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Neues Radwege-Urteil!

AW: Neues Radwege-Urteil!

Solange die Kommunen Straßen neu anlegen, bzw. erneuert und dabei auch Radwege neu anlegt, bzw. vorhandene verbreitert, ist dieses Urteil sowas von schnurzpieperich.

Denn: Die Alternative einer Straße ohne Radweg wäre, gezwungenermaßen die Fahrbahn als radelnder Auspuffschnüffler zu befahren. Dies würde jedoch die gesundheitlichen sowie ökologischen Aspekte des Radfahrens an sich ad absurdum führen.

Radwege sind daher seitens der Radfahrer nicht nur erwünscht, sondern zwingend notwendig. :daumen:

Dabei liegt es durchaus in der Natur der Sache, daß Fahrradkuriere und Rennradler -teils aus handfesten finanziellen Interessen heraus- darüber völlig anderer Meinung sind. ;)

In diesem Sinne noch einen schönen Abend


p.s.
Wer mehr darüber wissen möchte in welcher Art und Weise Radfahrer erhöhten Kfz-Schadstoffbelastungen ausgesetzt sind, der sollte sich vertrauensvoll an den Hamburger ADFC wenden.

Und Du glaubst tatsächlich,2m neben der Fahrbahn bekomme ich die Schwaden nicht mehr ab?:confused:Und was für Finanzielle Interessen sollte ein Rennradler haben?:confused:
 
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die stadt verklagt dich nicht ;)
Sondern?

Das Problem wenn man sich verklagen lässt ist, daß man verpflichtet ist, den Radweg zu benutzen, auch wenn er unrechtmäßig als Radweg ausgewiesen ist. Deshalb wird man um das Bußgeld nicht rumkommen. Daß das Schild unrechtmäßig aufgestellt ist, wird da wohl nur am Rande behandelt, weil es keine Rolle spielt bei der Frage, ob du den Radweg nutzen musstest oder nicht.
Man hätte also nichts gewonnen.
 
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ein verstoß gegen die radwegebenutzungspflicht führt zu einer verwarnung mit verwarnungsgeld (überwachung und ahnundung liegt in der zuständigkeit die polizeien der länder). eine ablehnung dieser verwarnung führt zu einer owi-anzeige, die an die bußgeldstelle abgegeben wird. wird das bußgeld abgelehnt, geht es vor gericht. dort sitzt dir und deinem verteidiger der staatsanwalt gegenüber.
die "stadt" wird höchstens als zeuge geladen, um die frage nach der rechtmäßigkeit der anordnung der radwegebenutzungspflicht zu klären.

mfg
frank
 
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Benutzungspflicht gehört abgeschafft und das auch entsprechend dann verbreitet bzw in den Medien erwähnt.

Richtig prima ist doch wenn man so nen blauen Lolli sieht und kurz danach kommt noch das Schild "Schadhafter Radweg".
Wir haben hier so eine ortsverbindende Straße, bei der genau das der Fall ist.
Hinzu kommt, es ist eine Alleestraße und jetzt im Herbst liegt da zentimeter hoch das nasse Laub aufm Radweg.
Nichtmal Glatteis ist da noch gefährlicher :mad:
 
AW: Neues Radwege-Urteil!

Benutzungspflicht gehört abgeschafft und das auch entsprechend dann verbreitet bzw in den Medien erwähnt.

Richtig prima ist doch wenn man so nen blauen Lolli sieht und kurz danach kommt noch das Schild "Schadhafter Radweg".
Wir haben hier so eine ortsverbindende Straße, bei der genau das der Fall ist.
Hinzu kommt, es ist eine Alleestraße und jetzt im Herbst liegt da zentimeter hoch das nasse Laub aufm Radweg.
Nichtmal Glatteis ist da noch gefährlicher :mad:



Kann ich,in dem Fall das ich mich auf so nem Radweg auf den Bart lege,die Stadt Haftungspflichzig machen?
 
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Die werden dann wahrscheinlich mit "nicht der Witterung angepasster Geschwindigkeit" oder "eingeschränktem Winterdienst" argumentieren. Ist Unsinn, aber vor Gericht und auf hoher See....
 
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Hilft in der Praxis auch deshalb nur bedingt, weil man auch ohne blauen Lolli des öfteren von Autofahrern "diszipliniert" und gefährdet wird. Die haben nämlich die aktuelle StVO auch nur selektiv auf der Platte...

Gruß, svenski.
 
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Recht haben und Recht bekommen sind 2 Sachen...

in diesem Fall?

aber oft denken Menschen sie sind im Recht und haben aber absolut keine Ahnung davon.

deshalb: wichtiger ist es eigtl allen klar zu machen, dass die Straße nicht allein den Autos gehört.

z.B. ich wurde letztens von einem Autofahrer (Handy am Ohr) angehupt und von der Straße "geschickt" - lustig, da nichteinmal ein Fußweg in ausreichender Form vorhanden war :rolleyes:

und wenn sogar im öffentlich rechtlichen Fernsehn (was ja von den meisten eh nicht mehr wahrgenommen wird) Begriffe wie "Beamtenbeleidigung" etc. benutzt werden sind wir noch weit davon entfernt, dass der "normalsterbliche" sich mit dem Recht auskennt.

Wie sollen da andere Verkehrsteilnehmer auch Radwege von Wegen, die mit Rädern befahren werden dürfen unterscheiden?

Finanzielles Interesse eines Rennradfahrers könnte z.B. sein sich nicht alle paar Wochen neue Reifen kaufen zu müssen, bzw. neue LR.(da muss man schon mal ne Rechnung anstlen, was günstiger ist)

PS: Hupen und Abdrängen sind trotzdem Straftaten (was eigtl auch niemand bewusst zu sein scheint), denn man darf sein "Recht" nicht erzwingen und Weisungsbefugt ist der Autofahrer mir gegenüber ja auch erst mal nicht.
 
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in diesem Fall?

aber oft denken Menschen sie sind im Recht und haben aber absolut keine Ahnung davon.
...
sind wir noch weit davon entfernt, dass der "normalsterbliche" sich mit dem Recht auskennt.
...
PS: Hupen und Abdrängen sind trotzdem Straftaten (was eigtl auch niemand bewusst zu sein scheint), denn man darf sein "Recht" nicht erzwingen und Weisungsbefugt ist der Autofahrer mir gegenüber ja auch erst mal nicht.

Hupen ist ja wohl eindeutig keine Straftat.
 
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kommt drauf an wofür man die Hupe benutzt.
Zweckentfremdet kann das dann auch schon mal 15€ kosten
Aber nent sich dann glaub ich noch Ordnungswidrigkeit?
 
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Mich hat heute so'n Mercedesfahrer angehupt und ist 100M weiter an der nächsten Ampel sogar ausgstiegen,weil ich den linksseitig geführten Radweg nicht benutzt habe.:spinner:Und das obwohl fast kein Verkehr war.Aber der arme Mann konnte warscheinlich kurzzeitig nicht seine überhöhte Geschwindigkeit halten.
 
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Hupen ist ja wohl eindeutig keine Straftat.

Nun, wenn das Hupen als sogenannte willensbeugende Gewalt eingesetzt wird und den Radfahrer auf den Radweg drängen soll, dann ist das meistens schon eine Nötigung. Und Nötigung ist tatsächlich eine Straftat. Denn der Radfahrer kann sich ja ganz objektiv betrachtet in Angst um Leib und Leben befinden, wenn da von hinten ein Auto hupt wie bekloppt.
 
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Nun, wenn das Hupen als sogenannte willensbeugende Gewalt eingesetzt wird und den Radfahrer auf den Radweg drängen soll, dann ist das meistens schon eine Nötigung. Und Nötigung ist tatsächlich eine Straftat. Denn der Radfahrer kann sich ja ganz objektiv betrachtet in Angst um Leib und Leben befinden, wenn da von hinten ein Auto hupt wie bekloppt.

Das Hupen oft bei obengenannten Straftaten unterstützend eingesetzt wird, ist unbestritten. Für den Tatbestand der Nötigung muss aber z.B. noch dichtes Auffahren oder Abdrängen hinzukommen. Oder mindestens dauergehupt werden.
 
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Hupen ist ja wohl eindeutig keine Straftat.

kommt drauf an - in verbindung mit dichtem Auffahren oder mit der Absicht dich auf den Radweg zu "nötigen" schon.

ansonsten halt ne OWi...aber das bloße einmalige Hupen stört ja auch nicht...

..es sei denn du fällst dabei vor Schreck vom Radl ...:D
 
AW: Neues Radwege-Urteil!

kommt drauf an - in verbindung mit dichtem Auffahren oder mit der Absicht dich auf den Radweg zu "nötigen" schon.

ansonsten halt ne OWi...aber das bloße einmalige Hupen stört ja auch nicht...

..es sei denn du fällst dabei vor Schreck vom Radl ...:D

Es könnte den Radfahrer in der Tat erschrecken und es macht vor allem auch keinen Sinn.
 
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Wenn es Radwege sind, die neben Schnellstraßen herführen, auf denen man sich ohnehin nicht wohl fühlt, und auf denen Mann gefahrlos (weil ohne Einmündungen, Verschwenkungen, Seitenwechsel usw.) Strecke machen kann, dann nutze ich die gern. Wenn ich mir holprige Bürgersteige mit Fußgängern teilen und alle 50 Meter wieder eine Straße kreuzen muss, dann fahre ich nicht drauf.
 
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Was das Thema Radwege angeht, kann ich aus meiner Erfahrung
nur raten: Ob mit Renn- oder Alltagsrad - konsequent immer die
Fahrbahn benutzen! Auch wenn es sich nicht so anfühlt, es ist
am sichersten (und nebenbei auch am komfortabelsten). Wichtig
ist dabei, immer einen ausreichenden Seitenabstand zum rechten
Fahrbahnrand einzuhalten, so das man bei unachtsam öffnenden
Autotüren nicht ausweichen muss. Ausserdem zeigt die Erfahrung:
je weiter rechts man fährt, desto knapper wird man seitlich überholt
- und gehupt wird trotzdem...

Und überhaupt: Scheiss auf das Hupen, Schreien, Blöken der
Kraftlosfahrer! Dieses Problem bessert sich nur dadurch, dass
Radfahren auf der Fahrbahn zur Normalität wird.
Learning by Numbers!

Schönen Sonntag;)
 
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