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Neues Radwege-Urteil!

AW: Neues Radwege-Urteil!

Was das Thema Radwege angeht, kann ich aus meiner Erfahrung
nur raten: Ob mit Renn- oder Alltagsrad - konsequent immer die
Fahrbahn benutzen! Auch wenn es sich nicht so anfühlt, es ist
am sichersten (und nebenbei auch am komfortabelsten). Wichtig
ist dabei, immer einen ausreichenden Seitenabstand zum rechten
Fahrbahnrand einzuhalten, so das man bei unachtsam öffnenden
Autotüren nicht ausweichen muss. Ausserdem zeigt die Erfahrung:
je weiter rechts man fährt, desto knapper wird man seitlich überholt
- und gehupt wird trotzdem...

Und überhaupt: Scheiss auf das Hupen, Schreien, Blöken der
Kraftlosfahrer! Dieses Problem bessert sich nur dadurch, dass
Radfahren auf der Fahrbahn zur Normalität wird.
Learning by Numbers!

Schönen Sonntag;)

Unterschreibe ich soooooo:rolleyes:
und es wird sich eh nix ändern an Blökern - Hupern usw
 
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Heute gesehen: Ein Radler auf der Fahrbahn, mitten im Verkehrsgewühl und eingehüllt in eine dunkle Wolke aus Rückständen von Verbrennungsvorgängen fossiler Brennstoffe.

War vermutlich ein Radler der Gattung "Gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer". :D:D:D:D
 
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Hier waren die Radwege heute oft in einem Zustand, dass es in jedem Fall ungefährlicher war, auf der Straße zu fahren. Das haben auch die Herren in Grün eindeutig gutgeheißen...

Gruß, svenski.
 
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Hier nicht.
Ich hatte dies ja auch von einem Radweg aus beobachtet. Besagter Radler ist daher wohl als Überzeugungstäter einzustufen.
 
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Statt der überflüssigen "Urteilsfällungen" und Klagereien, die soweiso nur im Einzelfall gelten und uns überhaupt nichts bringen, sollten die Radwege mal vernünftig in Stand gehalten werden.
 
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Kam sogar eben IN DER TAGESSCHAU!

So bekommt hoffentlich jeder Honk der mich bislang wild angehupt und mit wilden Gesten versucht hat auf den "Radweg" mit Schmirgeluntergrund zu verdammen Wind von der Sache!

BTW: Die Cops haben mich bislang immer in Ruhe gelassen.
mich auch, außer ein paar mal zu recht und freundlich bei "Ampelfarbübertretungen", die gefährlich für mich und andere hätten sein können (wohl gemerkt, ich bin über´ne Fußgängerampel gefahren, aber den dynamischen, erfahrenen Polizisten ging es um die Sache und nicht ums Prinzip);

und einmal leider meiner Meinung nach zu unrecht, und total unfreundlich mitten in der gefährlichen Nacht, kurz vor meiner Haustür, als ich an einer gefährlichen Kreuzung über grün fuhr bzw.ich zu meiner Sicherheit lieber den Fußgängerüberweg nutzte..

Vorsicht! Das Urteil heißt nicht, dass man im Umkehrschluss unsichere Radwege nicht benutzen müsste!!
Ja, leider, aber wer sich daran hält ist lebensmüde, nur leider wissen nicht alle Bürger, dass das so ist..

lG
Goody-Marie aus Wiesbaden
 
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ich bin über´ne Fußgängerampel gefahren,
...
ich zu meiner Sicherheit lieber den Fußgängerüberweg nutzte..
[unsichere Radwege benützen]
Ja, leider, aber wer sich daran hält ist lebensmüde, nur leider wissen nicht alle Bürger, dass das so ist..
Du widersprichst dir doch selber.
Du hältst Radwege für gefährlich und fährst an Kreuzungen ohne Radweg dann lieber über Fußgängerüberwege?
Dann machst du genau das, was Radwege gefährlich macht.
Vor der Kreuzung aus dem Blickfeld um dann an der Kreuzung übersehen zu werden.
 
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Ja und, das haben Sesselpupser entschieden.
Nur wem nützt das was, wenn du auf der Strasse fährst und von wütenden KFZ-Lenkern angehupt, behupt, geschnitten und ausgebremst wirst???
Das ist für mich der einzigste Grund, wieso ich größtenteils die blauen Lollis nicht ignoriere.

Hi,Luftpumpe raus ,einmal übers Dach gezogenund der macht sich vor Angst in die Hose und hupt nie wieder.:D
Gruß Storckscenario
 
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Ausserdem zeigt die Erfahrung:
je weiter rechts man fährt, desto knapper wird man seitlich überholt

Stimmt!
Denn wenn man sehr weit rechts fährt denkt sich der Autofahrer bei Gegenverkehr "da pass' ich noch zwischen". Fährt man etwas mehr mittig muss der überholende Fahrer warten, bis kein Gegenverkehr mehr kommt, hat dann mehr Platz zum überholen und hält somit auch mehr Abstand.
 
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Stimmt!
Denn wenn man sehr weit rechts fährt denkt sich der Autofahrer bei Gegenverkehr "da pass' ich noch zwischen". Fährt man etwas mehr mittig muss der überholende Fahrer warten, bis kein Gegenverkehr mehr kommt, hat dann mehr Platz zum überholen und hält somit auch mehr Abstand.

Also zumindest hier im Taunus funktioniert das nicht immer!:mad:
Ich radele ab und an nach Mainz zur Arbeit und ich werde oft haarscharf überholt, auch wenn ich die "Mitte-Taktik "anwende!
Ab und an funktioniert die Taktik, aber es müßte doch mal langsam ein Umdenken bei dem ein oder anderen Autofahrer einsetzen.
 
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Ab und an funktioniert die Taktik, aber es müßte doch mal langsam ein Umdenken bei dem ein oder anderen Autofahrer einsetzen.

Das Umdenken setzt zumeist erst dann ein, wenn er selber auf das Rad steigt & einmal so knapp überholt wird :cool: - ist wie bei kleinen Kindern - Platte heiß zu sagen reicht nicht - muss erst mal selber draufbatschen - AUA - dann merkt man es sich ... ;)
 
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Der Herd ist tatsächlich heiß! :eek: :heul::heul::heul:
Glaubst woh einem "alten Dackel" nicht ? :( - ne - es ist auch zu verstehen, wieso oftmals Straßen genutzt werden statt der Radwege

Radweg zu eng - Auffahrt mit Randstein - aber bei uns in der Umgebung sind die am Umdenken - da ist der Asphalt auf dem Radweg besser als auf der Straße - da lasse ich mich dann auch gerne "dorthin" locken ...
 
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Nur um das Thema mal wieder hochzuholen.

Das Urteil wurde durch die Medienberichterstattung erfreulicherweise doch recht gut öffentlich gemacht. Dennoch, hat irgendwer irgendwo schon eine Aktion wahrnehmen können? Ist schon ein Schild verschwunden? Hat irgendeine Stadt, Gemeinde oder ein Landkreis schon etwas unternommen?

Ich denke nicht. Und ich fürchte, dass da auch nicht allzu viel passieren wird.
Alle Radwege sind aus Sicherheitsgründen notwendig. Per Definition, denn sie wurden ja aus diesen Gründen gebaut.

Am Ende wird uns das Urteil wohl nur bei Gerichtsprozessen helfen. In der täglichen Praxis (sprich im Strassenverkehr) wird nichts passieren. Bedenklich, schade, traurig!
 
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Nur um das Thema mal wieder hochzuholen.
Das Urteil wurde durch die Medienberichterstattung erfreulicherweise doch recht gut öffentlich gemacht. Dennoch, hat irgendwer irgendwo schon eine Aktion wahrnehmen können? Ist schon ein Schild verschwunden? Hat irgendeine Stadt, Gemeinde oder ein Landkreis schon etwas unternommen?

Ja!. In meiner und in der Nachbargemeinde (BaWü, Kreis Göppingen) wurden als Radweg ausgezeichnete Wege bereits vor dem Urteil wieder aufgelöst oder mit dem Schild "Radfahrer frei" umgeschildert. Das Urteil spiegelt m.M. nach nur die geänderte Gesetzeslage seit der Änderung der StVO im Herbst 2009 wieder.
 
In jena wurde aufgrund dessen ein radfahrverbot der Innenstadt gekippt aber das vorhandene Schilder weggekommen sind bis jetzt noch nicht aber ich glaube das liegt am Wetter
 
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In jena wurde aufgrund dessen ein radfahrverbot der Innenstadt gekippt aber das vorhandene Schilder weggekommen sind bis jetzt noch nicht aber ich glaube das liegt am Wetter

Nein. Wer das Urteil - und das "neue" Gesetz liest, sieht, dass das bestehende Schilder NICHT betrifft. Kein einziges Schild wird abgenommen. Was in Jena scheinbar geschehen ist, wage ich nicht in Zusammenhang mit der Gesetzeslage und dem Urteil zu sehen. Es sei denn, es wurde NACH der Gesetzesnovelle und VOR dem Urteil eingerichtet. Und dann halt ohne die notwendige Begründung.
Und auch alle kommenden können genauso irrsinnig aufgestellt werden wie bisher, das einzige, was geschafft wurde, ist Verwaltungsaufwand. Die Gemeinden müssen nachweisen, dass ... usw. Und da liegt der Hase im Pfeffer. Es gibt keine Verwaltungsvorschrift, die das klar definiert.
 
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Nein. Wer das Urteil - und das "neue" Gesetz liest, sieht, dass das bestehende Schilder NICHT betrifft. Kein einziges Schild wird abgenommen.
Stimmt so auch nicht ganz.

Grundsätzlich ist erst mal jedes heute aufgestellte blaue Schild verbindlich gültig.
Nach dem Urteil, das ja eine sicherheitsrelvante Begründung für jedes Schild verlangt, müsste (!) daher sicher gestellt werden, dass jeden Schild auch zurecht an seinem Ort steht. Allein schon um der Polizei oder dem Ordnungsdienst Sicherheit bei der Kontrolle der Einhaltung zu geben.
Folglich müsste der Aufsteller (Kommune) dafür Sorge tragen nur sachlich berechtigte Schilder rumstehen zu haben.

Dass dies Zeit und Geld benötigt ist klar, daher glaube ich, dass kein Bürgermeister oder Landrat wirkliches Interesse hat hier proaktiv tätig zu werden. Noch fehlt hier eine Umsetzungsanweisung und ich gehe davon aus, dass diese auch nie flächendeckend kommen wird, sondern es nur Einzelfallhandlungen gibt, wenn es Einsprüche und Urteile gibt.

Für uns als Radfahrer ändert sich damit gar nichts, außer dass im Zweifel ein Bußgeld nicht zu vollstrecken wäre. Den Autofahrern dürfte das aber völlig schnuppe sein.
 
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Stimmt so auch nicht ganz.

Grundsätzlich ist erst mal jedes heute aufgestellte blaue Schild verbindlich gültig.
Nach dem Urteil, das ja eine sicherheitsrelvante Begründung für jedes Schild verlangt, müsste (!) daher sicher gestellt werden, dass jeden Schild auch zurecht an seinem Ort steht. Allein schon um der Polizei oder dem Ordnungsdienst Sicherheit bei der Kontrolle der Einhaltung zu geben.
Folglich müsste der Aufsteller (Kommune) dafür Sorge tragen nur sachlich berechtigte Schilder rumstehen zu haben.

Dass dies Zeit und Geld benötigt ist klar, daher glaube ich, dass kein Bürgermeister oder Landrat wirkliches Interesse hat hier proaktiv tätig zu werden. Noch fehlt hier eine Umsetzungsanweisung und ich gehe davon aus, dass diese auch nie flächendeckend kommen wird, sondern es nur Einzelfallhandlungen gibt, wenn es Einsprüche und Urteile gibt.

Für uns als Radfahrer ändert sich damit gar nichts, außer dass im Zweifel ein Bußgeld nicht zu vollstrecken wäre. Den Autofahrern dürfte das aber völlig schnuppe sein.

Ok, so mags richtiger sein. Ein Schild ist ein Verwaltungsakt. Und für diesen gelten grundsätzlich erst einmal die Rechtsgrundlagen bei der Errichtung. Das ist so eine Art "Bestandsschutz". örtliche Schilderinhaber sind auch nicht verpflichtet, die Berechtigung nachträglich sicherheitsrelevant aussehen zu lassen. :D Zumal - wie du ja auch schreibst, kein Aas weiß, was das heißen soll. Dafür gibt es keinerlei Kriterien. Es fehlt eben die auch von dir angemahnte Umsetzungsvorschrift. Und die wird - oh Wunder - nie kommen.
 
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