vorTrieB
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Au weia: http://stimme.de/suedwesten/polizei/;art1495,1323959
Die Beschreibung passt. Zum Glück habe ich ein Alibi. Ganz davon abgesehen ist's von Rechts wegen eher so, dass der Radler sich beim Hund beschweren dürfte als umgekehrt, aber ich bin ziemlich sicher: Mehrheitsfähig ist diese Sichtweise nicht...
Fest steht allerdings: Einfach weiterzufahren, ist nicht in Ordnung. Das ist eine Verkehrsunfallflucht und damit eine Straftat. Falls der "rücksichtslose Radler" hier mitliest, sei ihm empfohlen, sich von sich aus an die Polizei zu wenden. Es könnte durchaus sein, dass die Beamten ansonsten Druck hinter die Ermittlung setzen & unversehens bei ihm auftauchen.
Die Beschreibung passt. Zum Glück habe ich ein Alibi. Ganz davon abgesehen ist's von Rechts wegen eher so, dass der Radler sich beim Hund beschweren dürfte als umgekehrt, aber ich bin ziemlich sicher: Mehrheitsfähig ist diese Sichtweise nicht...
Fest steht allerdings: Einfach weiterzufahren, ist nicht in Ordnung. Das ist eine Verkehrsunfallflucht und damit eine Straftat. Falls der "rücksichtslose Radler" hier mitliest, sei ihm empfohlen, sich von sich aus an die Polizei zu wenden. Es könnte durchaus sein, dass die Beamten ansonsten Druck hinter die Ermittlung setzen & unversehens bei ihm auftauchen.