut ("ringförmig zusammenhängende retroreflektierenden weiße Streifen in den Speichen") entsprechen die Teile doch haargenau.
Vielmehr genügen diese recht üblichen Sticks, die auf die Speichen gesteckt werden, dem Wortlaut offensichtlich nicht (nicht zusammenhängend), werben aber mit StVZO-Konformität auf der Packung.
Sonderregelungen für "Oldtimer-Fahrräder" kann ich in der StVZO nicht finden.
Kann mich jemand erhellen? (Bitte nicht mein Bestreben nach Gesetzeskonformität grundsätzlich in Frage stellen; mit ist klar, dass die Polizisten gern ein Auge zudrücken, wenn überhaupt etwas refelktiert usw.)
Danke im Voraus.