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Radfahrer killt Hund

vorTrieB

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Au weia: http://stimme.de/suedwesten/polizei/;art1495,1323959
Die Beschreibung passt. Zum Glück habe ich ein Alibi. Ganz davon abgesehen ist's von Rechts wegen eher so, dass der Radler sich beim Hund beschweren dürfte als umgekehrt, aber ich bin ziemlich sicher: Mehrheitsfähig ist diese Sichtweise nicht...

Fest steht allerdings: Einfach weiterzufahren, ist nicht in Ordnung. Das ist eine Verkehrsunfallflucht und damit eine Straftat. Falls der "rücksichtslose Radler" hier mitliest, sei ihm empfohlen, sich von sich aus an die Polizei zu wenden. Es könnte durchaus sein, dass die Beamten ansonsten Druck hinter die Ermittlung setzen & unversehens bei ihm auftauchen.
 
AW: Radfahrer killt Hund

Egal wer schuld ist:

Zunächst einmal ist das eine ausgewachsene Verkehrsunfallflucht, also eine Straftat nach §142 Strafgesetzbuch.

Solche Typen machen unseren Ruf kaputt und denen verdanken wir auch die Forderungen nach Kennzeichen für Fahrräder.
 
AW: Radfahrer killt Hund

In der Tat! Der Radler hat dem Bericht nach mehrfach gegen Paragraph 1, der nicht umsonst vor allen anderen Paragraphen steht, der stvo verstoßen. Diese Verstöße gipfelten in der Tötung eines Hundes mit anschließender Weiterfahrt/Fahrerflucht. Ein Nichtbemerken darf getrost ausgeschlossen werden. Unglaublich!
 
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"mit hoher geschwindigkeit und sportlicher figur" das würde ich persönlich ertmal als kompliment auffassen
 
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Das ist "nur" Sachbeschädigung mehr nicht. Mir tut der Hund natürlich leid,bei uns toben selber 2 Collies, aber wenn er nicht angeleint war könnte der Radfahrer den Halter sogar verklagen.
 
AW: Radfahrer killt Hund

Das ist "nur" Sachbeschädigung mehr nicht. Mir tut der Hund natürlich leid,bei uns toben selber 2 Collies, aber wenn er nicht angeleint war könnte der Radfahrer den Halter sogar verklagen.

Tiere sind keine Sachen, § 90a S. 1 BGB. Auf sie sind jedoch die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, § 90a S. 3 BGB. Das aber nur zur Belustigung.

Wie es im Strafrecht ist, weiß ich jetzt nicht, aber wahrscheinlich ist zutreffend, dass es sich objektiv tatbestandlich um Sachbeschädigung handelte, allerdings dürfte es am Vorsatz fehlen, deshalb nicht strafbar.

Dass es dagegen Unfallflucht ist, glaube ich schon - trifft ja schließlich auch auf Wildunfälle zu. Andererseits aber kein Verstoß gegen § 1 StVG, denn das Rücksichtnahmegebot trifft andere Verkehrsteilnehmer, und das sind sicher keine Hunde.

Ist jetzt alles aus dem hohlen Bauch heraus gesagt, wer will, kann's ja überprüfen und mich eines besseren belehren.
 
AW: Radfahrer killt Hund

Wenn der Hund nicht an der Leine war ist das grob fahrlässig. Da muß der Halter aufkommen, jede Wette würde ich da eingehen. Was natürlich eine Flucht des Radfahrers nicht entschuldigt.
 
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Zunächst einmal war das hier ein Weg "im Bereich der Obstanlagen", vermutlich also ein Feldweg. Keine Ahnung, ob man da einen Hund anleinen muß. Auf jeden Fall muß man da aber als Fahrzeugführer egal was für eines Fahrzeugs sein Tempo reduzieren, wenn man eine Fußgängergruppe passiert.
 
AW: Radfahrer killt Hund

Ganz klar: An alle Räder müssen Nummernschilder!

Allerliebste Grüße
HGS, vor den sich gestern Abend ein Labrador in selbstmörderischer Absicht geworfen hat, worauf 203er-Scheiben wieder einmal bewiesen haben, dass sie ein Fahrrad leicht auf den Kopf stellen können (wenn man nicht rechtzeitig loslässt)
 
AW: Radfahrer killt Hund

Der Stand von Tieren vor dem Gesetz ist nicht einfach so blabla mit Sachen gleichzusetzen. Genauer: Hunde genießen in diesem Zusammenhang quasi einen Sonderstatus. Sie sind die dem Menschen am nahestehendsten Tiere und werden z.B. anders vor dem Gesetz behandelt als Katzen.
 
AW: Radfahrer killt Hund

Einen Hund zu rammen, ihn dabei gar zu töten, und einfach weiterfahren zu können, ist schon bemerkenswert. Wer schon mal einen Hund gerammt hat, weiß was das für einen Schlag gibt. Daher würde ich eher nicht auf ein filigranes Rennrad tippen, zumal der Artikel, auch wenn er sehr ungenau gehalten ist, einen Feldweg andeutet. Ich würde also eher einen Mountainbiker dafür verantwortlich machen.
Abgesehen davon ist das Verhalten unangebracht, Fahrerflucht hin oder her. Als Besitzer des Hundes würde ich auch vor Wut kochen. Allerdings sind Hunde, zumal meist unangeleint, unberechenbar. Als Radler hätte ich daher auch eine ganz schöne Wut im Bauch, zumal sich die Hundebesitzer bestimmt nicht nett verhalten haben. Also kann ich es schon verstehen, wenn man kommentarlos weiterfahren würde.
 
AW: Radfahrer killt Hund

Der Stand von Tieren vor dem Gesetz ist nicht einfach so blabla mit Sachen gleichzusetzen. Genauer: Hunde genießen in diesem Zusammenhang quasi einen Sonderstatus. Sie sind die dem Menschen am nahestehendsten Tiere und werden z.B. anders vor dem Gesetz behandelt als Katzen.

Haha ... der von mir zitierte § 90a BGB wurde erst vor relativ kurzer Zeit (irgendwann in den 90ern) eingeführt. Faktisch werden Tiere und Sachen fast immer (!) gleichgesetzt. Gibt allenfalls sehr selten Ausnahmen. Der § ist doch reine Wortklauberei, um irgendwelche Tierschützer zu beruhigen. Das mit deinen Hunden und Katzen kann aber natürlich - in Bezug auf die genannten Ausnahmen - trotzdem sein, keine Ahnung.
 
AW: Radfahrer killt Hund

Als Besitzer des Hundes würde ich auch vor Wut kochen.

Oder wollte er sich einfach nur der "Wut" des Hundebesitzers entziehen? Dann wäre es keine Unfallflucht sondern reiner Selbstschutz. :ka:

Ich hab vor gut 10 Jahren auch mal früh morgens (war noch dunkel) einen Yorkshire-Terrier über den Haufen gefahren. :eyes:
Frauchen ging auf einer Seite der Straße, der Hund rannte auf der anderen Seite rum und ich habe diese zieg Meter lange Trainingsleine, die da quer über die Straße gespannt war, nicht gesehen. War eine 30er Zone in einem Wohngebiet.
Den Hund hat es wohl an der Leine einige Meter hoch in die Luft geschleudert, als ich mich in der Leine verfangen habe.

--> Am Ende wollte mich die Frau noch angehen, weil ich ihren Hund umgebracht hätte. Das ich mich mit dem Rad dabei überschlagen und mir dabei selber einen Arm gebrochen hab, war uninteressant.
 
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