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Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld bei 'nem Unfall

K

KLR

Hallo,

für mich (Helmträger und - Befürworter) eine nicht nachvollziehbare Begründung des Gerichtes:
Klick
... da spielt zuviel "Hätte, Würde, Könnte" und die Meinung von sog. Experteno_O hinein.
Wieder eine unklare Rechtslage im Strassenverkehr mehr :(


...dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird
Ja, - doch bin ich auch der Meinung, dass man sich nicht ankreiden lassen muß, wenn klare Regeln (StVO) nicht beachtet oder sogar missachtet werden.

MfG
KLR
 

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Re: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld bei 'nem Unfall
Na ja ...

„Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird.“

Man kann von vielen Dingen ausgehen.
 
Der nächste logische Schritt wäre, dass Fußgänger ebenfalls Helme tragen müssen, denn sie sind gleichermaßen im Straßenverkehr gefährdet
 
Zu dieser Begründung fällt mir wieder spontan dieses ein....

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Ich zitiere mal aus dem Artikel:

"Für Radfahrer bestehe zwar keine Helmpflicht, heißt es in der Begründung, aber sie seien im täglichen Straßenverkehr einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Es sei unzweifelhaft, dass ein Helm vor Kopfverletzungen schütze, auch sei die Anschaffung wirtschaftlich zumutbar. „Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird.“

Urteilsbegründungen dieser Art halte ich im Sinne von frei und selbstbestimmten Leben für brandgefährlich. Mit ein wenig Pantasie könnte man daraus die nächste Urteilsbegründung weiterentwickeln:

"Für Radfahrer bestehe zwar kein Fahrverbot, aber sie seien im täglichen Straßenverkehr einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Es sei unzweifelhaft, dass der Verzicht auf Radfahren vor Verletzungen schütze, auch sei der Verzicht auf Radfahren wirtschaftlich zumutbar. „Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens nicht Rad fährt.“

Ich kann garnicht so viel fressen, wie ich kotzen wollte!

Andreas
Fast immer mit Helm, zu seltenen Gelegenheiten bewusst ohne
 
Hallo zusammen,

Folgendes läßt sich je nach Gemütslage und Absicht in so ziemlich alles auslegen bzw ausfüllen::eek:

Für _________ bestehe zwar kein ____verbot, aber sie seien im täglichen ______(Leben/Umgang/Verkehr) einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt.
Es sei unzweifelhaft, dass der Verzicht auf ________ vor Verletzungen schütze, auch sei der Verzicht auf _______ wirtschaftlich zumutbar.
Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens nicht _______ ______.


MfG
KLR

PS mal so als unsinniges Beispiel:

Für Besteckbenutzer bestehe zwar kein Löffelverbot, aber sie seien im täglichen Umgang einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt.
Es sei unzweifelhaft, dass der Verzicht auf Löffel vor Verletzungen schütze, auch sei der Verzicht auf Löffel wirtschaftlich zumutbar.
Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens nicht seine Suppe mit dem Löffel isst.
 
Auch ohne ausgewiesener Jurist zu sein, kann sich jeder an einer Hand abzählen, was das für ein Murks ist: Warum sollten Radfahrer einem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt sein? Jede mögliche Begründung läuft darauf hinaus, dass man generell besser im bett bleibt.

Die nächste Instanz wird dieses Urteil wohl eher kassieren.
 
Auch ohne ausgewiesener Jurist zu sein, kann sich jeder an einer Hand abzählen, was das für ein Murks ist: Warum sollten Radfahrer einem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt sein? Jede mögliche Begründung läuft darauf hinaus, dass man generell besser im bett bleibt.

Die nächste Instanz wird dieses Urteil wohl eher kassieren.

Das war schon das OLG, da kommen nicht mehr viele nächste Instanzen ... :(
 
Viel interessanter als die Kommentare in einem RR-Forum sind in diesem Fall die Kommentare im Forum der FAZ.

Kommen doch auch die Leser dort, die nicht unbedingt verdächtig sind, dem Fahrradlobbyismus das Wort zu reden, zu den selben Ergebnissen wie wir hier.
 
Gerichte sind zwar unabhängig, aber dieses Urteil passt ausgesprochen gut in die derzeitige politische Landschaft. In Zeiten, in denen Liberalität, freiheitliches Denken und Bürgerrechte nicht gerade hoch im Kurs stehen, dafür der Staat immer mehr fürsorglich (man könnte auch sagen bevormundend oder überwachend) in die Lebensweise seiner Untertanen eingreift, wundert mich so etwas ganz und gar nicht. Es wird auch nicht mehr lange dauern bis zur Einführung der Helmpflicht. Schließlich muss der Bürger vor sich selbst geschützt werden. Ich fahre normaler Weise behelmt, aber spätestens dann leiste ich zivilen Ungehorsam...
 
Der nächste Richter gibt dann einer vergewaltigten Frau eine Teilschuld, weil sie es gewagt hat nachts und alleine durch die Strassen zu laufen.............

Das wäre in der Tat die logische Konsequenz aus der Urteilsbegründung des OLG Schleswig-Holstein.

Bedauerlich, sehr bedauerlich!
 
Also, wie bei dem bereits bekannten und länglich diskutierten Urteil des OLG München von vor 2-3?? Jahren:
Was sich eine Trommelpostille wie der Focus aus irgendeinem Urteil rauspickt, um möglichst viele Hits zu produzieren sollte jedem klar denkenden Menschen eigentlich völlig humpe sein.
Ohne weitere Informationen zu dem Fall ist jedwede weitere Diskussion Blödsinn.
Ganz ehrlich, wem das Wetter immer noch zu schlecht ist, um statt dessen radfahren zu gehen.....
 
Also, wie bei dem bereits bekannten und länglich diskutierten Urteil des OLG München von vor 2-3?? Jahren:
Was sich eine Trommelpostille wie der Focus aus irgendeinem Urteil rauspickt, um möglichst viele Hits zu produzieren sollte jedem klar denkenden Menschen eigentlich völlig humpe sein.
Ohne weitere Informationen zu dem Fall ist jedwede weitere Diskussion Blödsinn.
Ganz ehrlich, wem das Wetter immer noch zu schlecht ist, um statt dessen radfahren zu gehen.....

Es ist zu warm (jammer)! :D
 
Völlig Lächerliches Urteil. In die nächste Instanz gehen, mehr fällt mir dazu nicht ein.
 
In der FAZ erschien der selbe Text mit der Quellangabe DPA.
Da es tatsächlich derselbe Text ist. Was bringt uns das bzgl. des Urteils? Und was sagt das über die FAZ?

Rischtisch.....


Btw.: wo ich gerade mal beim Schimpfen über die Fischverpackungsindustrie bin, Ratespiel:
https://magazin.spiegel.de/reader/index_SP.html#j=2013&h=24&a=97110550
Was hat Herr Brockmann wohl im ganzen Satz gesagt? ;)
Leser der Printausgabe nicht teilnahmeberechtigt.
 
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